Preiserhöhung trotz Preisgarantie: Stromversorger kassiert Klatsche

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Die Energiepreise in Deutschland entspannen sich an einigen Punkten aktuell, sind jedoch meistens noch nicht auf dem Niveau wie vor der Gaskrise. Und trotzdem gibt es immer wieder Ärger wegen unzulässiger Preiserhöhungen. So wie jetzt in diesem aktuellen Fall.
Abgemahnt: Stromanbieter müssen Preiserhöhungen immer ankündigen
Abgemahnt: Stromanbieter müssen Preiserhöhungen immer ankündigenBildquelle: Foto von Sigmund auf Unsplash

Stell dir vor, du hast einen Stromvertrag mit einer Preisgarantie abgeschlossen. Und plötzlich sollst du mehr bezahlen, als du es grundsätzlich mit deinem Stromanbieter ausgemacht hast. Das klingt nicht nur schräg, das ist auch nur über eine zusätzliche Vereinbarung im Vertrag möglich. Und selbst dann muss die Preiserhöhung angekündigt werden. Doch genau das ist in einem aktuellen Fall nicht geschehen. Allerdings ist die Verbraucherzentrale Brandenburg erfolgreich eingeschritten. 

Abmahnung durch Verbraucherzentrale wegen Preiserhöhung

Genau so, wie oben beschrieben erging es einer Kundin der SWK Energie GmbH. Die Preiserhöhung an sich ist dabei sogar rechtens gewesen, erklärt Rico Dulinski, Energierechtsexperte bei der VZB: „Grundsätzlich sind Preiserhöhungen bei Preisgarantien nicht möglich. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Energieversorger die Preiserhöhung vertraglich mit ihren Kund:innen vereinbart haben“. Diese Vereinbarung gab es im aktuellen Fall auch. Der Grund für die Preiserhöhung war laut Verbraucherzentrale Brandenburg dem Lieferanten nach, dass die Netzentgelte zu Beginn des Jahres gestiegen und diese Kosten vereinbarungsgemäß an die Kundin weitergegeben worden seien. 

SWK Energie GmbH gibt Unterlassungserklärung ab

Trotzdem gibt der Stromlieferant jetzt eine Unterlassungserklärung ab. Denn die Preiserhöhung muss trotz allem mindestens einen Monat vorher angekündigt werden. „Denn schließlich sollen Verbraucher:innen vor der anstehenden Preissteigerung die Möglichkeit haben, Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls auch den Anbieter zu wechseln“, so Dulinski weiter. 

Damit ist klar, dass du Preissteigerungen von deinem Anbieter nicht unangekündigt hinnehmen musst. Falls das geschieht, hilft beim Strom-, Gas oder auch anderweitiger Versorger nachzufragen und im Zweifel auch der Kontakt zur Verbraucherzentrale aus deinem Bundesland. Solltest du eine Preisgarantie haben, sind, wie die Experten der Verbraucherzentrale klarmachen, Preiserhöhung generell erst einmal nicht möglich. Prüfe also genau, was in deinem Vertrag und dem Kleingedruckten steht, bevor du eine solche Preiserhöhung hinnimmst. 

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