DB Navigator: Jetzt steht die Zukunft der App auf der Kippe

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Millionen Bürger nutzen den DB Navigator auf ihren Smartphones. Einige nützliche Services und Informationen sind mittlerweile nur noch auf diesem Weg bequem zu bekommen. Doch plötzlich ist die Zukunft der App ungewiss und das LG Frankfurt muss eine Entscheidung fällen.
DB Navigator App
DB Navigator: Jetzt steht die Zukunft der App auf der KippeBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Der DB Navigator ist mittlerweile aus dem Alltag von Bahnfahrern nicht mehr wegzudenken. Sei es, um eine Verbindung herauszusuchen, sich Zugverspätungen anzeigen zu lassen oder Tickets direkt vor Ort zu kaufen. Nun ist die Zukunft der Anwendung jedoch plötzlich ungewiss. Der Grund hierfür liegt in den Vorwürfen der Bürgerrechtler-Organisation Digitalcourage – sowie einer damit verbundenen Klage.

Vom DB Navigator zum „Schnüffel-Navigator“?

Am 19. Mai 2025, fiel der Startschuss einer Verhandlung, die weitreichende Folgen für Bahnfahrer haben könnte. So beschuldigten die Datenschützer von Digitalcourage die Deutsche Bahn, viele persönliche Nutzerinformationen an Dritte weiterzugeben – ohne dass diese sich dagegen wehren könnten. Demnach würden sensible Daten auch dann geteilt, wenn die Einstellung „Nur erforderliche Cookies zulassen“ ausgewählt ist.

Konkret soll die App selbst bei einer einfachen Suche nach einer Zugverbindung die Anzahl der Reisenden, ob Kinder mitfahren, den Abfahrtstag sowie den Start- und Zielbahnhof weiterleiten. Und das teils an mehr als ein Unternehmen. Laut einer Analyse des Sicherheitsforschers Mike Kuketz, auf die sich Digitalcourage stützt, übergibt das Tool auch bei Anwendung der strengsten Datenschutzeinstellung Nutzerdaten an zehn Dienstleister. Die Bahn selbst nennt in diesem Zusammenhang den Entwickler Adobe, die Google-Tochter Crashlytics und die Softwarefirma Optimizly. Allerdings sollen diese allesamt für den Betrieb des DB Navigators zwingend erforderlich sein.

Wie die Tagesschau berichtet, würde man Crashlytics etwa einsetzen, um zu verhindern, dass die Bahn-App bei der Ticket-Anzeige „crasht“. Und auch Adobe Analytics soll für Stabilität bei einer hohen Nutzerlast sorgen. „Um unsere digitalen Services technisch verlässlich anbieten und weiter verbessern zu können, sind wir auf bestimmte Daten unserer Reisenden angewiesen“, heißt vonseiten der Bahn. Zudem geht aus den Datenschutzhinweisen zum DB Navigator hervor, dass eine Übermittlung der Daten nur dann erfolgt, wenn Nutzer eine ausdrückliche Einwilligung erteilen oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung.

Der Knackpunkt

Unterm Strich dürfte alles darauf hinauslaufen, ob im Rahmen des Verfahrens belegt werden kann, dass der DB Navigator ohne Einwilligung der Anwender Daten sammelt und weiterleitet, die für die Nutzung nicht zwingend erforderlich sind. In diesem Fall könnte diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen. Wird die Weitergabe der Daten jedoch untersagt, obwohl die App diese tatsächlich benötigt, könnte dies künftig beispielsweise zu Stabilitätsproblemen führen. So oder so, die Zukunft und die Nutzerfreundlichkeit des DB Navigators hängen maßgeblich von dem Urteil des LG Frankfurt ab.

DB Navigator unbeliebt

Obwohl der Prozessauftakt erst jetzt erfolgte, schlägt der fragwürdige Datenschutz des DB Navigators bereits seit 2022 Wellen. Schon im April des Jahres forderte Digitalcourage die Bahn dazu auf, die von Kuketz entdeckten „Mängel“ zu beseitigen. Als diese eine zweimonatige Frist jedoch verstreichen ließ, reichte der Verein bereits im Oktober 2022 Klage ein. Nun hoffen die Datenschützer auf ein Grundsatzurteil. Damit könnte man künftig auch gegen andere mutmaßliche Datenverstöße dieser Art vorgehen.

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