In den vergangenen Jahren geriet die Schufa immer mehr unter Druck. Bereits Ende 2023 fand sich die Auskunftei aus Wiesbaden am Rande der Illegitimität wieder. Damals entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der Score-Wert als solcher eine grundsätzlich verbotene automatisierte Entscheidung darstellen könnte. Es folgten zahlreiche ähnliche Urteile und Gesetzesänderungen. Anfang 2024 beschloss das Bundeskabinett im Rahmen einer Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes etwa, dass für die Bildung eines Bonitätsscores personenbezogene Daten wie die aus den sozialen Netzwerken oder Gesundheitsdaten nicht mehr zulässig sind. Ein weiteres Urteil mit weitreichenden Folgen wurde zudem erst im April 2025 gefällt. Demnach dürfe die Schufa keine von den Verbrauchern bereits beglichenen Forderungen im System führen. Und nun erlebte die Auskunftei einen weiteren herben Rückschlag vor Gericht – auf den das Unternehmen jedoch teils bereits gefasst war.
Schufa erlebt weitere Pleite vor Gericht
Ein neues Urteil des Landgerichts (LG) Bayreuth erhöht den Druck auf die Schufa nun abermals. So fiel das Urteil zugunsten der Klägerin aus, die mehrfach bei Kreditanfragen abgelehnt wurde. Grund dafür war eine von der Wiesbadener Auskunftei erstellte Bonitätsbewertung, welche die Klägerin aufgrund mangelnder Transparenz jedoch nicht nachvollziehen konnte. Nun soll die Schufa offenlegen, welche Daten für die Berechnung verwendet und wie diese gewichtet wurden. Darüber hinaus sprach das LG der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro zu. Auch, weil die automatisierte Score-Erstellung nach Auffassung des Gerichts erhebliche Auswirkungen auf das wirtschaftliche Leben einer Person haben kann – darin sah das LG eine unzulässige automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO.
„Diese Entscheidungen zeigen ein klares Bild. Der EuGH und die nationalen Gerichte fordern von der Schufa eine grundlegende Änderung ihrer Scoring-Praxis. Die Bewertung der Kreditwürdigkeit darf nicht länger intransparent, ausschließlich algorithmisch und ohne Kontrolle erfolgen“, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Allerdings arbeitet die Schufa längst auf Hochtouren daran, den eigenen Score „völlig transparent“ zu machen. Und schon bald soll es so weit sein.
Schufa plant neuen Bonitätsscore
Nach eigenen Angaben soll bereits im Herbst 2022 die Entscheidung für das Projekt „Next Generation Scoring“ gefallen sein. Dahinter steckt nichts Geringeres als eine komplette Umgestaltung des Schufa-Basisscores. So hat die Auskunftei aus mehr als 250 möglichen Kriterien 12 ausgewählt, die besonders verständlich und zeitgleich besonders aussagekräftig sein sollen. Dazu gehören nach Informationen der Tagesschau:
- Alter der ältesten Kreditkarte
- Alter der aktuellen Adresse
- Anzahl von Anfragen und Abschlüssen für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten
- Kredit mit der längsten Restlaufzeit
- Anzahl von Anfragen im Bereich Telekommunikation & (Online)-Handel in den vergangenen 12 Monaten
- Alter des ältesten Bankvertrags
- Immobilienkredit oder Bürgschaft
- Aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten
- Kreditstatus
- Vorliegen einer Identitätsprüfung
- Jüngster Rahmenkredit
- Zahlungsstörungen
Jedes dieser Kriterien soll eine Punktzahl erhalten, die dessen Gewichtung im Score widerspiegelt. Verbrauchern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, den eigenen Score auch ohne statistische Fachkenntnisse selbst nachzurechnen – und gegebenenfalls Einfluss auf diesen zu nehmen. Ob der neue Score auch in der Praxis genauso transparent und nachvollziehbar sein wird, wie auf dem Papier, wird sich zeigen. Eine Online-Anwendung für den Einblick in die eigenen Daten und Erläuterungen zum persönlichen Score sind für das 4. Quartal 2025 geplant.
