Geldregen für viele E-Auto-Besitzer – hunderte Euro jährlich, ab sofort

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Besitzer von E-Autos profitieren unter anderem von leisen Motoren, geringen Betriebskosten und dem wohligen Gefühl, etwas für die Umwelt getan zu haben. Doch dafür sind die Anschaffungskosten beachtlich. Nun können zahlreiche E-Auto-Fahrer ab sofort jährlich ein wenig Taschengeld dazuverdienen.
Elektroauto-Prämie
THG-Quote ab sofort auch für WallboxenBildquelle: nepool / Shutterstock.com

Zuschüsse für Elektrofahrzeuge gehören mittlerweile zum alten Eisen. Spätestens ab 2023 werden diese drastisch eingeschränkt und eine allgemeine Deckelung auf 2,5 Milliarden Euro wurde bereits jetzt beschlossen. Dennoch können Besitzer von E-Autos und -Rollern ab 2022 jährlich ein wenig Taschengeld in Höhe von mehreren hundert Euro abstauben. Möglich wird dies durch die sogenannte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote), die den Handel mit Emissionen respektive CO2-Zertifikaten ermöglicht. Und auch Privatpersonen mit einem E-Auto können sich daran beteiligen, da sie ebenfalls Treibhausemissionen einsparen. So weit, so bekannt. Doch nun können zahlreiche Besitzer von E-Fahrzeugen doppelt profitieren. Speziell solche, die über eine eigene Wallbox verfügen.

THG-Prämien jetzt auch für Wallboxen

Wie das Portal t3n berichtet, können ab sofort auch private Besitzer von Wallboxen von THG-Auszahlungen profitieren. Und zwar auch dann, wenn sie eigentlich einen Plug-in-Hybrid fahren; obgleich diese grundsätzlich von der THG-Quote ausgeschlossen sind. Eine erste THG-Plattform, Geld für eAuto, die den Emissionshandel für ihre Nutzer übernimmt, bietet bereits eine entsprechende Leistung an. Bei einer durchschnittlichen Ladeleistung von 2.000 kWh im Jahr sollen so etwa 200 Euro zusammenkommen. Wobei ein Nachweis der geladenen Kilowattstunden aktuell anscheinend (noch) nicht erforderlich ist. Doch die Sache hat einen Haken.

Die THG-Prämie wird nur dann ausgezahlt, wenn die Wallbox als öffentlich deklariert wird. Damit dürften die meisten privaten Anwender ausscheiden – eigentlich. Denn laut Luca Schmadalla, CEO des hinter der Plattform Geld für eAuto steckenden Unternehmens ZusammenStromen GmbH, muss die eigene Wallbox in keine Verzeichnisse eingetragen werden. Um den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) zu entsprechen, soll es bereits ausreichen, die Wallbox beispielsweise jeden Tag für eine Minute der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen – auch bei einem geschlossenen Garagentor.

Muss ich Steuern zahlen?

Die THG-Prämie fällt steuerrechtlich unter „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“. Anfang 2022 war noch unklar, ob Auszahlungen, die die Freigrenze von aktuell 256 Euro überschreiten, versteuert werden müssen. Doch im Verlauf des Jahres hat sich dies geändert. Im Mai teilte das Bundesministerium der Finanzen mit, dass der komplette Erlös für Privatpersonen nicht der Einkommenssteuer unterliege. Gleiches gilt höchstwahrscheinlich auch für Wallbox-Prämienzahlung. Im Zweifelsfall sollte jedoch sicherheitshalber ein Steuerberater zurate gezogen werden.

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