Deutschland ist für seine Rettungsgasse weltweit bekannt. Bei Stau wird auf der Autobahn zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen eine Gasse gebildet. Diese darf im Ernstfall von Einsatzfahrzeugen der Polizei und Feuerwehr, von Krankenwagen, aber auch von Abschleppfahrzeugen befahren werden. Der Standstreifen soll derweil stets für Pannenfahrzeuge frei bleiben und darf nur in Ausnahmesituationen befahren werden. Wer gegen diese Regelungen verstößt, dem droht ein saftiges Bußgeld samt Punkten und Fahrverbot. In Italien ist die Sachlage indes anders. Hier soll jetzt eine neue Art „Rettungsgasse“ eingeführt werden. Allerdings nicht für Einsatzfahrzeuge.
Italiens neue Spezial-“Rettungsgasse“
Die italienische Regierung hat eine neue Straßenverkehrsordnung vorläufig verabschiedet. Daraus geht unter anderem hervor, dass Autofahrer bald verpflichtet sein könnten, Zweirädern eine Gasse zu bilden und diese vorbeizulassen.
Die neue Regelung soll explizit innerorts gelten und ausschließlich bei getrennten Fahrbahnen, auf denen der Verkehr mehrspurig organisiert ist. Bei Stau, Rückstau oder stark stockendem Verkehr sollen sich Autofahrer auf der linken Fahrspur möglichst weit links und auf der rechten möglichst weit rechts halten. Auf diese Weise soll eine Art „Rettungsgasse“ für Motorräder und Mopeds entstehen, sowie bei ausreichend Platz auch für Polizei- und Einsatzfahrzeuge. Der Fokus liegt hier aber klar auf den Zweirädern, nicht auf Hilfsfahrzeugen.
Die neue Maßnahme soll verhindern, dass Zweiräder mitten im Verkehr anhalten oder Zickzack fahren – was seinerseits weitere Behinderungen und Risiken verursachen könnte. Wer gegen die neue Regelung verstößt, dem drohen künftig 80 bis 320 Euro Bußgeld sowie der Verlust von zwei Punkten im italienischen Führerscheinregister.
Standspur wird für Motorräder geöffnet
Eine weitere Neuerung betrifft die Standspur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auch hier dürfen Zweiräder künftig an den Staus vorbeirollen. Dabei sollen Motorräder und Mopeds jedoch langsam fahren, damit sie stets in der Lage sind, Platz zu machen, um Einsatzfahrzeugen das Passieren zu ermöglichen.

Auch in Frankreich darf man zwischen Spuren fahren
In Frankreich ging man Anfang 2025 einen etwas anderen Weg und erlaubte es Zweirädern kurzerhand, einfach zwischen den Spuren zu fahren. Die Bildung einer Gasse ist dabei nicht vorgesehen. Vorausgesetzt ist lediglich eine Autobahn oder Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen in jede Richtung sowie einem Mittelstreifen. Zudem darf das Zweirad nicht breiter sein als ein Meter.
Bei Stau oder stockendem Verkehr darf dann mit maximal 30 km/h zwischen den Spuren überholt werden. Bei langsamem Verkehr liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Im Gegensatz zu Italien haben Biker in Frankreich jedoch keinen Anspruch darauf, überholen zu dürfen. Sie können lediglich vorbei, wenn die Verkehrslage es ermöglicht.
Kein Überholen in Deutschland
In Deutschland vertritt der ADAC die Ansicht, dass Rettungsgassen und Standstreifen für Motorradfahrer jederzeit tabu bleiben müssen. Der Grund: Vor Unfallstellen und Abfahrten könnten sich Zweiräder selbst stauen und Einsatzkräften den Weg versperren. Lediglich eine Duldung von Vorbeifahrten im Stau sei laut dem ADAC vertretbar. Gerade in Ausnahmesituationen wie etwa bei heißen Sommertagen oder bei Starkregen.
Wer hierzulande außerorts verbotswidrig rechts überholt, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 und 145 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Benutzung des Seitenstreifens drohen 75 bis 110 Euro samt Punkt und bei einer Zweckentfremdung der Rettungsgasse werden 240 bis 320 Euro sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Jeweils zuzüglich Auslagen und Bearbeitungsgebühren.
Abschließend beschlossen sind die neuen Regelungen in Italien noch nicht. Aktuell liegt die neu verabschiedete Straßenverkehrsordnung dem Parlament zur Überprüfung vor.

