Kabel-Gebühr nur für Internet: So rechtfertigen Anbieter die Durchleitungsgebühr

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Ab Juli darf ein TV-Kabel-Anschluss nicht mehr pauschal und ohne Einwilligung des Mieters über die Nebenkostenabrechnung berechnet werden. Doch was ist mit einer Durchleitungsgebühr für Internet-Signale. Kleine Anbieter werden kreativ.
Eine Kabel-Multimedia-Dose mit Ausgängen für Internet, TV und Radio
Eine Kabel-Multimedia-Dose mit Ausgängen für Internet, TV und RadioBildquelle: Thorsten Neuhetzki / inside digital

Einige Kabelnetzbetreiber haben angekündigt, sogenannte Durchleitungsgebühren zu berechnen, wenn Mieter kein TV-Signal, aber Internet nutzen wollen. Es geht dabei um Mieter (und Eigentümer) in Wohnanlagen mit einem kleinen, meist mittelständischen Kabel-TV-Anbieter als Betreiber der sogenannten NE4. Diese Netzebene 4 ist das Kabelnetz im Haus zwischen deiner Kabeldose in der Wohnung und dem Haus-Übergabepunkt zur Straße und dem eigentlichen Kabelnetz. NE4-Netze sind oftmals in privater Hand. Aufbau und Wartung erfolgen durch mittelständische Unternehmen. Sie lassen sich über Rahmenverträge das TV-Signal von Vodafone oder Tele Columbus anliefern und haben bisher die Hausverwaltungen als Kunden. Das Problem: Die NE4 gehört diesen kleinen Anbietern.

NE4-Betreiber wollen Durchleitungsgebühr bei Internet per Kabel

Einige von ihnen haben nun angekündigt, eine Durchleitungsgebühr zu berechnen, wenn du Internet per Kabel bei Vodafone oder Pyur buchst. Denn: Diese Dienstleitung bieten die kleinen NE4-Anbieter in der Regel nicht selbst an, sondern haben dieses per Gestattung Vodafone & Co. überlassen. Es gab also oftmals eine Aufteilung in Mietshäusern: Internet vom großen Kabelanbieter, TV vom kleinen Anbieter vor Ort. Der kleine Anbieter vor Ort konnte seine Existenz durch die pauschale Abrechnung des Kabel-TV über die Nebenkosten finanzieren. Doch genau diese fällt nun weg, wenn sich Mieterinnen und Mieter entschieden, kein TV-Kunde bei dem Anbieter zu werden.

Für dich als Mieter in einer solchen Wohnung kann das bedeuten, dass du doppelt zahlen musst, wenn du Internet per Kabel nutzt. Einmal fallen die Kosten für den Internetanschluss an und ein zweites Mal hält der lokale Kabelanbieter die Hand für die Durchleitung auf. Die Kosten liegen hier in etwa auf dem Niveau der monatlichen TV-Kabelkosten. Andere Medien sprechen hier schon von einem Nebenkostenprivileg durch die Hintertür.

Einer dieser Anbieter, die die NE4 betreiben, ist die Rehnig Group, die nach eigenen Angaben über 500.000 verkabelte Wohneinheiten versorgt. Es gebe 1.300 technisch betriebene Netze heißt es. In einem Infodokument der Rehnig Group an Mieter einer Wohnungsbaugenossenschaft, die von ihr versorgt wird, geht das Unternehmen auch auf die kritisierte Durchleitungsgebühr ein.

So argumentiert ein großer Kabelnetzbetreiber

„Wann brauche ich einen Kabelanschluss der Firma Rehnig?“, heißt es in dem Dokument in einer Art FAQ. Als Antworten gibt Rehnig an, dass dies der Fall sei, wenn man Fernsehen möchte oder Kabelinternet oder Telefon über einen Drittanbieter nutzen will. „Die erhobene ‚TV-Kabelanschluss‘-Gebühr ist eine Grundgebühr für die Nutzung der im Hause verlegten Kabel – inklusive Wartung und Entstörung bis zur Anschlussdose in der Wohnung“, so Rehnig. „Das über das Kabel ein TV-Signal empfangbar ist, ist nur eine Zusatzleistung“, heißt es weiter. Zudem müsse ein etwaiger Internetvertrag gesondert mit einem Drittanbieter abgeschlossen werden. Eine Kombination aus Kabel-TV von Rehnig und Internet eines Dritten sei meistens günstiger.

Rehnig scheint in der FAQ-Liste alles dafür zu tun, das eigene Geschäftsfeld abzusichern. So heißt es auch: „Die in den Medien propagierte Wahlfreiheit nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs besteht darin, entweder einen Kabelanschluss (in Ihrem Falle der Firma Rehnig, denn nur dieser Kabelanschluss ist in Ihrem Hause verfügbar) zu nutzen oder auf DSL bzw. Glasfaser […] umzusteigen. Was im Haus nicht angeboten wird oder angeboten werden kann, kann folglich auch nicht gewählt werden.“ Um IPTV ohne Kabel zu empfangen, müsse „dann aber ein meist teurerer DSL- oder Glasfaservertrag abgeschlossen werden zu dem zusätzlich, wenn gewünscht, ein IPTV Abonnement gebucht werden muss.“

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