Ab morgen: Erste deutsche Großstadt verbannt alle E-Scooter

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Schon bald werden die Straßen einer großen deutschen Stadt deutlich leerer wirken. Denn E-Scooter sind dort bereits ab morgen nicht mehr gern gesehen. Ein entsprechendes Verbot erfolgte als Reaktion auf die Ablehnung der Verleihfirmen, ihre Regelungen anzupassen.
Erste deutsche Großstadt verbannt alle E-ScooterBildquelle: Jonas Jacobsson / Unsplash

E-Scooter haben sich schnell in die Stadtszenearie eingefügt und sind mittlerweile für viele nicht mehr wegzudenken. Schließlich stellen sie eine praktische Möglichkeit dar, auf kurzen Strecken schnell und bequem von A nach B zu kommen. Leider stellen die recht hohen Preise nicht den einzigen Nachteil von Leih-E-Scootern dar. So wird diesen oft vorgeworfen, Wege zu blockieren und die Fortbewegung von Fußgängern negativ zu beeinträchtigen. Wichtiger dürfte jedoch der Sicherheitsaspekt sein, denn es halten sich nicht alle Scooter-Fahrer an die Straßenverkehrsordnung. Dies soll im vergangenen Jahr zumindest in einer deutschen Großstadt zu gestiegenen Unfallzahlen geführt haben. Daher entschied sich die Stadtverwaltung für eine radikale Maßnahme: Die Leih-E-Scooter wurden kurzerhand verboten.

Hier sind die Straßen bald frei von E-Scootern

In der nordrhein-westfälischen Stadt Gelsenkirchen sollen bis morgen sämtliche Verleih-E-Scooter verschwinden. Dazu gehören sowohl die Scooter des Anbieters Tier als auch die von Bolt. Das Verbot sprach die Stadtverwaltung als Reaktion auf die Weigerung der Firmen aus, die Identität jedes einzelnen Ausleihers zu prüfen – etwa durch eine Überprüfung des Personalausweises. Diese sollte zur Reduktion der Unfälle beitragen, wurde jedoch von beiden Unternehmen nach WDR-Informationen kategorisch abgelehnt.

Um das seit Anfang April gültige Verbot zu verhindern, stellten die Verleiher einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dieser wurde nun jedoch abgelehnt. So sei die Entscheidung der Stadt einerseits nicht offensichtlich ermessensfehlerhaft. Andererseits würden den Unternehmen keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile drohen und die vorgetragenen finanziellen Einbußen würden nicht ausreichen.

Abschließend ist diese Entscheidung nicht. Tier und Bolt haben die Möglichkeit, über das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde gegen das Urteil zu erheben. Vorerst müssen die E-Scooter jedoch ab dem 20. April 2024 aus Gelsenkirchen entfernt werden.

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Heinz Multhaup

    Sehr gute Idee.

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  2. Nutzerbild Karsten Frei

    Gut so.
    Der Schrott soll endlich von den Gehwegen verschwinden.

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  3. Nutzerbild Thor54

    Endlich!!!

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