Smart TVs, Smartwatches und Co.: Dieses Versprechen müssen Hersteller bald einhalten

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Smartphones und PCs werden regelmäßig mit Updates versorgt. Und sonst? Andere digitale Geräte fallen hinten über. Das kann mitunter gefährlich werden. In Zukunft soll sich nun einiges für Hersteller ändern.
Huawei WAtch GT Smartwatch am Handgelenk
Bildquelle: Huawei

Man kennt es bereits von Smartphones: Mindestens zwei Jahre lang müssen Hersteller Updates für ihre Geräte liefern, um die sichere Nutzung zu gewähren – zumindest bei Android. Doch wie sieht es mit anderen digital nutzbaren Produkten aus, wie etwa Smartwatches oder Smart TVs? Hier ist die Rechtslage bisher schwammig, verpflichtende Updates gibt es nicht– zumindest bis jetzt.

Denn das soll sich in Zukunft ändern, wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht, der von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegt wurde. Allerdings muss der Bundestag dem Entwurf noch zustimmen. Der entsprechende Referentenentwurf besteht schon seit Dezember des vergangenen Jahres.

Update-Pflicht für Smartwatches und Co.

Nutzt man ein Gerät, das an das Internet angebunden ist, hinterlässt man Spuren und bearbeitet mitunter auch sensible Daten. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Smartwatches, Smart TVs und Co. auf einem aktuellen sowie sicheren Stand sind. Wie wichtig Aktualität und auch Datenschutz vor allem bei Smart TVs sind, hat bereits das Bundeskartellamt im vergangenen Sommer durch eine Studie verdeutlicht.

Bei den Updates soll nicht nur das Betriebssystem, sondern auch weitere Elemente bedacht werden. Dazu zählen beispielsweise auf den Geräten installierte Apps oder etwa Cloud-Dienste. In beiden Fällen werden Mail-Adressen, Passwörter und bei Käufen sogar sensible Bankdaten genutzt. Stopfen Hersteller Sicherheitslücken nicht, läufst du Gefahr, dass Hacker deine Daten klauen und missbrauchen.

Das darf nicht sein, denn in der Regel kosten die entsprechenden Geräte viel Geld. Und damit sollten Verbraucher sie auch über einen langen Zeitraum sicher nutzen können. „Wer hochpreisige digitale Produkte erwirbt, darf zu Recht erwarten, dass diese auch lange nach dem Kauf problemlos und ohne Sicherheitslücken funktionieren“, zitiert die Zeit Christine Lambrecht.

Mehr Rechtssicherheit für Verbraucher

Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus ein besseres Recht für Verbraucher vor. Tritt innerhalb kurzer Zeit ein Schaden an einem erworbenen Produkt auf, bleibt der sogenannte Gewährleistungsvorfall nun länger bestehen. Das heißt, dass die Rechtslage nun ein Jahr anstatt sechs Monate davon ausgeht, dass der Mangel schon beim Kauf des Geräts bestand.

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