Deutsche Bahn: Warnung vor Fahrpreis-Erstattung im Internet

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Bahnstreik, Zugausfall, Verspätung – die Gründe, warum man von der Deutschen Bahn Geld zurück haben will, sind vielfältig. Doch Vorsicht, wenn du deinen Erstattungsantrag per Internet machst. Die Verbraucherschützer warnen.
Eine Anzeigetafel der Deutschen Bahn
Eine Anzeigetafel der Deutschen Bahn: Vorsicht bei Verspätungsanträgen per InternetBildquelle: Thorsten Neuhetzki / inside digital

Keine Gefahr besteht für dich, wenn du dich in deinem Kundenaccount der Bahn befindest oder den DB Navigator nutzt. Hier ist es bei einem online gebuchten Ticket inzwischen möglich, den Antrag zur Erstattung des Fahrpreises digital zu stellen. Das ist zwar mitunter etwas umständlich, du bekommst aber erfahrungsgemäß dein Geld schneller überwiesen, als wenn du den Antrag per Post schickst.

Bahn: Erstattung im Internet über falsches Formular

Wenn du den Antrag für den digitalen Erstattungsantrag nicht direkt findest, hilft vermeintlich Google weiter. Doch genau hier lauert die Gefahr. „Auf der Suche nach dem Online-Formular landen nicht alle direkt bei der DB, sondern auf anderen Seiten, die den Antragsservice kostenpflichtig übernehmen“, so die Verbraucherzentrale Sachen. Dabei sind sich die Nutzer demnach gar nicht bewusst, dass sie nicht auf dem richtigen Portal sind. Das zeigen Meldungen, die bei den Verbraucherschützern eingehen.

„Die Seiten sind ähnlich aufgebaut wie die kostenfreien Internetseiten für die entsprechende Dienstleistung“, sagt Beate Landgraf. Sie ist Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Bei einem aktuellen Angebot wird die Erledigung des Antrages auf Erstattung nach Zugausfällen durch Streiks bei der Deutschen Bahn beworben. Ein solcher Antrag ist auf diesen nachempfundenen Seiten jedoch kostenpflichtig, so die Verbraucherschützer. Es werde schnell ein Drittel des Erstattungsbetrages als Honorar einbehalten.

 „Die Seiten sind oft intransparent und man erkennt nicht oder zu spät, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt“, so Landgraf. Gerade auf dem kleineren Display eines Smartphones fehle die Übersicht. Daher empfiehlt die Rechtsexpertin immer die Seiten komplett anzuschauen – vor allem den Namen der Interseite. Zudem solltest du dich im Impressum vergewissern, dass du auf der Seite des eigentlich gewünschten Anbieters gelandet bist.

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