Balkonkraftwerke in 2025 – Alle geltenden Regelungen für deine Mini-PV-Anlage

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Das vergangene Jahr hat neue Vorgaben für Balkonkraftwerke und deren Besitzer geschaffen. Sehr zur Freude zahlreicher Interessenten. Über diese Regelungen solltest du vor dem Kauf deiner MIni-PV-Anlage informiert sein.
Balkonkraftwerke in 2024 - Alle geltenden Regelungen für deine Mini-PV-Anlage

Balkonkraftwerke in 2024 - Alle geltenden Regelungen für deine Mini-PV-Anlage

Das vergangene Jahr hielt noch einige Veränderungen für Balkonkraftwerke bereit. Das Solarpaket I der Bundesregierung war nur der Anfang, um einige Vereinfachungen für Besitzer der Steckersolageräte zu schaffen. Die Zahl der Mini-PV-Anlagen hat sich allein im vergangenen Jahr in Deutschland verdoppelt. Es ist klar, dass Balkonkraftwerke gekommen sind, um zu bleiben. Dennoch gibt es einige Regelungen, die dir vor Anschaffung deiner Anlage bewusst sein sollten.

Balkonkraftwerke im Jahr 2025 – Vereinfachungen für Besitzer stehen im Vordergrund

Die Gesetzesänderungen des Solarpakets I wollen den Einsatz von Balkonkraftwerken in Deutschland fördern. Um möglichst vielen Menschen den Zugang zu einer Mini-PV-Anlage zu ermöglichen, stehen daher viele Vereinfachungen und Erleichterungen für Interessenten im Vordergrund. Dadurch soll nicht nur der Anschluss von Anlagen mit mehr Leistung ermöglicht werden. Auch die durchschnittliche Wartezeit, die Interessenten jetzt bis zum Anschluss der Anlage in Kauf nehmen müssen, sollen mehrere Maßnahmen reduzieren. Das Solarpaket I umfasst viele Änderungen, deren genaues Inkrafttreten bisher leider noch nicht bekannt ist. Sobald ein Datum feststeht, werden wir dieses in diesem Ratgeber für dich ergänzen.

Stark vereinfachte Meldepflicht für Steckersolargeräte

Balkonkraftwerke müssen künftig nicht mehr beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister angemeldet werden. Stattdessen genügt eine einfache Anmeldung beim Marktstammdatenregister für die Nutzer. Die Anmeldung selbst soll zusätzlich stark vereinfacht werden, indem die anzugebenden Daten auf ein Minimum beschränkt werden. Dadurch soll nicht nur der bürokratische Aufwand für Netzbetreiber und Nutzer sinken – im Schnitt dürfte die Erlaubnis zum Anschluss von Balkonkraftwerken viel schneller erteilt werden.

Zustimmungspflicht für Balkonkraftwerke

Eine der größten Hürden für viele Interessenten blieb bisher eine Ablehnung von Vermietern, Hausverwaltungen oder Eigentümergemeinschaften. Die Zustimmungspflicht sorgte jedoch dafür, dass Balkonkraftwerke in den Katalog der privilegierten Maßnahmen im WEG/BGB aufgenommen wurden. Künftig könnte die Installation von Balkonkraftwerken dann nur noch mit guten und konkreten Begründungen abgelehnt werden. Egal, ob Mieter oder Miteigentümer, sämtliche Interessenten haben damit ein gesetzlich verankertes „Recht auf ein Balkonkraftwerk“.

Kein Anschluss mit Fachkraft über Wielandstecker mehr nötig

Der Anschluss der Balkonkraftwerke darf über den herkömmlichen Schukostecker erfolgen. Dadurch kannst du die Anlage eigenständig direkt in die haushaltsübliche Steckdose einstecken, ohne dass du auf einen Elektriker angewiesen bist. Bisher wurde eine sogenannte Wieland-Steckdose für die Einspeisung empfohlen, die ausschließlich Fachkräfte installieren dürfen. Es empfiehlt sich dennoch einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, wenn du dein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung anschließt. Da die übliche Netzreserve nur auf 600 Watt begrenzt ist, kann unter ungünstigen Umständen ein Schwelbrand drohen. Ebenso wäre eine separate Sicherung für dein Balkonkraftwerk sinnvoll, was bei vielen Außensteckdosen häufig baulich bereits umgesetzt wurde. Ebenso sollte dir klar sein, dass Schukostecker bisher nicht in der VDE-Norm berücksichtigt sind. Da diese jedoch keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Empfehlungsrichtlinie darstellt, ist es nicht gesetzlich verpflichtend, zur Wieland-Steckdose für eine PV-Anlage zu greifen.

Zähler dürfen rückwärts drehen

Rückwärts laufende Zähler sind erlaubt. Du musst mit deinem alten Ferraris-Zähler nicht mehr länger darauf warten, bis der Austausch des Zählers durch deinen Messstellenbetreiber folgt. Diese neue Regelung dürfte die mitunter größte Zeitersparnis für die Nutzer bedeuten. Denn aktuell müssen Interessenten an vielen Orten weiterhin monatelang auf den Austausch ihrer Zähler warten. Zeit, in der das Balkonkraftwerk bereits angeschlossen sein könnte. Ewig darf der Zähler dabei jedoch nicht rückwärts drehen. Messstellenbetreiber sind in der Pflicht, den alten gegen einen neuen Zweirichtungszähler auszutauschen. Bis dahin verrechnet der alte Zähler jedoch jede eingespeiste Stunde ins öffentliche Netz mit den bezogenen Kilowattstunden, sodass neue Balkonkraftwerksbesitzer davon doppelt profitieren. Denn so spart nicht nur jede selbst genutzte Kilowattstunde den Kauf einer aus dem öffentlichen Netz. Auch jede eingespeiste Einheit erleichtert die Rechnung um die gleiche Menge.

800-Watt-Grenze für Wechselrichter

Seit dem Inkrafttreten des Solarpaket I, dürfen Balkonkraftwerke einen Wechselrichter mit einer Ausgangsleistung von 800 Watt statt der zuvor zugelassenen 600 Watt verwenden. Dadurch kannst du mit deiner Mini-PV-Anlage mehr Strom für deinen eigenen Verbrauch erzeugen, sofern die Leistung deiner Module zur Wechselrichterleistung passt. Ideal ist stets eine Modulleistung, die etwas über der zulässigen Wechselrichterleistung liegt. So kannst du auch an dunkleren und grauen Tagen noch immer mehr Strom mit deiner Anlage erzeugen. Heutige Balkonkraftwerke werden standardmäßig bereits mit 800-Watt-Wechselrichtern verkauft. Einige ältere Modelle wurden zunächst mit 600 Watt angeboten, konnten jedoch über ein Update die 800 Watt Leistung freischalten.

2.000-Watt-Grenze für Solarmodule

Passend zur größeren Wechselrichterleistung wurde auch die zugelassene, installierte Leistung von Solarmodulen auf großzügige 2.000 Watt erhöht. Mit diesen 2.000 Watt ist dabei die gesamte Leistung aller Solarmodule gemeint, die zu deinem Balkonkraftwerk zählt. Üblicherweise werden diese in Form von Kilowattpeak bei deinem Kauf angegeben. Bereits jetzt verkaufen Anbieter Sets bestehend aus upgradefähigen Wechselrichtern und Solarmodulen, die diese Grenzen entsprechend berücksichtigen. Nicht immer ist der Kauf eines Sets mit einer so großen Leistung jedoch sinnvoll. Da der Wechselrichter die Leistung, die dein Hausnetz erreicht, ohnehin auf 800 Watt begrenzt, kannst du beruhigt zu kleineren und günstigeren Komplettpaketen greifen.

1 Kommentar

  1. Karsten Frei
    Oh ja, wenn man nichts Positives zu berichten hat, dann erfindet man etwas Positives, was man möglicherweise in Zukunft umsetzen will/kann. Und solange solche Versprechungen nicht in die Taten umgesetzt sind, bleiben die ein Teil von Propaganda, um die Regierung besser darzustellen, als die tatsächlich ist.
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