Endlich Klarheit: Das steht im finalen Heizungsgesetz

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Selten wurde ein Gesetzesentwurf so hitzig diskutiert wie die neue Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus Bundeswirtschaftsminister Robert Habecks Feder. Nach langem Ratespiel herrscht endlich Klarheit. Das steht im finalen Heizungsgesetz.
Endlich Klarheit - das steht im finalen Heizungsgesetz
Endlich Klarheit - das steht im finalen HeizungsgesetzBildquelle: Foto von JacquFoto von Jacques Bopp auf Unsplashes Bopp auf Unsplash

Viele Punkte sorgten im Gesetzesentwurf von Bundesminister Robert Habeck für Kritik. Die erste Fassung sah bereits zum Jahr 2024 vor, dass bis auf wenige Ausnahmen keine Heizungen mehr integriert werden dürfen, die nicht mit bis zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Zahlreiche Hausbesitzer fürchteten hohe Investitionskosten, um die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen. Diese Änderungen stehen im finalen Heizungsgesetz.

Das sieht das finale Heizungsgesetz vor

Beginnen wir mit der beruhigenden Nachricht für viele, die sich um hohe Kosten sorgen. Die neue Fassung des Gesetzes sieht keinen ultimativen Stichtag zum Jahr 2024 oder zum Jahr 2025 für Bestandsbauten vor. Stattdessen soll die Verpflichtung zum Austausch auf Heizsysteme, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen, vom Vorgehen der Städte abhängig sein. Erst, wenn deine Stadt einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat, musst du dein Heizsystem aufrüsten. Ansonsten kannst du im Falle einer Heizungshavarie, also einer kaputten Heizung, die nicht mehr zu reparieren ist, auch eine neue Gasheizung einbauen lassen. Allerdings müssen diese Heizsysteme die Vorgabe erfüllen, dass sie ebenso für Wasserstoff geeignet sind. Ebenso müssen Handwerker Kunden auf die „mögliche Unwirtschaftlichkeit“ ihrer Heizungsanlage hinweisen.

Gas dürfte auch in Zukunft keineswegs günstiger als die effizientere Technologie der Wärmepumpen werden. Im Falle von synthetischen Gasen, zu denen auch Wasserstoff zählt, benötigst du rund sechsmal mehr Energie, um die gleiche Wärmeleistung zu erzeugen. Zusätzlich soll der CO₂-Preis fossile Energieträger sukzessive teurer werden lassen. Innerhalb von einigen Jahren könntest du also nicht nur vor dem Problem stehen, dass du sechsmal mehr Energie benötigst, um deine Wärme zu erzeugen. Du könntest dafür auch wesentlich höhere Preise zahlen als Besitzer anderer Heiztechnologien. Obwohl die Investitionskosten für die bessere Technologie höher sind, werden sich auf lange Sicht dennoch Wärmepumpen lohnen. Hausbesitzer können so jedoch längerfristig planen und müssen nicht mit plötzlichen hohen Austauschkosten für ausfallende Heizsysteme rechnen.  

Für Neubauten wird der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern zum Heizen bereits ab Januar 2024 Pflicht. Eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden gibt es nicht länger. Passend dazu müssen Großstädte ihren Bürgern bis 2026 mitteilen, wo genau der Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich sein wird. Kleinere Städte sollen hingegen bis 2028 Zeit haben, sodass vor allem Eigentümer in ländlichen Regionen die Änderungen erst viel später zu spüren bekommen.

Holz- und Pelletheizungen dürfen bleiben

Zusätzlich sieht der neue Beschluss vor, dass der Einbau von Heizsysteme, die mit Holzpellets oder Holz betrieben werden, „ausnahmslos“ erlaubt bleibt. Dadurch können Immobilienbesitzer aus einer größeren Auswahl aus Heizsystemen wählen, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass dies nur noch mit einer Solarthermie oder Pufferspeichern zu diesen Heizsystemen geschehen könne. Diese Einschränkung entfällt nun, was sicherlich den Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) freuen dürfte. Vor allem bei besonders alten Bestandsbauten mit schlechteren Isolierungen kann eine Pelletheizung die bessere Alternative zur Wärmepumpe sein. Zumindest, wenn sich der Eigentümer keine zusätzliche Sanierung des Gebäudes leisten kann.

Die Erneuerung, dass Kommunen durch den Gesetzesentwurf verpflichtet sind, einen Zeitplan zum Hochlauf von Wasserstoff inklusive passender Zwischenziele vorzulegen, dürfte wohl von der FDP angetrieben worden sein. Sie soll sicherstellen, dass die Transformation des Gasnetzes zuverlässig erfolgt, um Wasserstoff künftig in Gasheizungen nutzen zu können. Praktikabel oder wirtschaftlicher wir die Nutzung von Wasserstoff als Heizmedium dadurch jedoch nicht. Auf lange Sicht könnten sich die in den Ausbau von Wasserstoff-Netzen gesteckten finanziellen Mittel rächen. Denn diese Gelder werden an anderen Stellen fehlen.  

Keine Abwälzung der Kosten auf Mieter?

Noch sind viele Fragen darüber offen, was die neue Gesetzesfassung für Mieter bedeutet. In einem Punkt sind sich die Parteien im finalen Heizungsgesetz jedoch einig. Mieter sollen nicht über eine Gebühr belastet werden. Dennoch enthält der Gesetzesentwurf eine entsprechende „weitere Modernisierungsumlage“, mit der Eigentümer die Kosten energetischer Maßnahmen wie den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Mieter umlegen können. Das soll jedoch nur möglich sein, wenn der Eigentümer staatliche Fördermittel in Anspruch nimmt und die Mieter ebenso mit der zusätzlichen Umlage finanziell von den Maßnahmen profitieren.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Chan

    Über die Effizienz dieser Anlagen sollen Ingenieure entscheiden und nicht Politiker oder anderes Gesindel.

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  2. Nutzerbild Carmen Wolff

    Viel Geschwafel und heiße Luft um nichts.Hauptsache die Menschen in den Wahnsinn treiben und ängstigen um dann als Konfliktelöser noch Lob kassieren zu können.Ich hoffe diese Schwachmaten haben bald ausregiert bevor sie unser Land ganz ruiniert und unmöglich gemacht haben.

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