Was geschieht eigentlich mit den Gebühren, die ARD, ZDF und Deutschlandradio Jahr für Jahr von (fast) allen deutschen Haushalten in Form des Rundfunkbeitrags kassieren dürfen? Klar, die GEZ-Gebühren werden in das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks investiert. Und in Sachleistungen wie Studiobauten und Technik. Aber auch in zum Teil fürstliche Gehälter der Senderchefs. Die ehemalige juristische Direktorin des rbb, Susann Lange, sollte trotz ihrer fristlosen Entlassung im Rahmen der Schlesinger-Affäre ein üppiges Ruhegeld kassieren. Doch dem hat das Berliner Arbeitsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Ihr Dienstvertrag mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg sei „sittenwidrig“ und damit ungültig. (Az 22 Ca 13070/22)
Gericht sieht Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung
Lange hatte gegen den rbb und die fristlose Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geklagt. Diese Kündigungsschutz-Klage wurde jetzt aber zurückgewiesen. Denn der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits nichtig. Darin liege ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsgerichts. Hinzu komme, dass der rbb als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sei. Deswegen müsse man von einer Sittenwidrigkeit der Vereinbarung ausgehen, die zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags führe.
Auch die durch den rbb ausgesprochene fristlose Kündigung erkannte das Arbeitsgericht an. Es lägen gleich mehrere wichtige Gründe dafür vor. Es habe erhebliche Pflichtverletzungen durch die ehemalige Justiziarin gegeben. Auch sei Lange Hinweispflichten nicht ausreichend nachgekommen. Mehr noch: Eine sogenannte ARD-Zulage muss Lange zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Aber nur für jenen Zeitraum, in dem sie noch keinen ARD-Vorsitz bekleidet habe, urteilte das Arbeitsgericht Berlin.
Wie geht es mit den GEZ-Gehältern anderer Sender-Direktoren weiter?
Teil der Wahrheit ist aber auch: Rechtskräftig ist das Urteil gegen die Streichung des fast schon schwindelerregend hohen Ruhegeldes bisher nicht. Der rbb, aber auch Ex-Direktorin Lange haben die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Offen bleibt zudem die Frage, wie es mit aktuellen und künftigen Gehältern anderer Direktoren bei den Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitergeht. Im aktuellen Fall seien die „Grundsätze der Sparsamkeit nicht gewahrt“ worden, argumentiert Richter Simen Coenen. Das dürfte in vielen anderen Fällen sehr ähnlich aussehen.