Kabel-TV: Zwei Millionen Kunden künftig deutlich benachteiligt?

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Zum 1. Juli läuft das Nebenkostenprivileg aus. Dann musst du dein TV-Signal per Kabel oder Stream direkt an deinen Anbieter zahlen, statt an deinen Vermieter. Für Millionen Bürgergeld-Empfänger kann das ein großes Problem werden.
Werden Bürgergeld-Empfanger vom TV abgeklemmt?
Werden Bürgergeld-Empfanger vom TV abgeklemmt?Bildquelle: Shutterstock / Tomas Urbelionis

Bisher zahlen Mieterinnen und Mieter die Kosten für ihren Kabelanschluss in der Regel über die Betriebskostenumlage im Rahmen ihres Mietverhältnisses. Doch damit ist ab 1. Juli Schluss – gesetzlich geregelt. Das ist gut für alle, die ohnehin kein Kabel-TV nutzen. Doch Millionen Bürger dürften vor einem Problem stehen – finanziell und auch im Hinblick auf ihren TV-Empfang. Denn mit dem Wegfall der Umlagefähigkeit entfällt auch die Möglichkeit für Empfänger von Sozialleistungen, diese Kosten über die „Kosten der Unterkunft (KdU)“ finanziert zu bekommen. Sprich: Wer Bürgergeld bekommt, hat möglicherweise ein Problem. Darauf weist jetzt der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen – kurz GdW – hin.

Zwei Millionen Bürgergeld-Empfänger betroffen

„Das wird insbesondere für Bürgergeld-Empfänger zu höheren Belastungen führen“, so Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Der GdW geht in einer Rechnung davon aus, dass von vier Millionen Bürgergeld-Empfängern derzeit die Hälfte die Kosten über die Kosten der Unterkunft erstattet bekommt. Damit wären rund zwei Millionen Bürgergeld-Empfänger von einer monatlichen Kürzung des Bürgergelds in einer Größenordnung zwischen monatlich rund 5 bis 15 Euro betroffen sein.

Die individuelle Buchung eines gleichwertigen TV-Produkts schlägt mit mindestens rund 10 Euro monatlich zu Buche. Am Rande der Anga Com in Köln waren für diese Kunden aber noch andere mögliche Probleme zu hören. Demnach ist zu erwarten, dass diese Kundengruppe aufgrund ihrer oft schwachen Bonität bei den Anbietern durch die Scoring-Bewertungen fallen. Diese ist aber meist obligatorisch, wenn sie TV-Dienste buchen wollen. So berichteten erste Anbieter bereits, dass sie eine steigende Zahl fehlgeschlagener Lastschriften feststellen.

In der Folge würden die Kunden nicht nur vom Unterhaltungsprogramm, sondern auch vom journalistischen TV-Angebot abgeschnitten, so die Befürchtung. Lediglich der Satellitenempfang, die Mediatheken und der Empfang über DVB-T2 HD sind künftig Möglichkeiten, Fernsehen ohne Vertrag zu schauen.

Der GdW fordert indes, dass die Regierung umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass der Staat die Kosten auch künftig übernimmt. Das soll eine faktisch drohende Bürgergeldkürzungen vermeiden.

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4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Heinz Multhaup

    Schade

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  2. Nutzerbild Macasc

    Man darf aber auch nicht vergessen dass das Bürgergeld um 12% erhöht worden ist dass ist mehr als jede Erhöhung der Rentner, ein bürgergeld-empfänger bekommt die Miete komplett bezahlt ein Rentner hingegen muss die Miete von seiner Rente bezahlen deswegen haltet mal euer Ball ein bisschen flach. Rentner zahlen auch die GEZ Gebühren in voller Höhe das ist immer noch ein Privileg was bürgergeld Empfänger z.b nicht bezahlen müssen.

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  3. Nutzerbild HarryHH

    Wer soll das sonst bezahlen?

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  4. Nutzerbild Dagobert Rich

    Wo ist das Problem, dann haben sie doch genug Zeit sich um die wichtigen Sachen zu kümmern, statt den ganzen Tag vor der Glotze zu sitzen.

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