Vergessen zu Blinken: So teuer ist es

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Beim Abbiegen oder dem Spurwechsel blinkt man als Autofahrer – das lernt man bereits in der Fahrschule. Doch viele erinnern sich offenbar nicht mehr an diese Regel, wie man täglich im Straßenverkehr sieht. Dabei droht allen, die vergessen zu blinken, eine Strafe.
Vergessen zu Blinken: So teuer ist es
Vergessen zu Blinken: So teuer ist esBildquelle: Musa Haef / Unsplash

Ob beim Abbiegen ober beim Spurwechsel, ob beim Verlassen des Kreisverkehrs oder beim Einparken: Man könnte den Eindruck gewinnen, dass viele Autofahrer blinkfaul geworden sind. Mit Sicherheit gibt es Menschen, die auch mal vergessen zu blinken. Doch das dürfte eher eine Ausnahme sein. Ob es plötzlich cool ist, den Blinker in seinem BMW nicht mehr zu betätigen? Das dürften wohl nur diejenigen wissen, die am Steuer sitzen. Denn für andere Teilnehmer im Straßenverkehr ist das ziemlich uncool. Biegt man an der Ampel ab und hat vergessen zu blinken, kann das Fußgänger und Radfahrer in Gefahr bringen, die sich darauf verlassen haben, man fährt weiter geradeaus. Was die meisten Autofahrer nicht wissen: Wer nicht blinkt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld.

Bußgeld: Das kostet „vergessen zu blinken“

Das Blinken gehört zum Autofahren, wie das Gas geben und Bremsen oder das Einschalten der Scheibenwischer, wenn es regnet. Doch diese Routine ist bei einigen Autofahrern in den vergangenen Jahren abhandengekommen. Dabei ist es verboten, nicht zu blinken. Laut Straßenverkehrsordnung muss jeder Fahrtrichtungswechsel durch Blinken angekündigt werden. Selbst dann, wenn man einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss man blinken.

Heftige Strafe: Wer das vor einer roten Ampel macht, muss tief in die Tasche greifen

Trotzdem fragen sich viele Verkehrsteilnehmer: Haben die neuen Autos keine Blinker mehr? Oder sind die Fahrer arrogant oder faul? Es gibt wohl mehrere Ansätze, warum man zum Blinkmuffel wird. Doch man sollte sich das „vergessen zu blinken“ schnell abgewöhnen. Nicht nur, weil für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrensituation entstehen kann, sondern auch, weil es ein Bußgeld gibt. So werden laut Bußgeldkatalog 10 Euro fällig, wenn man den Fahrtrichtungsan­zeiger nicht wie vorge­schrieben benutzt. Hat man vergessen zu blinken und es werden andere gefährdet oder es kommt zu einem Unfall, werden 35 Euro fällig.

Wann und wie blinkt man richtig?

Wer abbiegt, muss blinken. Und zwar so lang, bis der Abbiegevorgang beendet ist. Auch wer Hindernissen, etwa einem einparkenden Auto, ausweicht, muss blinken. Beim Überholen muss vor dem Ausscheren und vor dem Wiedereinordnen der Blinker betätigt werden. Und beim Verlassen eines Kreisverkehrs muss man blinken, nicht beim Einfahren. Übrigens: Wer rechts oder links blinkt, aber trotzdem geradeaus fährt und anschließend mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, trägt eine Mitschuld am Unfall.

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4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild UweZi

    Im Verhältnis zur Gefährdung und der Häufigkeit des Deliktes ist das Bußgeld wesentlich zu gering. Und eine Überwachung im Prinzip nicht vorhanden.

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  2. Nutzerbild Fifty

    In der Schweiz kostet der Spaß 400 CHF.

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  3. Nutzerbild Yogi62

    Es wird immer vergessen, dass das Blinken eine Absichtsanzeige ist! Es ist wenig hilfreich, wenn erst beim Ändern der Fahrtrichtung geblinkt wird. Dann ist ja eh zu sehen, wo der Nichtblinker hin fährt. Ist dem übrigen Verkehr bekannt, wo der Blinkende hin will, fällt es meistens leicht, das auch zu ermöglichen. Dazu kommt auch das „deutliche Fahren“, d.h., durch die Fahrweise die Absicht anzuzeigen, wo man hin will. Häufig zeigen Abbieger mit „weit ausholen“ zunächst an, wohin sie (nicht!) abbiegen wollen! Das ist erst recht sehr infam, wenn nicht oder zu spät geblinkt wird! Und behindert auch mal den Nachfolgeverkehr.

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  4. Nutzerbild Mr.T

    Nicht blinken alleine wird viel zu milde bestrafr in Deutschland die Strafen dafür müssten viel höher sein, da es immer mehr Blinkmuffel gibt. Lieber mal mehr un rechtzeitig blinken als garnicht blinken. Wenn es zu Unfällen kommt sollte das nicht blinken oder zu kurz blinken ebenso berücksichtigt werden bei der Unfallaufnahme. Noch eine Unsitte ist wenn geblinkt wurde und dann nicht abgebogen wird sondern einfach weiter gerade ausgefahren wird. So werden Unfälle geradezu provoziert, da andere Verkehrsteilnehmer in die Irre geführt werden und dann falsch handeln.

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