Neues Gesetz: Das gilt jetzt für Solaranlagen und Wärmepumpen

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Ein Gesetzesentwurf sieht eine Veränderung der Thüringer Bauordnung vor. Bisher mussten Wärmepumpen und Solaranlagen einen gewissen Mindestabstand zu Nachbargrundstücken beziehungsweise Nachbardächern einhalten. Viele dieser Hürden sollen nun zugunsten der Energiewende überarbeitet werden.  
Neues Gesetz: Das gilt jetzt für Solaranlagen und Wärmepumpen
Neues Gesetz: Das gilt jetzt für Solaranlagen und WärmepumpenBildquelle: Vaillant

Gerade in Reihenhaussiedlungen, wo sich Hauswand an Hauswand schmiegt, ist es schwierig ausreichend Abstand für alle Baumaßnahmen zum Nachbarhaus zu gewährleisten. Viele Hausbesitzer in eng besiedelten Gebieten dürften den Gesetzesentwurf zur Änderung der Thüringer Bauordnung daher begrüßen. Die Gesetzesnovelle soll schon bald im Kabinett beraten werden. Die Vereinfachung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Thüringen könnte viel leisten – und als Vorbild für die Anpassungen der Bauordnungen weiterer Bundesländer dienen.

Vorgaben für Abstand für Solaranlagen und Wärmepumpen ändern sich

Mit dem Gesetzesentwurf soll es möglich sein, dass Wärmepumpe unter bestimmten Voraussetzungen auch an Grundstücksgrenzen gebaut werden dürfen. Inklusive eines möglicherweise benötigten Fundaments. Dabei darf die Anlage jedoch nicht mehr als zwei Meter hoch und drei Meter lang ausfallen. Bisher mussten für solche Wärmepumpen eine Abstandsfläche von wenigstens drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Anlass für die Veränderung der Bauordnung ist dabei nicht nur die Energiewende selbst. Auch EU-Regeln spielen dabei eine Rolle, denn nach EU-Vorgaben müssen Änderungen in der Musterbauordnung vorgenommen werden. Da eine Anpassung der Bauordnung ohnehin erfolgen muss, soll im Zuge dessen die Energiewende für Hausbesitzer erleichtert werden.

Ähnlich positive Veränderungen soll es auch für den Bau von Solaranlagen geben. Auch zukünftig dürfen die PV-Anlagen weiterhin genehmigungsfrei installiert werden, ohne dass ein Bauantrag nötig ist. Bei Doppel- und Reihenhäusern gilt bisher jedoch ein Abstandsgebot. Bis zu der sogenannten Brandwand zwischen den beiden Gebäudeteilen müssen bei einer Solaranlage pauschal ein Abstand von 1,25 Meter eingeräumt werden. Ab sofort sollen hier jedoch größere Unterschiede erfolgen.

Schützt die Wand etwa die Solaranlage vor einer möglichen Brandübertragung, soll in Zukunft gar kein Abstand nötig sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Brandwand über das Dach ragt. Eine neue Abstandsgrenze von einem halben Meter muss hingegen eingehalten werden, wenn es sich bei der Solaranlage um eine im Dach integrierte Anlage handelt oder um ein Modell, das lediglich 30 Zentimeter hoch auf dem Dach liegt. In allen anderen Fällen soll der ursprüngliche, pauschale Abstand von 1,25 Metern für die PV-Anlagen gewahrt bleiben.

Wann tritt die neue Gesetzesänderung in Kraft?

Ein konkretes Datum zu wann der Gesetzesentwurf verabschiedet werden soll, ist bisher nicht bekannt. Ebenso ungewiss bleibt, in welcher Form man die Thüringer Bauordnung letztlich anpasst. Bis die Gesetzesnovelle in Kraft trifft, könnte der Gesetzesentwurf jedoch weitere Abänderungen erfahren. Wie viele der geplanten Regelungen in dieser Form erhalten bleiben, bleibt somit abzuwarten. Thüringen geht mit diesem Vorstoß jedoch zweifelsohne in eine wünschenswerte Richtung, um der Bevölkerung mehr Möglichkeiten zum Installieren von Wärmepumpen und PV-Anlagen zu schaffen. Nehmen sich weitere Bundesländer die Änderungen zum Vorbild und schaffen eigene Erleichterungen, könnte das viele bürokratische Hürden für Solaranlagen und Wärmepumpen entfernen.

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