Neues Gesetz zum Energiesparen tritt bald in Kraft! Darauf musst du dich einstellen

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Gerade erst hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das neue Einsparziele beim Energieverbrauch vorschreibt. Jetzt liegt das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vor. Mit der neuen Gesetzesvorlage ergeben sich zahlreiche Änderungen – auch für dich!
Neues Gesetz zum Energiesparen tritt bald in Kraft - darauf musst du dich einstellen
Neues Gesetz zum Energiesparen tritt bald in Kraft - darauf musst du dich einstellenBildquelle: Foto von Karsten Würth auf Unsplash

Deutschland soll Energie einsparen, um die eigenen Klimaziele zu erreichen. Dieser Appell geht nicht nur an private Haushalte, sondern auch an Unternehmen und öffentliche Stellen. Ein neues Gesetz zum Energiesparen tritt schon bald in Kraft. Es zwingt Bund, Länder, Kommunen und zahlreiche Firmen in die Verantwortung, Energiesparziele einzuhalten. Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung mit gutem Beispiel vorangehen. Dabei orientiert sich das neue Gesetz an der Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.

45 Terawattstunden Energie sollen eingespart werden

Das Gesetz sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen jährliche eine Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen. Zusätzlich will man Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden an Energie einsparen, die Länder sollen je 3 Terawattstunden an Energie einsparen. Allerdings müssen diese durch strategische Maßnahmen in den Bereichen in den Bereichen Informationen, Beratung, Bildung und Förderung erreicht werden. Nicht nur die öffentlichen Stellen werden durch die neue Gesetzesvorlage zum Energiesparen angehalten. Auch für Firmen gelten neue Regelungen, die unter anderem ein Register für energieintensive Unternehmen vorsehen.

Sämtliche Unternehmen, die einen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden aufweisen, sollen künftig verpflichtend in einem öffentlichen Register geführt werden. Zusätzlich gilt auch für sie die Verpflichtung, ein Energie- und Umweltmanagementsystem einzuführen. Firmen, die einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von mindestens 2,5 Gigawattstunden Energie besitzen, müssen innerhalb von drei Jahren nicht nur konkrete Pläne für Maßnahmen zur wirtschaftlichen Energieeffizienz erstellen, sondern diese auch veröffentlichen.

Für Rechenzentren gelten dabei besondere Auflagen. Sie sind verpflichtet, bisher ungenutzte Potenziale zu erschließen, insbesondere was eine sinnvolle Nutzung der Abwärme betrifft. Zusätzlich sollen Firmen effiziente Kühlmaßnahmen in den Rechenzentren installieren. Ein weiteres öffentliches Register soll in Zukunft potenzielle Fernwärmeunternehmen und Wärmelieferanten auflisten. So will man Wärme erzeugende Firmen mit Fernwärmedienstleistern in Verbindung bringen sowie eine verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom voranbringen.

Neues Gesetz zum Energiesparen soll Transparenz bieten

Vorrangig soll die neue Gesetzesgrundlage neben der eingesparten Energie für mehr Transparenz sorgen. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen sollen verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dadurch können nicht nur Kosten eingespart werden, sondern auch der Klimaschutz weiterhin aktiv gefördert werden. Durch die öffentliche Transparenz entsteht ein Gesellschaftsdruck, der sowohl öffentliche Stellen als auch Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen anhält. Da sich das Gesetz bereits auf dem Weg zur Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten befindet, ist das Inkrafttreten absehbar. Sobald es im Bundesgesetzblatt verkündet wird, tritt es am darauffolgenden Tag in Kraft.

Da die Investitionen in entsprechende Maßnahmen jedoch teuer ausfallen werden, fordert der Bundesrat die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung dazu auf, entsprechende Mittel für die Finanzierung bereitzustellen. Nur mit einer gesicherten Finanzierung kann eine kurzfristige Umsetzung des Gesetzes gelingen. Ebenso sind für Verstöße gegen die Vorgaben entsprechende Bußgeldvorschriften angedacht, die laut Einschätzung des Bundesrates vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht werden sollen.

Für Verbraucher dürfte vorrangig die vereinfachte Zusammenkunft von Wärmelieferanten mit Fernwärmeunternehmen von Interesse sein. Durch ein bundesweites Register mit öffentlichem Zugang könnten leichtere Partnerschaften in kommunaler Wärmeplanung erfolgen, die an mehr Orte einen Fernwärmeanschluss bringen. Dennoch dürfte sich die Erschließung eher auf lokale Einzelfälle beschränken, die ländliche Gebiete nicht erreichen. Die Versorgung von Haushalten über ein großflächiges Fernwärmenetz lohnt sich wirtschaftlich für Anbieter in diesen Gebieten kaum.

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4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Diese Regierung tut alles, um Industrie in Deutschland zu vernichten.

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  2. Nutzerbild Karsten Frei

    Mehr gibts nichts zu sagen:
    Standort Deutschland – zu großes Geschäftsrisiko?
    https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/706278/standort-deutschland-zu-grosses-geschaeftsrisiko

    Antwort
  3. Nutzerbild HANS

    Man sollte Gesetze, die alle betreffen, von Fachleuten durchführen lassen und nicht von Kinderbuchautoren und Studienabbrechern die keine Ahnung von unserer Wirtschaft haben.

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    • Nutzerbild Bolli

      So sollte es sein !!
      Grauenvoll sind auch weibliche Verteidigungsminister und was noch so als Querschläger der Evolution daherkommt.
      😎😎😇😇

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