Kaum jemand weiß es: Das ist in einer Einbahnstraße erlaubt

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In einer Einbahnstraße darf man nur in eine Richtung fahren. Das allein sagt schon der Name aus, was auf dem Schild zusätzlich auch noch mit einem Pfeil verstärkt wird. Doch es gibt Dinge, die man als Autofahrer in einer Einbahnstraße tun darf und die kaum jemand kennt.
Kaum jemand weiß es: Das ist in einer Einbahnstraße erlaubt
Kaum jemand weiß es: Das ist in einer Einbahnstraße erlaubtBildquelle: Andre Averdiek / Pixabay

Jeder Autofahrer dürfte spätestens seit der Fahrschule wissen: In einer Einbahnstraße darf man nur in eine Richtung fahren. In manchen Fällen ist es Radfahrern erlaubt, eine Einbahnstraße von beiden Seiten zu befahren. Das allerdings muss durch ein Schild gekennzeichnet sein. Verstößt man als Auto- oder Radfahrer gegen diese Vorschrift, droht ein Bußgeld. Doch es gibt eine Ausnahme für Autofahrer.

Einbahnstraße: Das dürfen Autofahrer

Wer schon mal eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren hat, dürfte nicht nur Probleme mit Gegenverkehr und anderen Autofahrern bekommen haben. Ist gerade zufällig die Polizei um die Ecke und man wird dabei erwischt, kommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro auf einen zu. Und auch Radfahrern droht eine Strafe, wenngleich sie mit 20 Euro geringer ausfällt. Doch was ist, wenn man in der Einbahnstraße mit dem Auto rückwärts fährt? Diese Frage hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Grundsatzurteil beantwortet.

Kreisverkehr: Wer das macht, für den wird’s richtig teuer

Und laut BGH ist es generell verboten, in einer Einbahnstraße rückwärts entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren. Entscheidend ist also nicht die Ausrichtung des Fahrzeugs, also in welche Richtung das Fahrzeug zeigt, sondern in welche Richtung es sich bewegt. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Beim Rückwärtseinparken oder Rangieren, um in eine freie Parklücke zu kommen oder beim Verlassen einer Grundstückseinfahrt, die in der Einbahnstraße mündet. Auch hier darf man rückwärts herausfahren.

Obacht bei einer der beiden Ausnahmen

Wer in der Einbahnstraße rückwärts in eine freie Parklücke einparken will, darf zwar rückwärtsfahren. Allerdings bleibt es verboten, mehrere Meter zurückzusetzen, um ein ausparkendes Fahrzeug herauszulassen, um selbst in die frei werdende Parklücke zu gelangen. Auch hier wird ein Bußgeld fällig. Erfolgt dabei sogar noch eine Sachbeschädigung, muss man mit einer Strafe von 70 Euro rechnen. Doch das ist im Vergleich wenig zu dem, was einem blüht, wenn man einen Bahnübergang falsch überquert.

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