Vor fast einem Jahr klang das alles nach Befreiungsschlag. Weniger Pflichtstunden, kürzere Prüfungen, Theorie vom Sofa aus. Der Führerschein sollte endlich wieder bezahlbar werden. Dann wurde aus dem Plan ein Kabinettsbeschluss, aus dem Kabinettsbeschluss ein Gesetzentwurf. Und der Verkehrsminister, der das alles angekündigt hatte, ist inzwischen gar nicht mehr im Amt.
Am Donnerstag hat der Bundestag die Führerscheinreform beschlossen. Betroffen sind nach Rechnung des CDU-Verkehrspolitikers Henning Rehbaum rund 800.000 Fahrschüler im Jahr. Für sie ändert sich eine Menge. Nur nicht so schnell wie versprochen. Und nicht überall gleich.
Was beim Führerschein beschlossen wurde
Beschlossen ist zunächst der gesetzliche Teil: Änderungen am Straßenverkehrsgesetz und am Fahrlehrergesetz. Die Details zu Sonderfahrten und Prüfungen stehen in einer Verordnung des Verkehrsministeriums. Der muss der Bundesrat noch zustimmen, dem Gesetz ebenfalls. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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jetzt ansehenDie kürzere Prüfung hat einen simplen Grund: Prüfer sollen mehr Termine am Tag schaffen, Fahrschüler kürzer warten. 25 Minuten sind das, was die EU mindestens verlangt. Weniger geht nicht. Neu ist außerdem eine Pflicht für Fahrlehrer zu einem respektvollen, diskriminierungs- und belästigungsfreien Umgang mit ihren Schülern. Dass so etwas eigens ins Gesetz muss, sagt auch etwas.
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Nicht verwechseln: Der digitale Führerschein aufs Handy ist ein eigenes Projekt und hat mit der Fahrschulreform nichts zu tun.
Eltern als Fahrlehrer: die Bedingungen
Der Teil, über den am längsten gestritten wurde, heißt im Gesetz „Fahrpraxis unter Anleitung“. Gemeint ist die Laienausbildung: Mama oder Papa auf dem Beifahrersitz, L-Schild in der Heckscheibe. Ganz so locker wie früher wird das nicht. Der Verkehrsausschuss hat die Regeln gegenüber dem Regierungsentwurf verschärft.
- Fahrschüler müssen die Theorieprüfung bestanden und mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule absolviert haben.
- Begleiter brauchen den Pkw-Führerschein seit mindestens sieben Jahren, höchstens einen Punkt in Flensburg und ein „besonderes Näheverhältnis“ zum Fahrschüler. Eltern also, zum Beispiel.
- Die Begleitperson wird in der Fahrschule vorbereitet, theoretisch und praktisch.
- Vor dem Wechsel in die private Übungsphase ist zusätzlich eine Hospitationsfahrt vorgesehen.
Dem Auto Club Europa (ACE) reicht das nur, wenn diese Fahrt ernst genommen wird. „Sechs verpflichtende Fahrstunden allein sagen noch nichts darüber aus, ob jemand bereits sicher genug für private Übungsfahrten ist“, sagt ACE-Führerscheinexperte Marc-Philipp Waschke-Deden. Die Hospitationsfahrt dürfe keine Formalität werden, sondern müsse ein verbindlicher Kompetenzcheck sein.
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Und dann ist da noch ein Detail, das in fast keiner Ankündigung vorkam: Die Laienausbildung gilt nicht automatisch. Jedes der 16 Bundesländer muss sie per eigener Verordnung einführen. Opt-in nennt die Politik das. Es kann also passieren, dass ein Fahrschüler mit seinem Vater üben darf und sein Cousin im Nachbarland nicht. Welche Länder mitziehen und wann, ist offen.
Start erst im Juli 2027
Angekündigt war die Reform für Anfang 2027. Daraus wird nichts. Die neuen Regeln sollen im Wesentlichen am 1. Juli 2027 in Kraft treten, damit Fahrschulen Zeit für die Umstellung haben. Bis dahin gilt das alte System: Präsenzunterricht, zwölf Sonderfahrten, lange Prüfung. Wer mit der Anmeldung auf die Reform wartet, wartet also noch mindestens acht Monate. Ob sich das rechnet, ist die eigentliche Frage.
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Die 1.000-Euro-Rechnung
Patrick Schnieder, der die Reform vor einem Jahr vorgestellt hatte, nannte nie eine Summe. Sein Nachfolger Steffen Bilger (CDU) schon. Fahrschüler könnten mehrere hundert Euro sparen, im besten Fall bis zu 1.000 Euro, sagte er der „Welt“. Und schob gleich hinterher, dass es große regionale Unterschiede gebe und manche eben mehr Fahrstunden brauchten als andere. Der ADAC hält im besten Fall ein Drittel Ersparnis für möglich.
Bei den Fahrlehrern löst die Zahl Kopfschütteln aus. „Ich kann die Rechnung von Herrn Bilger nicht nachvollziehen, dass der Führerschein 1.000 Euro günstiger werden soll“, sagte Kurt Bartels, Vizevorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Der ACE formuliert es diplomatischer, meint aber dasselbe: „Die vom Bundesverkehrsminister versprochenen 1.000 Euro Ersparnis stehen bislang auf dem Papier.“
Damit sie im Portemonnaie ankommen, müsste laut ACE dreierlei passieren. Fahrschulen müssten ihre Einsparungen an die Kunden weitergeben. Fahrschüler müssten tatsächlich weniger Stunden brauchen. Und private Übungsfahrten müssten überhaupt möglich sein. Siehe oben: Das entscheidet das Bundesland, nicht der Bundestag.
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Die großen Kostentreiber fasst die Reform kaum an: gestiegene Betriebskosten, fehlende Fahrlehrer, teure Prüfungswiederholungen. Der ACE fordert deshalb zusätzlich ein Führerschein-BAföG. „Mit einem Führerschein-BAföG könnten junge Menschen unterstützt werden, für die der Führerschein sonst unerschwinglich bleibt“, so Waschke-Deden. Außerdem will der Club beobachtet wissen, ob die Ersparnis am Ende durch höhere Versicherungsbeiträge wieder aufgefressen wird.
Was jetzt noch fehlt
Das letzte Wort haben die Länder. Sie müssen im Bundesrat dem Gesetz und der Verordnung zustimmen, und sie entscheiden einzeln über die Laienausbildung. „Das Kostensenkungspotential für jährlich 800.000 Fahrschüler hängt maßgeblich davon ab, wie die Länder die Verordnung jetzt im Bundesrat weiterentwickeln“, sagt Rehbaum. Ehrlicher kann man nicht zugeben, dass die eigentliche Arbeit erst anfängt.
Eine Sache ist unterwegs schon verloren gegangen. Fahrschulen sollten ihre Bestehensquoten offenlegen, damit man sieht, wo Schüler besonders oft durchrasseln. Das kommt laut ACE vorerst doch nicht. Die Preise ja, die Durchfallquoten nein. Vergleichen lässt sich also, was eine Fahrschule kostet. Nicht, was sie taugt.
Gegenwind gibt es nach wie vor. Die Fahrlehrerverbände lehnen eine „Ausbildung von Laien durch Laien“ strikt ab und halten reinen Online-Unterricht für pädagogisch zu dünn. Der TÜV-Verband warnte schon früh: „Eine Fahrprüfung light darf es nicht geben.“
Der Führerschein wird also digitaler, die Prüfung kürzer, der Papierkram dünner. Ob er billiger wird, entscheiden jetzt 16 Landesregierungen, ein paar Tausend Fahrschulen und die Frage, wie lange Mama auf dem Beifahrersitz die Nerven behält.
Die wichtigsten Fragen zum Führerschein-Umbau
Ab wann gilt die neue Führerscheinreform? Im Wesentlichen ab 1. Juli 2027. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, die Verordnung mit den Prüfungsregeln braucht ebenfalls den Bundesrat.
Dürfen Eltern künftig Fahrstunden geben? Sie dürfen mit dem Fahrschüler üben, wenn dieser die Theorie bestanden und sechs Fahrstunden absolviert hat und der Begleiter seit sieben Jahren den Führerschein und höchstens einen Punkt in Flensburg hat. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Bundesland die Laienausbildung per Verordnung einführt.
Wird der Führerschein billiger? Verkehrsminister Steffen Bilger nennt mehrere hundert bis im besten Fall 1.000 Euro. Fahrlehrerverbände und ACE halten das für nicht belegt. Garantiert ist keine Ersparnis.
Wie viele Sonderfahrten sind künftig Pflicht? Keine feste Zahl mehr. Bisher sind es zwölf à 45 Minuten, künftig entscheidet der Fahrlehrer nach Können des Fahrschülers.
Wie lange dauert die praktische Prüfung künftig? 40 statt 55 Minuten, davon 25 statt 30 Minuten reine Fahrzeit.
Kann ich die Theorie komplett online machen? Ja, wahlweise per App zu Hause, hybrid oder in Präsenz.
