Balkonkraftwerke: Diese Ärgernisse sollen jetzt abgeschafft werden

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Egal, ob auf Dachflächen, überdachten Parkplätzen oder dem eigenen Balkon. Die Bundesregierung plant die Beseitigung bürokratischer Hürden für Solaranlagen. Besitzer oder Interessenten von Balkonkraftwerken dürften davon besonders profitieren.
Bundesregierung plant Beseitigung bürokratische Hürden für Balkonkraftwerke
Bundesregierung plant Beseitigung bürokratische Hürden für BalkonkraftwerkeBildquelle: Anker

Zahlreiche Flächen könnten in Deutschland zur Gewinnung von Solarenergie genutzt werden. Damit der Ausbau von Solaranlagen weiter fortschreiten kann, hat Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) einen ersten Entwurf einer neuen Photovoltaik-Strategie vorgelegt. Die Bundesregierung plant dabei die Beseitigung bürokratischer Hürden für Balkonkraftwerke. Künftig könnte es für dich noch einfacher werden, das gewünschte Modell in deinem Heim zu integrieren.

Bundesregierung plant Beseitigung von Hürden für Balkonkraftwerke

Der neue Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) traf bisher auf Zuspruch. Eine finale Form des Gesetzes soll im Mai auf einem weiteren Solargipfel präsentiert werden. Selbst Thomas Engelke, ein Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) zeigte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zuversichtlich. „Der Entwurf der Solarstrategie geht aus Verbrauchersicht in die richtige Richtung.“ Ebenso wies Engelke jedoch darauf hin: „Wichtig ist, dass Strom bezahlbarer wird bei der notwendigen Umstellung der Versorgung auf erneuerbare Energien.“

Für Besitzer oder Interessenten von Balkonkraftwerken würde dieser Gesetzesentwurf einige wegfallende Bürokratie-Hürden bedeuten. So sieht der Entwurf etwa vor, dass eine vorübergehende Rückdrehung von Zählern beim Anschluss von Mini-PV-Anlagen erlaubt wäre. Dadurch will man gewährleisten, dass Steckersolargeräte schneller an das Netz angeschlossen werden können, selbst wenn ein Austausch eines Zählers noch nicht erfolgen konnte. Der notwendige Zählerwechsel soll dennoch erfolgen, schließlich sieht das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) bereits seit 2016 vor, dass alle Messstellen bis 2032 mit zumindest einer modernen Messeinrichtung auszustatten sind. Zurzeit müssen Käufer von Balkonkraftwerken jedoch zeitweise lange auf den Austausch eines geeigneten Zählers warten. Im Falle einer unserer Testanlagen mussten wir lokal beinahe 2 Monate auf den Austausch des Zählers durch den örtlichen Netzbetreiber warten.

Weitere Verbesserungen für Balkonkraftwerke in Aussicht

Auch in weiteren Punkten plant die Bundesregierung bürokratische Hürden für Steckersolargeräte zu beseitigen. Balkonkraftwerke sollen künftig von vereinfachten Regelungen profitieren. So entfällt die Empfehlung der Verwendung eines Wieland-Steckers zugunsten der Zulassung des Schuko-Steckers als „Energiesteckvorrichtung“. Dadurch ergäben sich gleich mehrere Vorteile für Besitzer von Balkonkraftwerken. Zum einen sind die Kosten für den Einbau einer Wieland-Steckdose nicht länger erforderlich. Zum anderen ermöglicht es vielen Mietern, Balkonkraftwerke ohne einen Eingriff in die Bausubstanz der Mietwohnung in Betrieb zu nehmen. Dadurch entfällt in vielen Fällen das benötigte Einverständnis des Vermieters, um die Mini-PV-Anlage in Betrieb zu nehmen.

Da Steckersolargeräte zugleich in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB übernommen werden sollen, müssten künftig Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Vermieter den Betrieb von Steckersolargeräten sogar genehmigen. Bei Mietern und Wohnungseigentümern bestünde dann sogar ein Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter beziehungsweise die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Ebenso soll die Schwelle von 600 Watt für die Wechselrichter-Leistung von Steckersolargeräten angehoben werden. Die EU-Verordnung „Requirements for Generators“ besagt, dass Erzeugungsanlagen unterhalb von 800 Watt Wechselstromleistungen keinerlei Signifikanz besitzen. Dabei durften Mitgliedsstaaten jedoch abweichende Regelungen treffen. In Deutschland sind 600 Voltampere (VA) der Standard, was 600 Watt entspricht. Diese Schwelle soll auf 800 VA Wechselstromleistung angehoben werden. Wechselrichter dürfen also rund 30 Prozent mehr Leistung erbringen und dennoch unter dem vereinfachten Anmeldeverfahren angeschlossen werden. Eine doppelte Anmeldung von Steckersolargeräten im Marktstammdatenregister und beim lokalen Netzbetreiber soll entfallen. Welche Form der Meldepflichten genau gegeben sein soll, steht im derzeitigen Entwurf jedoch noch nicht fest.  

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