245 Prozent Aufpreis: Dieser Stromanbieter verliert vor Gericht

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Ein Stromanbieter hat sich vor Gericht eine Klatsche eingehandelt. Er hatte als Grundversorger seinen Neukunden einen um 245 Prozent teureren Tarif untergeschoben als Bestandskunden. Das Landgericht Frankfurt urteilte nun: So nicht!
Stromzähler
StromzählerBildquelle: Pixabay

Wie „Der Spiegel“ als Erstes berichtete, hat das Landgericht in Frankfurt am Main dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukunden höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden. Die Spaltung des Tarifs sei aus Sicht der Richter wettbewerbswidrig und verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, schreibt das Nachrichtenmagazin, dem der Beschluss vorliegt. Interessant ist, dass das Verfahren nicht von einem betroffenen Kunden, sondern vom Ökostromversorger Lichtblick angestrengt wurde.

Was war passiert? Mainova hat seinen (oft unfreiwilligen) Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung im Januar einen Stromtarif von 79,88 Cent pro Kilowattstunde angeboten. Die Bestandskunden zahlten jedoch weiterhin 32,61 Cent. Neukunden mussten somit einen Aufpreis von 245 Prozent zahlen. Zwar hatte Mainova den Preis im Februar wieder auf 57,7 Cent gesenkt, dennoch fordern die Richter des Landgerichts Frankfurt, dass alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung gleich behandelt werden müssen.

Ursächlich für die Preisentwicklung war neben den generell steigenden Preisen an der Strombörse auch der Ausfall mehrerer Stromdiscounter. Hunderttausende Kunden fielen zeitlich in die Ersatzversorgung. Die zuständigen Grundversorger waren darauf nicht eingestellt und mussten sich teuren Strom an der Börse besorgen. Sie wussten sich nicht anders zu helfen, als die Preise massiv zu erhöhen. Gerade erst war bekannt geworden, dass zum April zahlreiche Stadtwerke ihre Preise weiter erhöhen werden.

Lichtblick will Grundversorgung reformiert sehen

Lichtblick hatte das Verfahren angestrengt, um gegen Preiswucher in der Grundversorgung vorzugehen. „Das Landgericht Frankfurt hat der Selbstbedienungsmentalität des Grundversorgers einen Riegel vorgeschoben. Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen. Denn die betroffenen Stadtwerke brechen nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick.

Weiter heißt es von Lichtblick, das System der Grund- und Ersatzversorgung sei überholt. „Stadtwerke nutzen ihre Monopolstellung, um von verunsicherten Verbrauchern überhöhte Tarife zu verlangen. Die jüngsten Fälle von Preisspaltung sind nur die Spitze des Eisberges“, erläutert Adam. Lichtblick – selbst auch Grundversorger – fordert eine grundlegende Reform der Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland.

Stromanbieter sollen EEG-Umlage-Streichung weitergeben müssen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will indes erreichen, dass Stromanbieter die geplante Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) komplett an ihre Kunden weitergeben müssen: „Wir wollen rechtssicher dafür sorgen, dass die Senkung in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben wird“, sagte er dem Handelsblatt. Dafür sei ein Gesetz erforderlich.

Auf die Frage, ob die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli abgeschafft werde, antwortet Habeck: „So ist der Plan.“  

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