Digital Markets Act: EU zwingt Tech-Riesen zum Öffnen ihrer App Stores

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Bereits seit 2020 verhandelt die EU darüber, wie man die Macht von Tech-Giganten wie Google, Apple, Meta und Co. einschränken kann. Eine der Gesetzesinitiativen, die aus diesen Verhandlungen hervorgehen, ist der Digital Market Act. Er soll Tech-Riesen zum Öffnen ihrer Plattformen zwingen.
Digital Markets Act zwingt Tech-Riesen zum Öffnen ihrer Plattformen
Digital Markets Act zwingt Tech-Riesen zum Öffnen ihrer PlattformenBildquelle: Photo by Paul Hanaoka on Unsplash

Update zum Sachverhalt: Das Europäische Parlament stimmte dem umfassenden Regulierungspaket für Online-Plattformen zu. Seit dem 02. Mai 2023 ist der Digital Markets Act offiziell in Kraft getreten. Neben dem Digital Markets Act trat zwischenzeitig eine zweite Verordnung, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) zum 17. Februar 2024 in Kraft. Beide Verordnungen bringen zahlreiche Erneuerungen für Verbraucher mit sich.

Die Verhandlungen darüber, wie man die Macht von Internet-Riesen in Europa brechen kann, liefen bereits seit 2020. Im Jahr 2022 trugen die Verhandlungen der EU-Unterhändler erste konkrete Früchte. Die Gespräche haben gleich zwei Gesetzesinitiativen hervorgebracht. Zum einen den Digital Services Act (DSA) sowie den Digital Markets Act (DMA). Der Digital Markets Act zwingt Tech-Riesen wie Apple, Google, Meta und Co. künftig ihre Plattformen zu öffnen.

Öffnung der Plattformen – was soll das bedeuten?

Eben jenes Öffnen der Plattformen soll verhindern, dass Tech-Giganten ihre Quasi-Monopolstellung weiter ungehindert ausnutzen können. Das soll nicht nur Messenger-Dienste der Unternehmen betreffen, sondern ebenso Internetbrowser wie Zahlungsoptionen, die die Unternehmen ihren Benutzern anbieten. Das bedeutet, dass künftig etwa iPhone- und iPad-Nutzer imstande wären, Safari sowie andere Apple-eigene Apps und Services von ihren Geräten zu entfernen. Stattdessen sollen Anwender selbst die Freiheit erhalten, sich bewusst für einen gewählten Dienst zu entscheiden, ohne an Bedingungen der Tech-Giganten gebunden zu sein.

Da Apple und Google folglich auch Dritt-Anbieter-Zahloptionen in ihren Apps und Appstores anbieten müssten, würde die Monopol-Stellung einiger Zahlungsarten damit reduziert. Nutzer wären nicht mehr gezwungen, auf einen bestimmten Dienst in Kombination mit Apps und Services zu setzen, könnten auch hier sehr frei wählen. In-App-Zahloptionen sind bereits seit vielen Jahren ein Problem. Unternehmen wie Spotify oder Epic Games haben darum langwierige öffentliche oder rechtliche Dispute mit den Tech-Giganten. Solche Schwierigkeiten würde die neue Gesetzesvorlage effektiv ausmerzen – zumindest innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten.

EU Digital Markets Act – wann tritt die Gesetzesvorlage in Kraft?

Der Digital Markets Act wird nun in das Europaparlament zur Abstimmung gebracht. Auch wenn Experten davon ausgehen, dass das Gesetz durch das Parlament gewunken wird, trifft es nicht sofort in Kraft. Nach positiver Abstimmung muss es zunächst veröffentlicht werden und die Mühlen der EU mahlen langsam. Tatsächliche Effekte für den Verbraucher werden daher voraussichtlich erst im Jahr 2024 spürbar sein.

Die Gesetzesvorlage dürfte die Internet-Riesen jedoch unter einen gewissen Zugzwang setzen. Denn die Strafen, die bei Verstößen angesetzt sind, können bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens betragen. Sollten wiederholte Verstöße festgestellt werden, könnte das Strafmaß sogar auf bis zu 20 Prozent hochgesetzt werden. Eben dank der hohen Strafen, die die Gesetzesvorlage vorzieht und der vielen Auflagen, die Unternehmen künftig einhalten müssten, dürften sich die Tech-Giganten gegen die Veränderung sträuben.

So lässt Apple etwa verlauten, dass man Bedenken hinsichtlich einiger Teile des DMA habe, da dieser unnötige Risiken für die Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen seiner Nutzer nach sich ziehen könnte. Auch Google zeigt sich über die neuen Richtlinien besorgt, da es schwieriger werden könnte, in Innovationen zu investieren. So ließ man verlauten, dass man die Bemühungen des DMAs hinsichtlich der Benutzerwahl und Interoperabilität zwar unterstütze. Im gleichen Atemzug wies das Unternehmen jedoch ebenso darauf hin, dass diese Regeln Innovationen und Auswahlmöglichkeiten, die Europäern zu verfügen stehen, reduzieren könnten.

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