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Der nette Onkel aus dem Internet: Cybergrooming

6 Minuten
Im Internet kommen auch einige Fremde auf dein Kind zu. Manche von Ihnen haben sexuelle Hintergedanken. Das Vorgehen heißt dabei Cybergrooming und ist eine Straftat. So kannst du dein Kind auf die Warnsignale aufmerksam machen. Und so unterstützt du dein Kind, wenn es zu spät ist.
Mutter erklärt Sohn Dinge (Symbolbild)
Bildquelle: ESB Professional/Shutterstock.com

Im Chat mit Schulkameraden kommt es häufig zu Cybermobbing. Doch auch in anonymen Communitys oder sozialen Netzwerken, wo dein Kind eher mit Fremden zu tun hat, muss dein Kind auf sich aufpassen. Durch Cybergrooming passieren noch heute sexuelle Übergriffe und Entführungen.

Achtung: In diesem Artikel wird über Kindesmissbrauch und sexuellen Missbrauch geschrieben. Lies diesen Text also nur, wenn du dich mit diesen Themen wohlfühlst. Falls du herkamst, um Hilfe zu finden, ist hier ein Sprunglink zum Kapitel Vorbeugung und Hilfe bei Cybergrooming.

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming leitet sich von dem englischen Wort „grooming“ für sinngemäss „striegeln“ oder „vorbereiten“. Als Cybergrooming bezeichnet man es, wenn sich deutlich ältere Erwachsene im Netz an Jugendliche heranmachen. Manche Cybergroomer machen das für ihre eigene Befriedigung. Das geht auch so weit, dass sie sich mit ihren Opfern treffen wollen. Bei solchen Treffen kommt es zu Missbrauch, Entführungen oder Zwangsprostitution. In anderen Fällen geht es darum, an Bilder oder Videos von Minderjährigen zu kommen. Denn diese sind in Communitys von Pädophilen gefragt.

Den Kontakt zu Cybergroomern hat man schnell: In Foren oder Communitys, wo man öfter in Kontakt kommt, kann dein Kind auch engere Kontakte schließen. Natürlich fängt diese „Freundschaft“ nicht mit der Bitte um Nacktbilder an. Über längere Zeit wird gechattet. Dabei bauen die Gesprächspartner nach und nach Vertrauen auf.

Wann ist Cybergrooming ein Verbrechen?

Seit 2004 ist im Strafgesetzbuch unter Kindesmissbrauch Cybergrooming abgedeckt: Ob das Fragen nach Masturbationsgewohnheiten deines Kindes, das Schicken von sexuellen Nachrichten oder Bildern, das Auffordern zum Schicken von sexuellen Nachrichten oder Bildern. Alles das gilt als sexueller Missbrauch von Kindern.

Ist ein Dickpic schon ein Verbrechen?

Dazu kann auch gehören, dass ungefragt sexuelle Bilder geschickt werden. Diese sind strafbar. Man kann und sollte ungefragt geschickte Nacktbilder zur Anzeige bringen. Dabei hilft zum Beispiel die Seite dickstinction. Denn auch Dickpics, also Bilder von Penissen, die ohne Einwilligung geschickt werden, sind eine Straftat. Und vollkommen zu Recht: Das Austauschen von sexuellen Bildern ist ein sexueller Akt. Sexuelle Akte ohne Einverständnis sind nie okay.

Im Strafgesetzbuch ist der entsprechende Paragraph das „unerlaubte Verbreiten von pornografischen Schriften“, §184 im Strafgesetzbuch. Schriften meint so etwas wie Medium: also Texte, Bilder, Videos oder auch eine Sprachaufnahme mit Masturbationsgeräuschen.

Informationsmaterial für Eltern

Flyer mit Informationen und Tipps findest du zum Beispiel beim Jugendamt und der Polizei. Viele kannst du aber auch auf klichsafe.de bei Material und Flyer herunterladen oder nachhause bestellen. Für die Recherche zu diesem Artikel haben wir unter anderem den Flyer „Klicks—Momente“ benutzt. Auch gute Informationen, die sich aber eher an dein Kind richten, bietet die Seite handysektor.de. Hier stehen Tipps und Tricks zum digitalen Überleben.

Auf diesen Seiten findest du Information zum Thema Cybergrooming

Was tun gegen Cybergrooming

Du kannst nicht wissen, mit wem dein Kind chattet. Und das ist auch richtig, denn dein Kind ist ein Mensch mit eigenem Recht auf Privatsphäre. Es gibt drei Dinge, du für dein Kind tun kannst. Das Allererste machst du schon, wenn du auf diesen Artikel oder die Links oben klickst. Du informierst dich. Als zweites schützt du dein Kind, indem du ab einem gewissen Alter über Cybergrooming redest. Klär dein Kind über die Gefahren auf. Drittens, sei ein Ansprechpartner für dein Kind.

  • Schenke deinem Kind Aufmerksamkeit
  • Erkundige dich respektvoll nach Social-Media-Aktivitäten
  • Nimm seine Sorgen und Nöte ernst
  • Höre dir Online-Erfahrungen an, ohne sie direkt zu bewerten
  • Wenn dein Kind davon redet, sich mit jemandem zu treffen, biete an es zu begleiten. Treffen mit Menschen aus dem Internet sind immer gefährlich und alleine Tabu.

Keine Angriffsfläche bieten: Daten schützen

Dein Kind kann nichts dafür, wenn ihm Cybergrooming passiert. Trotzdem: Je weniger ein Profil über die Person dahinter verrät, desto weniger Dinge können Täter ansprechen. Zum Beispiel, wenn die Heimatstadt oder ein örtlicher Verein auf dem Profil eingetragen wird. Der Gesprächspartner kann dann so tun als käme er aus derselben Stadt. Vielleicht tut er sogar so, als hätte er dein Kind unterwegs gesehen. So schafft er Vertrauen und wirkt glaubwürdig. Hilf deinem Kind also, sein Smartphone, WhatsApp-Profil und vielleicht auch weitere Social Media Profile einzurichten.

Hier liest du, wie du ein Smartphone kindersicher einrichten kannst. Und auf diese persönlichen Daten solltet ihr achten:

  • Einen falschen Namen verwenden
  • Keine Kontaktdaten wie Telefonnummer oder Adresse einstellen
  • Auch im privaten Chat geht es den Chatpartner nichts an, wo ihr wohnt, wie dein Kind heißt oder aussieht
  • Verwendet private Profile. Macht das Profil nicht auffindbar
  • Fotos, wenn überhaupt, nur auf private Profile hochladen
  • Einstellen, wer zum Beispiel Instagram- oder Facebook-Stories sehen darf oder dein Kind auf Bildern markieren kann
  • Zeige deinem Kind, wie es Kontakte blockiert. Blockieren ist Selbstschutz und in Ordnung!

Warnsignale: Darauf sollte dein Kind achten

Mit deinem Kind kannst du diese Punkte durchgehen. Schon, wenn der Chatpartner eines dieser Dinge tut, sollte man Stopp sagen. Erst recht gefährlich ist ein Chatpartner, der dann noch weitermacht.

  • Irritiert eine Nachricht oder gibt ein unangenehmes Gefühl?
  • Redet der andere viel über Körper oder sexuelle Gewohnheiten? Zum Beispiel „Ich habe gestern beim Masturbieren an dich gedacht.“
  • Schickt die Person Bilder, auf denen man viel Haut sieht?
  • Fordert der Chatpartner auf, Bilder zu schicken?
  • Redet der Chatpartner immer wieder davon, sich im echten Leben zu sehen?
  • Akzeptiert der Chatpartner ein Nein nicht?
  • Sind die anderen Freunde / gefolgte Profile des Chatpartners auch Kinder in deinem Alter?

Was tun, falls Cybergrooming eintritt?

Bei allen Sachen, die deinem Kind unangenehm sind, darf es die Person blockieren oder mit dir oder anderen Vertrauenspersonen darüber reden. Nacktbilder zu schicken und über sexuelle Dinge zu reden ist außerdem strafbar. Unterstütze dein Kind, eine Anzeige aufzugeben. Sichert dafür Beweise, etwa mit Screenshots.

  • Erstatte Anzeige
  • Melde das Profil beim Betreiber des Chats oder sozialen Netzwerks
  • Falls Bilder von deinem Kind im Netz auftauchen, melde dies den Betreibern
  • Mit der Internet-Beschwerdestelle kannst du mehr Druck aufbauen, hast aber keinen Vorteil

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