Rachepornos im Netz: So können Betroffene vorgehen – 4 Schritte

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Was tun, wenn der Ex-Partner oder Cyberkriminelle pornografische Inhalte ohne das Einverständnis des Opfers ins Internet gestellt haben? Ein digitales Allheilmittel für das Problem existiert zwar nicht, doch Betroffene können sich durchaus zur Wehr setzen und den Täter zur Verantwortung ziehen.
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Rachepornos im Netz: So können Betroffene vorgehenBildquelle: Engin_Akyurt / Pixabay

Die Netflix-Doku „Der meistgehasste Mann im Internet“ sorgte 2022 für Aufsehen. Darin wird die Geschichte von Hunter Moore thematisiert – dem Gründer der pornografischen Website Is Anyone Up. Bei der Plattform handelt es sich allerdings nicht um eine handelsübliche Pornografie-Seite, sondern um eine Website für Rachepornos. Hinter dem Begriff verbergen sich pornografische Video- und Bilddateien, die ohne das Einverständnis einer oder gar aller beteiligten Personen aufgenommen oder veröffentlicht wurden. In der Regel stellen Täter Rachepornos getreu ihrem Namen im Rahmen eines Racheakts online – etwa, weil der Partner die Beziehung beendete. Das Ziel ist dabei, das Opfer in Verlegenheit zu bringen oder ihrem Ansehen zu schaden. Für Betroffene kann das Erlebnis derweil traumatisch ausfallen. Daher verrät der Online-Sicherheitsanbieter ExpressVPN vier Schritte, die Opfer von Rachepornos unternehmen können.

Sind Rachepornos eine Sexualstraftat?

Das Portal Anwalt.de stellt klar: „Das Veröffentlichen von freizügigen Bild- oder Videodateien ohne die Einwilligung der zur Schau gestellten Person, stellt eine Straftat nach § 201 a StGB dar.“ Die Regelung behandelt die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen. Eine Sexualstraftat stellen Rachepornos trotz mehrerer Ansätze zur Verschärfung des Sexualstrafrechts dennoch nach wie vor nicht dar. Heißt unterm Strich: Die Veröffentlichung von pornografischer Inhalte ohne die Einwilligung des Partners wird zwar geahndet, jedoch nicht im Rahmen des Sexualstrafrechts. Dennoch sind die möglichen Strafen beachtlich. Bei einer Verurteilung droht neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Das Opfer hat derweil Anspruch auf Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld.

Diese vier Schritte können Opfer von Rachepornos unternehmen

1. Beweise sammeln

Laut ExpressVPN ist es zunächst einmal erforderlich, Beweise in Form von Screenshots auf Social-Media- und pornografischen Plattformen zu sammeln. Ferner sollen Betroffene auch die Kommunikation mit den Betreibern der Websites und dem Täter dokumentieren.

2. Entfernung beantragen

Opfer von Rachepornos haben die Möglichkeit, sich direkt an die Betreiber einer Website zu wenden und eine Löschung zu fordern. Zumal Rachepornos auch abseits des geltenden Rechts auf zahlreichen Websites untersagt sind. Darüber hinaus können Betroffene Racheporno-Inhalte auch aus Suchmaschinen wie Google und Bing entfernen lassen. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Inhalte der jeweiligen Plattformen.

3. Die Strafverfolgungsbehörden kontaktieren

Die nächste Anlaufstelle stellt die Polizei oder ein Anwalt dar – Stichwort: Strafanzeige. Diese können veranlassen und durchsetzen, dass nicht einvernehmlich erstellte pornografische Inhalte entfernt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Doch Achtung: Die Verjährungsfrist für das Vergehen liegt bei fünf Jahren. Abseits des Strafrechts können Opfer von Rachepornos zudem auch zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen und die Löschung der Bilder sowie das Unterlassen weiterer Veröffentlichungen fordern.

4. Unterstützung in Anspruch nehmen

Im vierten Schritt benennt ExpressVPN die Möglichkeit, sich therapeutisch beraten zu lassen. Denn sowohl die nicht einvernehmliche Veröffentlichung pornografischer Inhalte also auch der Versuch, ihre Weitergabe zu unterbinden, können traumatische Erlebnisse darstellen. In diesem Fall können oftmals auch entsprechende Hilfestellen Unterstützung gewähren.

Vorbeugende Maßnahmen schützen am besten

Selbst dann, wenn der Täter verurteilt ist und die Betreiber eines Portals die beantragte Löschung umgesetzt haben, können die pornografischen Inhalte auf anderen Websites wieder auftauchen. Denn das Internet vergisst bekanntlich nie. Daher sollte man gar nicht erst zulassen, dass pornografische Inhalte im World Wide Web landen. Dazu sollte man einerseits selbstverständlich darauf achten, welche Inhalte man teilt und mit wem. Andererseits empfiehlt es sich jedoch auch, besagte Inhalte nicht in die Cloud zu laden und Geräte, auf denen Nacktfotos und Co. gespeichert werden, mittels eines Passworts oder zumindest mittels biometrischer Schutzmechanismen abzusichern. Denn oftmals ist es nicht der (Ex-) Partner, der sensible Inhalte veröffentlicht. Sondern Cyberkriminelle.

Wie du dein Smartphone schützen kannst, erfährst du in unserem Handy-Sicherheits-Ratgeber. Ein weiterer Ratgeber verrät derweil, wie du deine Webcam so absicherst, dass Hacker keine Chance haben, sensible Aufnahmen zu ergattern.

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