Wenn Betrüger mit gefälschten Bußgeldbescheiden um sich werfen, haben sie es meistens nicht auf eine kleine Zahlung abgesehen. Die stellt nur die Kirsche auf der Torte dar oder ist gar nicht erst erwünscht. Was die Täter stattdessen wollen, sind Zahlungs- und persönliche Informationen. Mit ihrer Hilfe können sie schlimmstenfalls Gelder von Bankkonten abbuchen oder Identitätsdiebstahl begehen. Manchmal fängt man sich auch Schadsoftware ein. Deshalb sollten Autofahrer einer Aufforderung im Bußgeldbescheid generell nicht blind nachkommen. Stattdessen ist auf folgende Anzeichen zu achten.
Bußgeldbescheid per Phishing-Mail
Oft werden gefälschte Bußgeldbescheide schlicht per E-Mail verschickt. Anfang 2025 warnte sogar das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor Bescheiden, die im eigenen Namen verbreitet wurden. Darin war von einer Geldstrafe in Höhe von 158 Euro die Rede, wegen eines Tempoverstoßes. Überdies enthielt das Schreiben einen Download-Link. Und dabei versendet das KBA eigentlich gar keine Bußgeldbescheide. Ein erster Hinweis.
Weiterhin sollte man bei E-Mails stets auf die Absenderadresse achten. Diese lässt sich zwar auch mittels E-Mail-Spoofing fälschen, doch das kommt nur selten vor. Ferner ist ratsam, getreu dem Buchstaben-Trick darauf zu achten, dass das erste Wort nach der Anrede und dem Komma kleingeschrieben ist. Apropos Anrede: Eine direkte Anrede sollte natürlich nicht fehlen. Zudem ist auch relevant, ob Rechtschreibung und Grammatik generell fehlerhaft sind.
Abschließend empfiehlt es sich, bei etwaigen Verlinkungen zuerst per Rechtsklick die URL zu kopieren und sie in einem Textdokument zu überprüfen. Entspricht diese tatsächlich der echten Ziel-Domain, oder lautet die URL beispielsweise „polizai.de“? Ist letzteres der Fall, sollte man die URL nicht im Browser aufrufen. Denn dahinter könnte sich nicht nur eine gefälschte Website samt Zahlungsaufforderung befinden, sondern auch Schadsoftware.
Und zu guter Letzt das Wichtigste: Laut bußgeldkatalog.org werden Bußgeldbescheide in Deutschland niemals per E-Mail, sondern ausschließlich per Post versandt.
Straffzettel im Briefkasten
Zwar stellen digitale Phishing-Nachrichten nach wie vor den Standard dar, doch mittlerweile verschlägt es Täter immer häufiger auch in die analoge Welt. Hier verschicken sie betrügerische Briefe per Post, und da es Autofahrer in Deutschland millionenfach gibt, stellen diese ein besonders lohnenswertes Ziel dar.
Als Beispiel lässt sich ein Fall aus Gera benennen. Laut Angaben der Landespolizeiinspektion fand ein 45-jähriger Geraer einen Verwarngeldbescheid in seinem Briefkasten. Dieser wurde im Namen des Regierungspräsidiums verschickt und thematisierte einen nie stattgefundenen Geschwindigkeitsverstoß.
Anschließend sollte das Opfer über einen QR-Code zu den Zahlungsmodalitäten gelangen. Oder anders ausgedrückt: Der QR-Code führt auf eine gefälschte Website, auf der Cyberkriminelle die Zahlungsinformationen ihrer Opfer abgreifen konnten. Diese Masche wird auch als Quishing bezeichnet.
Ein echter Briefbescheid sollte detaillierte Angaben zur Person, Tatzeit, Ort und Co. enthalten. Außerdem gibt es sowohl beim Bußgeldbescheid als auch bei einer Verwarnung keine 24-Stunden-Frist und keine Rabatte fürs schnelle Zahlen. Bei der Anrede und dem Inhalt sind die gleichen Regeln zu beachten, wie schon bei Phishing-Mails. Und gegen Quishing hilft ein QR-Code-Reader, der eine URL zuerst in Textform anzeigt, bevor er diese öffnet.
Fake-Knöllchen am Auto
Manche Täter scheinen sich das Briefporto sparen zu wollen und platzieren Knöllchen direkt unter den Scheibenwischern. Erst im August 2026 meldete die Polizei Lippe gefälschte Strafzettel wegen „Falsch parken“. Gefordert wurde eine Zahlung in Höhe von 39,90 Euro. Ausgestellt wurde diese allerdings nicht durch das Ordnungsamt, sondern durch eine nicht näher genannte Firma. Und da das Fahrzeug nicht auf einem Privatgelände, sondern im öffentlichen Verkehrsraum in Lemgo parkte, ist von Betrug auszugehen.
Auch hier sollte das Strafticket mittels QR-Code beglichen werden. Deshalb gelten abermals die Regeln für Quishing. Ansonsten unterstreicht die Polizei, dass offizielle Verwarn- oder Bußgeldbescheide ausschließlich durch die zuständigen Kommunen oder Kreise ausgestellt werden. Und rät dazu, im Zweifel bei den zuständigen Behörden anzurufen.
Ein Beispiel für ein gefälschtes Knöllchen aus Marzahn:
