Perfider Betrug: Wer den Job annimmt, macht sich strafbar

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Jobsuchende müssen gegenwärtig gut aufpassen. Denn wenn sie auf ein besonders attraktives Angebot eingehen, können sie sich strafbar machen – ohne es selbst mitzubekommen. Und dafür werden sie von den Kriminellen auch noch vorab bezahlt.
Betrug, Cyberkriminalität
Jobsuchende machen sich strafbarBildquelle: Elisa Ventur / Unsplash

Was mit einem scheinbar attraktiven Jobangebot beginnt, könnte jetzt mit einer Strafanzeige enden. Kriminelle haben sich etwas Neues einfallen lassen, um nichts ahnende Verbraucher für die eigenen Zwecke zu missbrauchen. Das Besondere an der neuen Masche ist einerseits, dass die Täter weder auf das Geld noch auf die Daten ihrer Opfer aus sind. Andererseits machen sich die Betrogenen jedoch ohne ihr Wissen strafbar und können entsprechend belangt werden.

Babysitting mit Haken

Der Ablauf der neuen Betrugsmasche ist recht simpel. Zunächst suchen Kriminelle über Babysitter-Börsen nach einer angeblichen Betreuung für ihr Kind. Wer sich bewirbt, wird darüber aufgeklärt, dass sich die vermeintliche Mutter aktuell noch im Ausland befindet und erst in den kommenden Wochen oder Monaten samt Kind in das Land des Babysitters (im Watchlist Internet vorliegenden Fall war es Österreich) einreisen wird. Es folgen ausführliche und gut formulierte Nachrichten, in denen das potenzielle Opfer über einen schweren Schicksalsschlag wie den Tod des zweiten Elternteils informiert wird. Auf diese Weise wollen die Täter Vertrauen schaffen und Sympathie wecken.

Im Verlauf des Nachrichtenverkehrs wird dem Opfer der Job mit einem überaus großzügigen Stundensatz zugesichert. Es werden Daten ausgetauscht, ein Termin für die erste Begegnung wird vereinbart und die Arbeitszeiten abgeklärt. In der Zwischenzeit wird das Opfer gebeten, vor Ort Spielzeug, Kleidung, Fahrrad und Co. für das Kind einzukaufen. Zu diesem Zweck wird dem Babysitter ein hoher Geldbetrag überwiesen. Dieser soll einerseits dazu benutzt werden, um einer Rechnung bei einem bestimmten Spielzeuggeschäft zu begleichen. Und andererseits als Vergütung für die erste Arbeitswoche dienen.

Das Opfer erhält also nicht nur einen beträchtlichen Geldbetrag, sondern muss zudem nicht viel mehr tun, als den Restbetrag weiterzuleiten. Doch genau darauf haben es die Betrüger auch abgesehen. Denn das Geld stammt aus kriminellen Geschäften und soll mithilfe des Jobsuchenden „gewaschen“ werden. Durch die Überweisungen wird die Herkunft des Geldes verschleiert. Zeitgleich macht sich das Opfer jedoch strafbar und kann im schlimmsten Fall mit einer Strafanzeige wegen Geldwäsche rechnen.

Betroffene müssen schnell reagieren

Daher rät Watchlist Internet, bei Jobangeboten aus dem Ausland Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere, wenn diese mit einer tragischen Hintergrundgeschichte verknüpft sind. Ferner sollte man auch bei Überweisungen aufpassen und die Polizei schnellstmöglich über die Situation aufklären, sollte der Geldtransfer bereits stattgefunden haben.

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