Ab sofort: Dieses Licht am Auto ist jetzt verboten

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Licht im Auto ist insbesondere im Winter essenziell. Doch neben Abblendlicht, Bremslicht und Co. gibt es auch andere sogenannte lichttechnische Einrichtungen. Eine davon ist nach einem Gerichtsurteil ab sofort verboten.
Ab sofort: Dieses Licht am Auto ist jetzt verboten
Ab sofort: Dieses Licht am Auto ist jetzt verbotenBildquelle: Solaiman Hossen / Unsplash

Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Oder sein Fahrzeug sogar außer Betrieb setzen. Das trifft auch auf lichttechnische Anlagen zu – vor allem, wenn sie eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bedeuten. So ist in der StVO ganz klar geregelt, welches Licht am Auto dran sein muss, in welchen Farben es leuchten darf und was verboten ist. Ein Unternehmen hat dagegen verstoßen und muss sich nun einem Gerichtsurteil beugen.

Dieses Licht am Auto ist jetzt illegal

Seit vergangenem Jahr ist ein neues Licht im Auto vorgeschrieben. Dieses schaltet sich bei einer Vollbremsung ein und soll anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen, dass das vor ihnen fahrende Auto mit einer starken Verzögerung bremst. Wie genau das funktioniert, haben wir hier zusammengefasst. Ein anderes Licht hingegen ist jetzt verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren bestätigt.

Viele Autofahrer machen es falsch: Diese Licht-Regel für den Winter sollte jeder kennen

Das Carsharing-Unternehmen Free2Move, auch als Share Now bekannt, früher auch als Car2Go und DriveNow, muss bei insgesamt 518 Fahrzeugen die digitale Außenwerbung abschalten. Manch einer hat es bei dem einen oder anderen Auto des Carsharing-Dienstes vielleicht schon gesehen: Auf der hinteren, rechten Seitenscheibe erscheinen Werbung und andere Informationen, sobald das Auto zum Stehen kommt. Ein Beamer im Inneren des Fahrzeugs projiziert dafür ein Bild auf eine Folie, die auf dem Fenster klebt. Da das Gericht das aber als eine lichttechnische Anlage ansieht und weil Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Ablenkung besteht, muss das Unternehmen seine Projektoren aus den Autos entfernen.

Ablenkung im Straßenverkehr

Das Gericht nennt in Zusammenhang mit der Ablenkung durch projizierte Werbung auf Autoscheiben aber noch einen weiteren Grund für das Verbot dieses Lichts am Auto. Digitale Werbung könnte aufgrund der Einnahmemöglichkeiten Begehrlichkeiten bei anderen Unternehmen wecken, was in Zukunft zu einem Anstieg der Leuchtreklame an Fensterscheiben führen würde. Aber: Das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens an der Inbetriebnahme der Fahrzeuge und der Möglichkeit der Einschaltung der Videoprojektion zur Generierung von Werbeeinnahmen muss hinter dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit zurückstehen.

Bildquellen

  • Vergessen zu Blinken: So teuer ist es: Musa Haef / Unsplash
  • Ab sofort: Dieses Licht am Auto ist jetzt verboten: Solaiman Hossen / Unsplash

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Dschäiaar

    In der StVO wird Licht am Fahrzeug nicht geregelt.
    Die StVZO regelt sowas.
    Und nach dem Gesetz ist das sowieso schon verboten gewesen.

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  2. Nutzerbild Silver Harlequin

    Generell sollten Lichter an Fahrzeugen (sofern kein Bus, LKW oder Transporter) über 1Meter verboten werden. Darunter fallen viel SUVs. Mini, Fiat, Golf und Co-Fahrer werden massiv geblendet, ob jetzt entgegenkommend oder durch den Rückspiegel. Leider prüft der TÜV die Höhe nur auf eine bestimmte Weite.

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