Werbeblocker-Verbot: Bundesgerichtshof in der Kritik

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Nachdem Gerichte eine Klage gegen den beliebten Werbeblocker Adblock Plus bereits 2022 und 2023 abgewiesen haben, rudert der BGH nun zurück. Ein Verbot ist also weiterhin nicht vom Tisch. Stattdessen könnte Deutschland sogar das zweite Land nach China werden, das Werbeblocker untersagt.
Adblock Plus Werbeblocker
Werbeblocker-Verbot: Bundesgerichtshof in der KritikBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Werbeblocker wie die Browser-Erweiterung „Adblock Plus“ des Kölner Unternehmens Eyeo GmbH erfreuen sich einer hohen Beliebtheit. Denn sie blenden Werbebanner aus und ermöglichen es, digitale Inhalte ohne Ablenkungen zu konsumieren. Das wiederum bringt ganz andere Probleme mit sich – dazu später mehr. Eine aktuelle Entwicklung könnte nun jedoch darauf hinauslaufen, dass Werbeblocker in Deutschland künftig gänzlich verboten werden.

Axel-Springer vs. Adblock Plus

Schon seit Jahren führen der Axel-Springer-Konzern und die Eyeo GmbH (Adblock Plus) einen Rechtsstreit. Ursprünglich vor dem Landgericht (LG) Hamburg, anschließend vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg. In beiden Instanzen wurde die Klage zunächst im Januar 2022 und anschließend im August 2023 abgewiesen. Für Axel Springer sah es vorübergehend düster aus. Der Konzern beklagt, dass Werbeblocker unter anderem den HTML-Code der Webseite unzulässig verändern sollen und so gegen das Urheberrecht verstoßen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des OLG Hamburg aufgehoben.

Nach Auffassung des BGH gäbe es noch erheblichen rechtlichen Klärungsbedarf. Dabei sind vor allem drei Aspekte von zentraler Bedeutung:

  • Es ist unklar, worauf sich Axel Springer genau als Schutzgegenstand beruft.
  • Unklar ist auch, ob dieser Schutzgegenstand gesetzlich schutzfähig ist.
  • Abschließend ist ungewiss, ob tatsächlich eine unzulässige Umgestaltung der Webseiten-Programmierung im Sinne der urheberrechtlichen Vorschriften vorliegt.

Ebendarum wurde die Sache mit der Entscheidung vom 31. Juli 2025 (Az. I ZR 131/23) nun zur weiteren Aufklärung zurück an das OLG Hamburg übergeben. Rechtsanwalt Christian Solmecke schätzt diesen Umstand als einen Teilerfolg für die Klägerseite (Axel Springer) ein.

BGH in der Kritik

Die Mozilla Corporation, das Unternehmen hinter dem beliebten Webbrowser „Mozilla Firefox“, hält die aktuelle Entwicklung in Deutschland für äußerst bedenklich. Demnach bedrohe die Entscheidung das allgemeine Prinzip der Online-Wahlfreiheit der Nutzer. Insbesondere, da – sollte Axel Springer den Rechtsstreit gewinnen – dies einen Präzedenzfall schaffen könnte.

In dem Fall wären auch weitere Browser-Erweiterungen potenziell betreffen. Also etwa auch solche, die die Barrierefreiheit verbessern oder die Privatsphäre schützen. „Ein Browser, der jeden dem Benutzer bereitgestellten Code unflexibel ausführt, wäre eine außerordentlich gefährliche Software“, so Mozilla. Man hoffe aufrichtig, dass Deutschland nicht das zweite Land werde (nach China), das Werbeblocker verbietet.

Auf der anderen Seite steht derweil nicht nur Axel Springer, sondern auch unzählige weitere große Medienhäuser und kleine Verlage. Diese stellen ihre Produkte überwiegend kostenfrei bereit und sind in ihrer Existenz daher auf Werbeeinnahmen angewiesen. Denn was viele vergessen: Würde man Werbung online pauschal abschalten, würde es das Aus für die meisten digitalen Angebote bedeuten. Wer bestimmte Seiten unterstützen möchte, sollte daher auf einen Werbeblocker verzichten oder ihre URLs zumindest in die Ausnahmen-Liste (Whitelist) des Blockers eintragen.

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