Mit dieser Kleinigkeit kannst du dir bis zu 5 Jahre Gefängnis einhandeln

3 Minuten
Eine vermeintliche Kleinigkeit kann dir bis zu 5 Jahre Gefängnis einhandeln – oder große Schwierigkeiten mit deinem Arbeitgeber. Darum ist Vorsicht geboten, wenn du dein Smartphone außerhalb der eigenen vier Wände auflädst. Den Strom am Arbeitsplatz privat zu nutzen, ist keineswegs erlaubt.
Mit dieser Kleinigkeit kannst du dir bis zu 5 Jahre Gefängnis einhandeln
Mit dieser Kleinigkeit kannst du dir bis zu 5 Jahre Gefängnis einhandelnBildquelle: Foto von Onur Binay auf Unsplash

Wer kennt das nicht? Der Smartphone-Akku droht im ungünstigsten Moment seinen Geist aufzugeben und dir steht noch ein langer Heimweg bevor. Zum Glück verfügt der Arbeitsplatz über zahlreiche Steckdosen, sodass du dein Smartphone mal eben anschließen kannst. Doch mit dieser Kleinigkeit kannst du dir bis zu 5 Jahre Gefängnis einhandeln.

Vermeintliche Kleinigkeit kann 5 Jahre Gefängnis bedeuten

Auch wenn dein Arbeitsplatz zahlreiche Steckdosen zur Verfügung stellt, sind diese nicht zur Nutzung von Mitarbeitern bestimmt. Insbesondere bei den steigenden Strompreisen kann die Versuchung groß sein, das Smartphone doch einfach am Arbeitsplatz aufzuladen, anstatt es zu Hause in die Steckdose einzustecken. Das ist jedoch keineswegs ohne Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt. Wurde das Aufladen von Smartphones bisher schweigend geduldet, solltest du dir dennoch eine explizite Erlaubnis einholen, bevor du dein Gerät einsteckst.

Technisch gesehen stellt das Einstecken deines Smartphones ohne Erlaubnis deines Arbeitgebers nämlich einen Straftatbestand in Deutschland dar. Dafür gibt es unter § 248c StGB sogar einen separaten Abschnitt, der das als ‚Entziehung elektrischer Energie‘ bezeichnete Vergehen behandelt. Bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe oder eine Geldstrafe sind möglich. Selbst der Versuch gilt bereits laut Gesetzbuch als strafbar. Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass mit Höchststrafen zu rechnen ist, wenn du einmal am Arbeitsplatz einen toten Smartphone-Akku auflädst. Den Straftatbestand verfolgt man in Deutschland jedoch nur auf Antrag. Die meisten Arbeitgeber werden wohl kaum zu einem solchen Strafantrag greifen. Bei Fällen, in denen jedoch systematisch private Elektrogeräte am Arbeitsplatz aufgeladen werden, könnte das anders aussehen.

Ersparnis ist den Ärger häufig nicht wert

Möchtest du dein Smartphone oder andere Geräte am Arbeitsplatz aufladen, solltest du mit deinem Arbeitgeber sprechen. Handelt es sich um Ausnahmefälle, in denen der Akku eines Geräts versagt, werden viele Arbeitgeber sicherlich kulant sein und den Anschluss erlauben. Ist das bei dir nicht der Fall, solltest du lieber in eine tragbare Powerbank investieren, bevor du dir Ärger am Arbeitsplatz deswegen einhandelst. Zwar kannst du für das Einstecken deines Smartphones auf der Arbeit nicht sofort gefeuert werden, eine Abmahnung ist dafür jedoch sehr wohl möglich. Tritt das abgemahnte Verhalten danach weiterhin auf, öffnest du die Türen für eine verhaltensbedingte Kündigung. Selbst, wenn also die Verlockung groß sein sollte, die eigenen Kosten mit Strom aus dem Büro zu senken, solltest du dir das gut überlegen. Die Kostenersparnis ist in den meisten Fällen die Probleme nicht wert, die du dir damit selbst verursachen kannst.

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild JayRo

    Hobbyjuristischer Unfug!!

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  2. Nutzerbild Karsten Frei

    Ich lache mich kaputt.
    In den Zeiten akutter Personalmangel, will sich jemand wegen 5 Cent Stromkosten mit eigenen Mittarbeitern vor Gericht streiten?
    Die meisten Arbeitgeber werden heute Ladestrom verschenken, wenn dafür Arbeitskräfte zu finden gäbe.
    So ein Verhalten sagt viel über den Arbeitgeber.

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  3. Nutzerbild Reichelt Lothar

    Wegen 5 Cent Strom sollst du ins Gefängnis ????? Da gibt’s doch keine Zellen !?!?, — oder: sie lassen noch mehr Verbrecher laufen – Unvorstellbar was sich da unser Staat leistet , denn das ist wirklich nicht der Wille des Volkes !!!!!

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