Sky trickst bei Kündigungen: Gericht schreitet ein

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Sky hat bei Kündigungen seiner Kunden getrickst. Das hat jetzt das Landgericht München festgestellt, nachdem die Verbraucherzentrale NRW geklagt hatte. Der Pay-TV-Sender hatte Vorgaben nicht umgesetzt.
Sky hat sich ein Urteil gefangen
Sky hat sich ein Urteil gefangenBildquelle: Tobias Arhelger / Shutterstock.com

Sky hat die Möglichkeit zur Kündigung auf seiner Website nicht rechtskonform umgesetzt. Zu diesem Ergebnis ist jetzt das Landgericht München I gekommen, nachdem Verbraucherschützer das Gericht angerufen haben. Der Hintergrund: Seit Juli 2022 muss es auf Webseiten wie der von Sky eine leicht auffindbare Möglichkeit geben, einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Doch die Art und Weise, wie Sky das umgesetzt hat, sei weder leicht zugänglich platzierte noch gut lesbar gestaltet gewesen.

Sky: Kündigungsbutton nicht rechtskonform

Sky hat, so berichten die Verbraucherschützer, ein Abmahnschreiben erhalten. Darauf habe der Sender aber nicht reagiert. Daraufhin zog die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht und bekam nun Recht: Sky muss den Kündigungsbutton auf seiner Website rechtskonform anpassen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Mit der bisherigen Gestaltung habe Sky Deutschland den Kunden „eine Kündigung rechtwidrig erschwert“, heißt es von Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Man freue sich, dass das Gericht ebenfalls dieser Auffassung ist.

Zum Hintergrund: Der Kündigungsbutton muss auf der Internetseite des Anbieters stets leicht auffindbar und gut lesbar sein, um Einheitlichkeit zu gewährleisten. Das betrifft alle Verträge bei Anbietern, die online abgeschlossen werden können – also beispielsweise auch Handyverträge. Dabei ist unerheblich, ob dein Vertrag online abgeschlossen wurde oder nicht, solang der Anbieter generell Onlineverträge anbietet.

Das war das Problem bei Sky

Doch das Gericht sah die Vorgaben bei Sky als nicht erfüllt an. Zum einen dürfe der Button nicht hinter einem anderen Feld wie „Weitere Links anzeigen“ versteckt sein. Das aber habe der Pay-TV-Sender gemacht. Zum anderen sei er nicht vergleichbar gut lesbar wie der Button zum Vertragsschluss. Die Sky-Schaltfläche zum Vertragsschluss sei auf der Website blau unterlegt, während die Schaltfläche zur Kündigung kleiner und grau unterlegt war. 

Für den Fall, dass Unternehmen diese Verpflichtung nicht gesetzeskonform umsetzen, gibt es laut den Verbraucherschützern eine Regelung im Gesetz. Sie sieht vor, dass die betroffenen Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden können.

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