Ab sofort gilt für Raser: Auto weg statt Geldstrafe 

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Schnelles Autofahren ist nicht gerade ungefährlich, besonders in der Stadt. Denn dort nehmen nicht nur Autos am Verkehr teil, sondern beispielsweise auch Fahrradfahrer. In Österreich gibt es ab sofort strengere Strafen fürs zu schnelle Fahren. Doch wer ist alles davon betroffen?
Neuer Plan gegen Raser: Auto weg statt Geldstrafe 
Neuer Plan gegen Raser: Auto weg statt Geldstrafe Bildquelle: Jacek Dylag / Unsplash

Ist man mit dem Auto zu schnell unterwegs, kann es durchaus passieren, dass du geblitzt wirst. Das Bußgeld wird abhängig von der überschrittenen Geschwindigkeit gemacht. In Ländern wie Italien, Dänemark und der Schweiz wird sogar in bestimmten Fällen das Auto beschlagnahmt oder versteigert. Es werden aber auch Geld- und Haftstrafen erteilt. Jetzt wollen zwei europäische Länder ebenfalls gegen Raser vorgehen. 

Regeln für Raser: Kein Bußgeld mehr?

Ab sofort verschärft Österreich seine Strafen für Raser. Das Land erhöht nicht nur die Bußgelder, sondern schafft auch die Möglichkeit, Autos zu beschlagnahmen. Dies passiert jedoch erst, wenn du innerorts die zugelassene Geschwindigkeit um mehr als 80 km/h und außerorts um mehr als 90 km/h überschreitest. Einem Bericht des ADAC zufolge genügt bei Wiederholungstätern eine Überschreitung von innerorts 60 km/h und außerorts von 70 km/h, um das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Die österreichische Verkehrsministerin, Leonore Gewessler, sagte in einem Bericht vom ZDF: „Bei den Geschwindigkeiten, über die wir hier reden, hat im Straßenverkehr niemand mehr volle Kontrolle über sein Fahrzeug.“

In einigen Fällen kann der Pkw in Österreich sogar versteigert werden. Das entscheidet aber die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Laut Einschätzungen des ADACs können auch Kraftfahrtfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, beschlagnahmt werden.  „Beschlagnahmt werden kann aber nur, wenn der Fahrer auch Eigentümer ist.“

Regeln für Raser: Polen führt auch ein neues Gesetz ein

Auch in Polen soll es ab dem 14. März 2024 möglich sein, Autos zu beschlagnahmen. Laut ADAC ist es ab 0,5 Promille möglich, einen Pkw zu beschlagnahmen, „wenn der Fahrer einen Unfall verursacht.“ Falls die Tat innerhalb von 24 Monaten wiederholt wird, kann diese Maßnahme durchgeführt werden. 

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild F. F.

    Die Idee ist gut. Aber es wird an der Umsetzung scheitern. Das wäre auf jeden Fall eine abschreckende Maßnahme. Auch Leihwagen müssten eingezogen werden. Den Leihwagen müsste dann der Ausleiher dem Verleiher ersetzen. Leider sind Autos in Deutschland so heilig, wie Kühe in Indien, und der Verkehrsminister hat das falsche Parteibuch.

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