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Deutsches Kindergeld "wie ein Schatz": 528 Millionen Euro fließen ins Ausland

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Fast 530 Millionen Euro Kindergeld gingen 2025 auf Konten im Ausland, so viel wie nie. Ein Satz aus einem rumänischen Dorf bringt die Kindergeld-Debatte zurück. Für die Politik ist die Sache klar. Die Zahlen sehen das etwas anders.
Polen, Rumänien und Tschechien: So viel Kindergeld fließt ins Ausland
Kindergeld: So viel fließt ins AuslandBildquelle: Willfried Wende / Pexels

Ein rumänischer Vizebürgermeister sitzt vor einer MDR-Kamera und erzählt von kinderreichen Familien, die in Deutschland Kindergeld bekommen. „Das ist für unser Land und unsere Kinder aus Rumänien wie ein Schatz.“ Mehr braucht eine Debatte hierzulande nicht, um wieder anzuspringen. Sahra Wagenknecht reagierte prompt. „Es kann kein Kindergeld für Kinder geben, die nicht in Deutschland leben“, sagte die BSW-Gründerin der Berliner Zeitung. Die Politik müsse wieder „mehr an Bitterfeld als an Bukarest denken“. Ein Satz mit eingebauter Alliteration. Neu ist die Forderung nicht. Neu ist nur, wer sie gerade stellt.

Das Kindergeld ist so etwas wie der heilige Gral der Familienpolitik. 259 Euro pro Kind und Monat, egal, was auf dem Konto der Eltern steht. 2025 zahlte die Familienkasse für rund 17,6 Millionen Kinder, zusammen 55,3 Milliarden Euro. Solange alle brav in der Bundesrepublik gemeldet sind, regt sich darüber niemand auf. Doch kaum wandert der Blick über die Landesgrenze, wird es in den politischen Hinterzimmern ungemütlich.

Kindergeld ins Ausland: Die Zahlen

Ein Teil des Geldes verlässt tatsächlich das Land. 2025 überwies die Familienkasse rund 528 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland, so viel wie nie. 2024 waren es 514 Millionen, 2010 gerade einmal 35,8 Millionen. Das ist fast das Fünfzehnfache in 15 Jahren. Hauptempfängerländer sind Polen, Rumänien und Tschechien. Die meisten Kinder leben mit Abstand in Polen: Ende 2023 waren es 171.000 von rund 307.000 Kindern in EU-Staaten, für die Deutschland zahlte.

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Die Union fand das schon im Frühjahr unerträglich. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach in der Bild am Sonntag von einer wachsenden Betrugsmasche: „Kindergeldbetrug ist leider immer mehr zu einer Masche krimineller Banden geworden.“ Und weiter: „Es ist nur konsequent, das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten anzupassen, wenn es ins EU-Ausland, zum Beispiel nach Rumänien oder Bulgarien, überwiesen wird.“ Der volle Satz von 259 Euro sei bei dortigen Preisen „völlig überproportional“.

Ein Prozent mit Unschärfe

Jetzt kommt der Teil, der in keiner Talkshow vorkommt. 528 Millionen Euro klingen nach viel Geld, und das sind sie auch. Gemessen an 55,3 Milliarden sind sie knapp ein Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit sagt das übrigens selbst. Von 100 Euro Kindergeld landen 99 auf deutschen Konten.

Und selbst dieses eine Prozent ist unschärfer, als es klingt. Gezählt werden Überweisungen auf ausländische Konten, auch die von Deutschen mit Konto jenseits der Grenze. Ob die Kinder tatsächlich dort leben, deutsche Staatsbürger sind oder zu Familien zugewanderter Arbeitnehmer gehören, verrät die Zahl nicht. Die Statistik endet an der Grenze. Die Debatte leider nicht.

Minijob, Kindergeld, Kind im Ausland: Was gilt

In der MDR-Reportage „EU-Armutsmigration: Sozialstaat in der Sackgasse?“ fällt ein Satz, der viele Zuschauer ratlos zurücklassen dürfte: Schon eine geringfügige Beschäftigung kann reichen, damit EU-Bürger in Deutschland als Arbeitnehmer gelten und ergänzende Sozialleistungen und Kindergeld bekommen. Die Doku nennt das eine Gesetzeslücke. Juristisch ist es EU‑Recht. Als Arbeitnehmer gilt, wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt. Eine Mindeststundenzahl schreibt das Recht nicht vor. Ob ein Minijob reicht, prüfen Familienkasse und Jobcenter im Einzelfall.

Viele Zuschauer fordern deshalb, dass erst ein Vollzeitjob zählen soll. Allein festlegen kann Deutschland das nicht: Wer Arbeitnehmer ist, bestimmt das EU-Recht, und der Europäische Gerichtshof legt den Begriff seit Jahrzehnten weit aus. Wer gar nicht arbeitet, ist dagegen seit 2016 in den ersten fünf Jahren von der Grundsicherung ausgeschlossen. Beim Kindergeld gibt es eine zusätzliche Sperre: Wer als EU-Bürger nach Deutschland zieht, bekommt in den ersten drei Monaten nur dann Kindergeld, wenn er hier Einkünfte erzielt.

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Und das Kind, das in Rumänien lebt? Arbeitet ein Elternteil in Deutschland, ist in der Regel die deutsche Familienkasse zuständig, auch wenn das Kind in einem anderen EU-Land wohnt. Arbeitet der andere Elternteil im Wohnland des Kindes, zahlt zuerst dieses Land, und Deutschland legt nur die Differenz drauf. In Rumänien sind das laut einem Familienvater in der MDR-Reportage rund 50 Euro pro Kind. Die Differenz zu 259 Euro ist also größer als das Original.

Und die Summen, die nach der Doku kursieren? 15 Kinder bringen 3.885 Euro Kindergeld im Monat, nicht 5.000. Lebt eine Familie in Deutschland von Grundsicherung, wird das Kindergeld außerdem als Einkommen der Kinder angerechnet. Kindergeld und Jobcenter-Geld addieren sich also nicht. Die bis zu 3.800 Euro, die die Reportage für eine Familie mit sieben Kindern vorrechnet, sind alle staatlichen Leistungen zusammen.

„Es kann nicht sein …“

Das Kindergeld ist eine Solidargemeinschaft. Sie bekommt Risse, sobald das Gefühl entsteht, mühsam erwirtschaftetes Geld sickere in dunkle Kanäle. „Es kann nicht sein, dass Deutschland den vollen Kindergeldsatz für Kinder zahlt, die gar nicht in unserem Land leben“, polterte im Frühjahr Klaus Holetschek von der CSU. Wagenknecht klingt nun fast wortgleich. Die Formel funktioniert über Parteigrenzen hinweg: Im Bundestag beantragte die AfD, das Kindergeld für Kinder im EU-Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten zu koppeln. Die SPD-Abgeordnete Wiebke Esdar hielt dagegen, die Eltern der meisten im Ausland lebenden Kinder seien Fachkräfte, die ihre Arbeitskraft in Deutschland einbrächten.

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Die CDU wollte im Frühjahr bundesweit durchgreifen. Datenbanken von Meldeämtern, Familienkassen und Sozialbehörden sollten vernetzt, Betrüger schneller bestraft werden. Die Union forderte sogar die „leichtere Ausweisung von EU-Ausländern inklusive der Möglichkeit einer Wiedereinreisesperre“. Eine Kürzung hat der Bundestag bis heute nicht beschlossen. Dafür gibt es einen Grund. Er sitzt in Luxemburg.

Bayern hat es schon ausprobiert

Dass man sich mit der EU-Kommission anlegt, wenn man Familienleistungen nach Wohnort staffelt, hätte man ahnen können. Bayern hat es trotzdem probiert, wie so oft als Vorreiter. Allerdings nicht beim Kindergeld, sondern beim Landes-Familiengeld: 250 Euro im Monat für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Lebte das Kind in einem von 15 EU-Staaten mit niedrigeren Lebenshaltungskosten, gab es weniger. Die Kommission klagte, und im April 2026 erklärte der Europäische Gerichtshof die Kürzung für europarechtswidrig. Bayern kostet das wenig, das Familiengeld läuft ohnehin aus. Österreich war mit einer Indexierung der Familienbeihilfe schon 2022 vor demselben Gericht gescheitert. Zwei Anläufe, zweimal dasselbe Urteil.

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Nach EU-Recht besteht der Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat leben. So steht es in Artikel 67 der Verordnung 883/2004. Nach den Urteilen gegen Österreich und Bayern ist auch der Umweg über die Lebenshaltungskosten verbaut. Wer das ändern will, muss nicht Bitterfeld überzeugen, sondern Brüssel. Bis dahin bleibt die Forderung, was sie in jeder Partei ist, die sie stellt: ein Signal. Folgenlos, aber laut.


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4 Kommentare

  1. F. F.
    Es wird auch für Kinder im Ausland gezahlt, die es gar nicht gibt. Geprüft wird von deutschen Behörden fast nie. Eine gefälschte Geburtsurkunde genügt, und schon fließt das Kindergeld.
  2. Hans - Jürgen Brendel
    Unfassbar! Wieso bekommen die im Ausland lebenden Kinder von Migranten überhaupt Kindergeld, wenn die Familien getrennt leben ? Die großzügige deutsche Regelung lädt ja direkt zum Missbrauch ein und die EU-SozialRegeln sichern dieses ab... Wo bleibt der Sinn für Gerechtigkeit ? Ungerecht allemal , den deutschen Bürgern gegenüber, die jene Großzügigkeiten hart erarbeiten müssen.
  3. Karsten Frei
    Haben Kinder die im Ausland leben, deutsche Staatsangehörigkeit? Hat mindestens ein Elternteil deutsche Staatsangehörigkeit und zahlt Steuern in Deutschland? Wenn die beide Bedienungen erfüllt sind, warum auch nicht. Welche Veraussetzungen müssen denn erfüllt werden, damit die Kinder im Ausland aus Deutschland Kindergeld kriegen?
  4. Anonym
    Bei uns deutschen wird kontrolliert bis in die letzte Ecke bei einem Antrag wo man eventuell noch was streichen kann und ob man überhaupt was bekommt. Sag mal bei nicht deutsche langt der Nachname und schon fließt unbürokratisch Geld. Hab noch kein Syrer,Afghanen oder weiß Gott von wo die alle herkommen gesehen der unter einer Brücke leben muss. Haben immer ein Dach über dem Kopf und erstklassige medizinische Versorgung. Und wir müssen für jeden Scheiss den Geldbeutel aufmachen
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