Schon seit Jahren machen autonome Fahrzeuge Schlagzeilen. In den USA haben sich die Einwohner in Städten wie San Francisco längst an selbstfahrenden Taxis des 4. Levels gewöhnt – wenngleich diese zunächst nur im Rahmen von Pilotprojekten durch die Straßen gleiten. In Deutschland könnte sich Passanten bereits ab dem 1. Dezember 2025 vielerorts ein ähnliches Bild eröffnen. Doch der Schein trügt. Denn selbstfahrend sind die neuen Testfahrzeuge technisch betrachtet nicht.
Die Fernlenk-Verordnung des Verkehrsministeriums
Am vergangenen Dienstag verkündete das Bundesministerium für Verkehr (BMV) seine neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV). Diese schafft erstmalig einen Rechtsrahmen für den Betrieb ferngesteuerter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Gemeint sind Fahrzeuge, die von einem Operator aus der Ferne gelenkt werden. Im Bus, Pkw oder Lkw selbst befindet sich derweil niemand – gegebenenfalls mit Ausnahme von Passagieren.
„In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren“, sagt Christian Hirte vom Bundesminister für Verkehr. Die Verordnung ermögliche neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung. Dabei soll die Technologie eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich bringen.
Mit Blick auf autonome Fahrzeuge soll die Fernlenk-Technologie etwa unterstützend zum Einsatz kommen. So könnte geschultes Personal in komplexen Verkehrssituationen die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen. Außerdem böte die Technologie vor allem im Bereich des Carsharings Vorteile. Als Beispiel wird hier eine ferngesteuerte Überfahrt zum nächsten Kunden genannt. Und auch im Bereich der Personenbeförderung – seien es Taxis oder der öffentliche Personenverkehr – soll die Technologie künftig bestehende Angebote ergänzen. Selbiges gilt für Dienst- und Versorgungsfahrten sowie für die Bereiche der Logistik und des Gütertransports. Stichwort: Effizienzsteigerung.
Strenge Auflagen
Der Betrieb ferngesteuerter Fahrzeuge ist ausschließlich innerhalb behördlich genehmigter Bereiche erlaubt. Dabei kann es sich allerdings sowohl um Werksgelände als auch um öffentlichen Raum handeln. Ferner müssen die Betreiber nicht nur für jedes einzelne Fahrzeug, sondern auch für die jeweiligen Einsatzbereiche Genehmigungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen.
Obwohl die neue Regelung erst ab Dezember 2025 gilt, laufen erste Pilotprojekte nach Angaben von Auto Motor Sport bereits jetzt. In Bonn erprobt das Unternehmen MIRA gemeinsam mit der Deutschen Telekom etwa den Telebetrieb eines elektrischen Shuttles, während in Hamburg das Start-up Vay ein ferngesteuertes Carsharing-Modell bereitstellt. Die neue Fernlenk-Verordnung schafft eine rechtliche Grundlage für solche Projekte. Zunächst jedoch befristet bis zum 30. November 2030.
