Die Deutschen lieben Bargeld. Zwar nimmt die Zahl derer, die mit Karte oder kontaktlos mit einem Handy bezahlen zu. Dennoch gilt für die meisten: Ohne Moos nix los. Und das am liebsten in Scheinen und Münzen. Wer Bargeld braucht, holt es sich am Geldautomaten. Was aber, wenn man dort ankommt und es stecken ein paar Scheinchen im Ausgabefach? Wer sich das Geld einfach nimmt, macht sich strafbar. Es gibt allerdings eine Ausnahme.
Was man an Geldautomaten lieber nicht machen sollte
Die Versuchung ist groß. Man möchte gerade an einem Geldautomaten Bares abheben und dann winken einem ein paar Scheine entgegen, die jemand vor einem im Geldausgabefach vergessen hat. Nimmt man sie einfach und geht? Lieber nicht. Überwachungskameras nämlich halten alles fest. Und wer das Geld aus dem Geldautomaten einfach mitnimmt und nicht in einem Fundbüro abgibt, macht sich strafbar. Laut Gesetz droht sogar eine Freiheitsstrafe. Aber: Sind es nur 10 Euro, darf man sie behalten.
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Doch statt die Scheine an sich zu nehmen und ehrlicherweise in ein Fundbüro zu bringen, kann man sie einfach im Geldautomaten stecken lassen. Denn: Der Automat zieht das Geld in der Regel nach 30 Sekunden wieder ein und schreibt es dem Konto desjenigen wieder gut, der es vergessen hat. Es könnte sich aber auch lohnen, das Geld zum Fundbüro zu bringen. Aus einem einfachen Grund.
Sechs Monate Wartezeit
Meldet sich derjenige in einem Fundbüro, der sein Geld im Geldautomaten hat stecken lassen, stehen dem Finder bis zu einem Fundwert von 500 Euro 5 Prozent Finderlohn zu. Mehr noch: Erhebt niemand Anspruch auf das Geld, das man im Geldautomaten gefunden hat, gehört es einem. Allerdings erst nach sechs Monaten. Übrigens: Zu einem Finder wird man erst, wenn man eine Sache an sich nimmt. Wer sich eine Fundsache nur besieht und wieder zurücklegt, entgeht der Pflicht, den Eigentümer ausfindig zu machen oder den Fund bei der Fundstelle abgeben zu müssen.