Dem Urteil ging ein mehrjähriger Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale und Vodafone voraus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben und damit ein klares Signal in Richtung Verbraucherschutz gesendet. Der Streitpunkt: Überlange Vertragsverlängerungen bei Mobilfunkverträgen. Bereits 2019 hatte die Verbraucherzentrale gegen Vodafone geklagt. Der Vorwurf: Kunden wurden durch Vertragsverlängerungen teilweise über die maximal erlaubten 24 Monate hinaus an den Anbieter gebunden.
Vodafone-Verträge liefen teils länger als 24 Monate
Konkret ging es um Fälle, in denen Kunden bereits vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit ein neues Smartphone zu günstigen Konditionen bekamen. Vodafone verlängerte dafür die Vertragslaufzeit, teilweise auf bis zu 26 Monate. Ein klarer Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, urteilten nun die Richter in Düsseldorf. Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre hin und beschäftigte zwischenzeitlich sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der im Februar 2025 eine Entscheidungshilfe gab. Während das Oberlandesgericht Köln in einem vergleichbaren Fall die Praxis eines anderen Anbieters noch als zulässig erklärte, sah das OLG Düsseldorf die Sache anders und schob der Verlängerungspraxis einen Riegel vor.
Die Verbraucherzentrale begrüßt das Urteil. Markus Kamrad, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin, erklärte: „Es hat sich gelohnt, einen langen Atem zu haben. Regelungen zu maximalen Vertragslaufzeiten sind elementare Verbraucherrechte. Das Urteil im Fall Vodafone setzt ein Signal, dass diese geachtet und eingehalten werden müssen.“
Vodafone hingegen zeigt sich – wenig überraschend – nicht begeistert von der Entscheidung. In einer Stellungnahme gegenüber inside digital bedauerte das Unternehmen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Man habe die Regelungen auf Wunsch vieler Kunden eingeführt, um diesen bei Verlust oder Defekt eines Smartphones die Möglichkeit zu geben, vorzeitig ein neues Gerät zu erhalten – allerdings unter der Bedingung einer verlängerten Vertragslaufzeit. „Bereits jetzt schließen wir mit unseren Consumer-Kunden bei Vertragsverlängerungen keine Verträge mit längeren Mindestvertragslaufzeiten als 24 Monate ab“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens.
