Endlich klare Regeln! Für Amazon, WhatsApp, TikTok, YouTube & Co.

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Bereits in Kürze werden sich die Regeln für digitale Unternehmen wie Amazon, Apple, und Microsoft europaweit verändern. Davon profitieren sollen dabei in erster Linie Endverbraucher und gewerbliche Nutzer.
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Europäische Kommission bestimmt sechs TorwächterBildquelle: senrakawa / shutterstock.com

Am Mittwoch bestimmte die Europäische Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (The Digital Markets Act) erstmals sechs sogenannte Torwächter. Bei diesen handelt es sich um einflussreiche Anbieter, die Unternehmen über zentrale Plattformdienste ein wichtiges Zugangstor zu Verbrauchern darstellen. Dazu zählen ab sofort Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook) und Microsoft. Gemeinsam bieten diese 22 zentrale Plattformen und Dienste wie etwa die Suchmaschine Google, den Messenger WhatsApp, den Browser Safari, das Betriebssystem Android, das soziale Netzwerk TikTok und den Werbedienst Amazon. Alle diese und zahlreiche weitere Plattformen werden sich künftig neuen Regeln beugen müssen.

Neue Regeln für digitale Platzhirsche

Im Anschluss an ihre „Ernennung“ zu Torwächtern werden den Unternehmen sechs Monate gewährt, um ihre Produkte an eine Liste mit Geboten und Verboten anzupassen, die im Gesetz für digitale Märkte vorgesehen sind. Diese sind darauf ausgerichtet, Endnutzern und gewerblichen Nutzern größere Freiheiten einzuräumen.

Eine der weitreichendsten Änderungen dürfte aus Endverbrauchersicht dabei die sein, dass WhatsApp zu einer Interoperabilität mit anderen Messengern gezwungen wird. Heißt: Telegram-Nutzer werden demnächst etwa Nachrichten direkt an WhatsApp-Anwender schicken können. Zumindest, wenn Telegram dies wünscht. Die Kommission selbst hebt die folgenden Vorgaben und Verbote exemplarisch hervor:

Torwächter müssen:Torwächter dürfen nicht:
Dritten ermöglichen, in bestimmten Situationen mit den eigenen Diensten des Gatekeepers zusammenzuarbeiten,Dienstleistungen und Produkte, die der Gatekeeper selbst anbietet, gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden, in puncto Reihung bevorzugt behandeln,
es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren,Verbraucher/innen daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu wenden,
den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die notwendigen Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform vornehmen zu können,Nutzer/innen daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen,
es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.Endnutzer/innen außerhalb des zentralen Plattformdienstes des Gatekeepers zum Zwecke gezielter Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung nachverfolgen.

Weigern sich die Torwächter, den Verpflichtungen Folge zu leisten, sieht das neue Gesetzespaket eine Reihe an möglichen Maßnahmen vor. Dazu gehört zunächst eine empfindliche Geldbuße bis zu einem Höchstbetrag von 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Bei wiederholter Zuwiderhandlung kann dieser Betrag auf 20 Prozent ansteigen. Anschließend kann die Kommission „zusätzliche Abhilfemaßnahmen“ auferlegen. Dazu zählen etwa der Verkauf eines Unternehmens oder der Erwerbsverbot zusätzlicher Dienste. Die Maßnahmen müssen allerdings in „angemessenem Verhältnis“ zum jeweiligen Verstoß stehen.

Weitere Dienste folgen

Abseits der 22 betroffenen Dienste (siehe unten) prüft die Kommission gegenwärtig eingereichte Mitteilungen von Microsoft und Apple, welche die Plattformdienste Bing, Edge, Microsoft Advertising, iMessage und iPadOS betreffen. Die Untersuchungen sollen zwischen fünf und zwölf Monate lang andauern und zeigen, ob besagte Dienste im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte berücksichtigt werden können.

Derweil kam die Kommission angesichts der Dienste Gmail, Outlook.com und Samsung Internet Browser bereits jetzt zu einem Entschluss. Die von Alphabet, Microsoft und Samsung vorgelegten Argumente hätten hinreichend begründet, dass die Dienste nicht als Zugangstor für die jeweiligen zentralen Plattformdienste anzusehen seien. Folglich kommen die neuen Regularien hier nicht zur Geltung.

Gesetztes über digitale Märkte
Europäische Kommission bestimmt sechs Torwächter

Derzeit führt die Kommission Gespräche mit weiteren relevanten Unternehmen, die künftig ebenfalls als Torwächter eingestuft werden könnten.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Obacht

    Was soll gut daran sein, wenn EU-Bürokraten in Geschäftsmodelle, Softwareprodukte und Hardwaredesigns von Konzernen hinein regulieren?

    Antwort
    • Nutzerbild Karsten Frei

      Nichts.
      Wie ich sehe, ist kein einziges EU-Unternehmen dabei, warum wohl?
      EU-Bürokratie ist Gift für die Wirtschaft.
      Ich würde mich nicht wundern, wenn die besagten Unternehmen ihre Tätigkeiten in der EU auf Minimum reduzieren bzw. ganz einstellen.
      Apple Produkte sind so gut, weil Apple eine eigene geschlossene Öko-System ist, und jetzt soll Apple eigene Produkte für alle öffnen? Ob das gut geht?

      Antwort

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