Taxi: Hat die Abzocke ein Ende?

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Es gibt sie überall im In- und Ausland: Taxis. Aber das Taxameter kann schnell in die Höhe springen. Häufig steckt dahinter eine betrügerische Masche. Jetzt soll die Abzocke ein Ende haben, dank eines neuen Sicherheitssystems. 
Taxi: Hat die Abzocke ein Ende?
Taxi: Hat die Abzocke ein Ende?Bildquelle: Waldemar / Unsplash

Am frühen Morgen mit dem Taxi zum Flughafen oder am späten Abend zurück mit dem Taxi nach Hause fahren, das ist einfach und praktisch. Aber mit jedem weiteren Blick steigt der Preis auf dem Taxameter und ehe du dich versiehst, zeigt es dir eine gewaltig hohe Summe an. Bei manchen Preisen stellt sich die Frage: Kann das Betrug sein?

BSI: Neue Verordnung soll für mehr Sicherheit sorgen

Damit derartige Gedankengänge in Zukunft nicht mehr entstehen, gibt es jetzt neue Richtlinien für technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) hat kürzlich entsprechende Überarbeitungen vorgenommen. Immer mehr Geschäftsvorfälle werden von verschiedenen Aufzeichnungssystemen, wie dem elektronischen Kassensystem, digitalisiert und erfasst. 

Dem BSI zufolge müssen solche Vorfälle mit einer qualifizierten Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Es betont auf seiner Webseite: „So sind nachträgliche Manipulationen an Aufzeichnungen elektronischer Aufzeichnungssysteme (digitale Grundaufzeichnungen) ohne entsprechende Schutzmaßnahmen nur mit sehr hohem Aufwand feststellbar.“ Da die Sicherheitseinrichtung für Kassen eine von Erfolg gekrönte Einführung hatte, hat das Bundesamt den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung vergrößert. Ab kommenden Jahr sollen dann auch Funkmietwagen und Taxen dazu gehören. 

Taxi: Mehr Sicherheit dank Kassensicherung?

All die neuen Anwendungsbereiche der Taxameter und Wegstreckzähler sollen dank der neuen technischen Richtlinien erleichtert werden. Zudem sollen sie laut BSI auch den gesetzeskonformen Einsatz der Sicherheitseinrichtungen durch Hilfe der Finanzbehörde verbessern. Auf der BSI-Webseite lässt sich die neue Version der technischen Richtlinien herunterladen.

Gerhard Schabhüser, Vizepräsident des BSI erklärt: „Die gezielte Suche nach Schwachstellen bei der Aufzeichnung steuerrelevanter Daten ist ein lukratives Geschäftsmodell, das auch hohe Investitionen, Expertise und zeitliche Aufwände zu Identifikation von Angriffsmöglichkeiten rechtfertigt. Die Vorgaben des BSI sind daher eine ganze wesentliche Grundlage zur Verhinderung nachträglicher Manipulationen.“

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5 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Heinz Multhaup

    Ehrlichkeit ist angesagt.

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  2. Nutzerbild Cano

    Wirklich selten so einen Mist gelesen. Taxi Abzocke gegenüber den Kunden? Sehr sehr selten in Deutschland. Hier im Text wird suggeriert, als wäre es deren tägliches Geschäft.

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  3. Nutzerbild Christian Liss

    Selten so einen blöden Text gelesen!
    Es wird hier suggeriert, dass der Betrug am Fahrgast im Taxi stattfinden würde.
    Die Taxameter in Deutschland sind aber amtlich geeicht und damit betrugssicher!
    Die Regelung des BSI greift nach der Fahrt in der Buchhaltung und geht den Steuerbetrug an.
    Der allerdings durch die Regelung zum Fiskaltaxameter seit 2017 auch schon unterbunden ist.
    Eine saubere journalistische Arbeit wäre wünschenswert!

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  4. Nutzerbild Olaf Schmitz

    Die Überschrift des Artikels ist sehr irreführend. Die Überschrift hat nichts mit dem Artikel zu tun. Versuchen Sie bitte nicht mit aufreisserischen Überschriften Klicks zu generieren.

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  5. Nutzerbild Niklas

    Aufgrund des jährlichen Besuches beim Eichamt, Verblombung des Taxameters bzw. Wegstreckenzählers sind Manipulationen gar nicht möglich! Ohne Eichung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges! Wie kann man so einen Unsinn schreiben???

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