Bereits im August verdichteten sich die Anzeichen dafür, dass die Deutsche Bahn seine Spartickets ändern möchte. Die Rede war jedoch nicht von den wohlbekannten Preisanpassungen, sondern von Veränderungen beim Bestellprozess. Das klingt auf den ersten Blick zwar nicht sonderlich relevant, doch das genaue Gegenteil ist der Fall. Denn die DB möchte Verbraucher künftig dazu nötigen, beim Kauf von Sparpreis-Tickets im Reisezentrum oder am Automaten ihre Handynummern oder E-Mail-Adressen preiszugeben. Weigert man sich, wird man von kostengünstigeren Reisen mit der Bahn ausgeschlossen.
Verbraucherschützer kritisieren das Vorhaben
Die Anpassungen gelten für Fahrkarten mit der Bezeichnung Supersparpreis Aktion, SuperSparpreis Senioren und Sparpreis. Zwar wird die Deutsche Bahn zumindest den Verkauf von (Super)Sparpreisen über DB-Automaten noch bis zum Ende des Jahres unverändert lassen, doch auch hier scheint es nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Vonseiten der DB heißt es dazu: „Weitere Informationen dazu werden dann rechtzeitig vor Ende des Jahres veröffentlicht.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Verein Digitalcourage kritisieren das Vorgehen der Bahn derweil scharf in einem gemeinsamen Statement. „Die Bahn muss für alle da sein. Die Digitalisierung darf nicht zum Ausschluss der Schwächsten führen. Die Deutsche Bahn sollte alle bei der Digitalisierung mitnehmen, statt Fahrgäste zu vertreiben“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop mit Blick auf Senioren. Diese könnten sich ob der neuen Regelungen überfordert fühlen. „Digitalisierung muss den Menschen nützen. Wer ein Sparpreis-Ticket kauft, darf nicht gezwungen werden, Daten preiszugeben“, sagt Pop.
Rena Tangens von Digitalcourage äußert derweil Datenschutz-Bedenken: „Bahnfahren ist umweltfreundliches Reisen und gehört zur Grundversorgung – es muss ohne Datenspuren und Digitalzwang möglich sein. Unsere Mailadresse oder Telefonnummer werden nicht gebraucht, um uns befördern zu können – deshalb gehen sie die Bahn nichts an.“
Tickets sind personalisiert
Ein weiterer Nachteil der neuen Regelung dürfte der sein, dass Sparpreis-Tickets künftig vermutlich personalisiert sein werden. Fahrgäste, die ein Sparpreis im Reisezentrum kaufen, werden diesen daher nicht mehr weiterreichen können. Die Deutsche Bahn begründet ihre Entscheidung indes damit, dass man Kunden zukünftig noch besser informieren wolle. „Gerade mit Blick auf die zahlreichen Baustellen in der Infrastruktur kommt es immer wieder zu Anpassungen, die wir an unsere Kunden proaktiv kommunizieren wollen“, heißt es in einem Twitter- respektive X-Post. Wieso die Angabe von Nutzerdaten in diesem Zusammenhang verpflichtend sein muss und nicht auf freiwilliger Basis erfolgen kann, bleibt jedoch unklar.