Wusstest du es schon? Das ändert sich für Autofahrer ab 2023

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Das neue Jahr steht vor der Tür - und damit auch einige Veränderungen. Vor allem auf Autofahrer kommt Neues zu - sowohl positives als auch negatives. Wovon du als Autofahrer profitieren kannst und woran du unbedingt denken musst, zeigen wir dir.
Ein Mann sitzt in einem Auto am Lenkrad und fährt
Diese Änderungen erwarten Autofahrer 2023.Bildquelle: Jackson David/Unsplash

Weniger als 30 Tage und das neue Jahr steht ins Haus. Den einen ging das Jahr zu schnell vorüber, die anderen freuen sich auf den frischen Start. Auch Autofahrer können von dem neuen Jahr profitieren. Der ADAC und ACE haben herausgearbeitet, was Fahrer ab dem kommenden Jahr wissen und beachten müssen.

Davon profitieren Autofahrer ab 2023

Nicht neu, aber wohl noch nicht weit verbreitet, ist die sogenannte THG-Quote. Was ist das? Die Abkürzung steht für „Treibhausgasminderungsquote“ und ist nichts anderes als Emissionshandel. Seit Januar dieses Jahres kannst du deine eingesparten Treibhausgase an Mineralölunternehmen verkaufen, wenn du einen Elektrowagen fährst. Die Unternehmen können durch den Kauf ihre Treibhausgase – zumindest in der Theorie – ausgleichen. Für dich lohnt sich die Quote auch 2023 weiterhin vor allem finanziell: Bis zu 300 Euro sind drin. Alle Informationen zur THG-Quote findest du hier:

300 Euro geschenkt: So sahnst du jedes Jahr die E-Auto-Prämie ab

Gute Nachrichten gibt es auch bezüglich der CO2-Abgabe. Ursprünglich sollte sie ab dem kommenden Jahr gelten und die entsprechende Abgabe für Benzin und Dieselkraftstoff erhöht werden. 2023 liegt der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid nach wie vor bei 30 Euro, ab 2024 steigt der Preis dann auf 35 Euro. Das hat dann einen Effekt auf die Kraftstoffpreise, die ab 2024 um etwa 1,5 Cent steigen werden.

Erwähnt sei außerdem, dass E-Autofahrer ab dem 1. Juli 2023 mehr Bezahlmöglichkeiten an Ladesäulen haben. Die Regelung wurde schon 2021 festgelegt, die Aufrüstung erfolgt nach und nach – alte Ladepunkte müssen jedoch nicht nachgerüstet werden. Neben der Bezahlung per App, Ladekarten oder RFID-Tag werden dann auch die Zahlungsmöglichkeiten Debit- und Kreditkarte akzeptiert.

Das ändert sich ab 1. Januar

War der Umweltbonus einst als Anregung für Verbraucher angedacht, um E-Autos zu kaufen, ist sie mittlerweile von politischer Seite modifiziert. Zum Jahreswechsel gilt die Prämie nur noch für rein elektrisch betriebene Autos. Plug-in-Hybride werden alsdann von der Förderung ausgenommen. Hinzukommt, dass der Anteil des Staats am Fördertopf sinkt, von 6.000 auf 4.500 Euro (für Autos bis 40.000 Euro) beziehungsweise von 5.000 auf 3.000 Euro (bei Autos zwischen 40.000 und 65.000 Euro).

Schnelles Fahren auf der Autobahn: Hier kommt das neue Jahr vor allem jenen zugute, die gern im automatisierten Modus fahren. Ab 1. Januar sind hier 130 km/h anstatt „nur“ 60 km/h auf der Autobahn erlaubt.

Nicht mit dem Jahreswechsel, aber ab dem 1. September 2023 führt die Bundesregierung einen Zwischenschritt zwischen der Euro-6- und Euro-7-Abgasnorm ein. Unter „Euro 6e“ versteht man für neu typgenehmigte Autos mit Verbrennungsmotor, Übereinstimmungswerte für RDE-Messungen (Real Driving Emissions). Sie werden mit Euro 6e herabgesetzt, konkret bei Stickoxiden Nox von 1,43 auf 1,1 sowie die Partikelzahl PN von 1,5 auf 1,34.

Daran musst du im kommenden Jahr denken

Millionen von Führerscheinen laufen 2023 ab. Viele Autofahrer schauen wohl selten auf das Ablaufdatum ihres „Lappens“ – jetzt lohnt es sich. Betroffen sind die Jahrgänge 1959 bis 1964, die ihren Führerschein gegen einen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen lassen müssen. Diejenigen, die bereits einen solchen EU-Führerschein haben, der nach dem 19. Januar 2023 ausgestellt wurde, sind von dem Umtausch nicht betroffen.

Nicht zu vergessen sind ab kommendem Jahr auch medizinische Masken in deinem Verbandskasten – die Corona-Pandemie lässt grüßen. Zwei Stück an der Zahl müssen darin und damit in deinem Auto enthalten sein. Eine eindeutige Regelung gibt es hier aber nicht: Alte Verbandskästen dürfen laut ADAC und dem Bundesverkehrsministerium auch weiterhin genutzt und müssen nicht um zwei Masken ergänzt werden.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Schmidt Franz

    Für uns die am Tag 200 mehr fahren brauchen den Benziner oder Diesel wir haben keine Zeit dann das Auto 3 Stunden aufzuladen wir fangen früh um 01:30 an und sind gegen 16:00 Uhr fertig da kommen wir mit dem E Auto nicht so lange hin

    Antwort

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