Bis zu 10.200 Euro Förderung stellt die KfW im Auftrag der Regierung zur Verfügung, um Solarstrom für E-Autos bereitzustellen. Dabei sind die Hürden für das Programm ungewöhnlich hoch. Nicht alle Haushalte können somit von den Geldern profitieren. Wer bereits einen Teil der Ladeinfrastruktur zu Hause besitzt oder bestellt hat, egal ob PV-Anlage, Speicher oder Ladestation, geht vollkommen leer aus. Ebenso können Haushalte, die bereits Förderungen für einzelne Komponenten erhalten haben, keine weitere erhalten. Die einzige Ausnahme bilden hierbei Fördergelder, die direkt auf das E-Auto entfielen.
Solarstrom für E-Autos nur mit strengen Förderauflagen
Kaum ein anderes Förderprogramm der Regierung stellt Interessenten vor so viele Hürden wie dieses. Obwohl die mögliche Fördersumme mit bis zu 10.200 Euro keineswegs gering ausfällt, dürften die bereitgestellten Gelder kaum alle aufgebraucht werden. Das größte Problem des Programmes besteht darin, dass sämtliche Bestandteile für die Ladeinfrastruktur gleichzeitig gekauft und angeschlossen werden müssen. Eine verbindliche Bestellung der Komponenten darf nicht vor dem Antrag auf Fördergelder geschehen sein. Jeder Haushalt, der also einen Teil dieser Komponenten bereits besitzt, ist damit außen vor. Vor allem für Besitzer von bereits länger installierten PV-Anlagen, die ihren Strom damit besser hätten nutzen können, ist das ein ärgerlicher Umstand.
Selbst, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und sämtliche Bestandteile fabrikneu erworben werden wie gewünscht, müssen Interessenten viele Unterpunkte beachten. Die Förderung ist dabei stets von der Leistung der einzelnen Komponenten abhängig. Zugleich setzt die Politik dabei auch gewisse Mindeststandards, die jeder Verbraucher erfüllen muss. Die Fördersumme setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Komponente | Mindestleistung | Fördersumme |
---|---|---|
Photovoltaik-Anlage | 5 kWp | 600 Euro pro kWp, max. 6.000 Euro |
Stromspeicher | 5 kWh | 250 Euro pro kWh, max. 3.000 Euro |
Ladestation | 11 kW | 600 Euro pauschal |
bidirektionale Ladestation | 11 kW | 1.200 Euro pauschal |
Regierung rechtfertigt hohe Hürden für Förderprogramm
Die Förderung der gesamten Anlage soll dazu führen, dass Geförderte den Strom zum Fahren und Wohnen selbst erzeugen. Durch den Stromspeicher ermöglicht man, überschüssigen Strom für den Haushalt zwischenzuspeichern, wenn das E-Auto bereits ausreichend geladen hat. Mithilfe einer bidirektionalen Wallbox ließe sich sogar der Strom innerhalb des E-Autos verwenden, sodass das Fahrzeug praktisch zu einem zweiten angeschlossenen Stromspeicher wird. Solche Wallboxen sind jedoch teurer als andere Ladestationen, weshalb sie mit einem größeren Förderbetrag vergütet werden. Eine direkte Stabilisierung des öffentlichen Netzes sowie eine Einspeisung oder eine Einspeisevergütung werden hingegen nicht gewünscht. Darum sieht die Förderung vor, dass man den Strom vorwiegend zum Laden von E-Auto und Speicher verwendet. Überschuss soll in erster Linie im Haus benutzt werden, sodass nur das, was weiterhin nicht nutzbar ist, am Ende im öffentlichen Netz landet. Durch die dezentrale, private Stromerzeugung würde das Stromnetz dennoch stabilisiert.
Eine wirklich nachvollziehbare Begründung, warum jedoch nur alle Komponenten als gemeinschaftliche Anschaffung förderfähig sind, erschließt sich daraus nicht. Ebenso kritisieren Automobilverbände wie der Auto Club Europa e. V. (ACE), dass nur Menschen mit Wohneigentum von diesem Programm profitieren können. Der Empfängerkreis für die Förderung fällt somit sehr eng aus, sodass viele Haushalte leer ausgehen. Bei einem umfangreichen Förderprogramm, das bis zu 40 Prozent der Kosten der Anschaffung deckelt, ist das für Interessenten besonders ernüchternd. Zahlreiche Haushalte, die bereits über eine der Komponenten verfügen, hätten die Ladeinfrastruktur genauso dringend benötigen können, wie jene, die bisher in keine passende investieren konnten. Ebenso hätte eine Förderung unabhängig von Wohneigentum dazu geführt, die Vorwürfe zu entkräften, dass man die Förderung von Elektromobilität vorrangig Besserverdienenden ermöglicht.