Neues Gesetz: Reichen Bank-Kunden droht jetzt heftiges Bußgeld

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Wer hätte gedacht, dass ein Fehler bei der Überweisung ein enorm hohes Bußgeld nach sich ziehen kann? Doch genau das droht allen Bank-Kunden, die die neue gesetzliche Vorschrift in Deutschland ignorieren.
Neues Gesetz bei Überweisung ab 2025: Das sollten alle Bank-Kunden wissen
Neues Gesetz: Reichen Bank-Kunden droht jetzt heftiges BußgeldBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Ob für Miete oder die Handyrechnung, ob für Strom oder die Versicherung: Überweisungen und Daueraufträge gehören heute zum Alltag. Gut 8 Milliarden Überweisungen nehmen die Deutschen pro Jahr vor. Wer Geld auf ein anderes Bank-Konto überweist, muss neben dem Zahlungsempfänger und einer IBAN auch einen Betrag angeben – soweit, so klar. Wer hierbei aber einen Fehler macht, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Darauf müssen Bank-Kunden jetzt achten

Im Oktober dieses Jahres treten zwei neue Vorschriften für Banken und Sparkassen in Kraft. Einerseits müssen Finanzinstitute dann eine Überweisung in Echtzeit anbieten. Und das zu den gleichen Kosten wie eine normale Überweisung. Heißt in der Regel: kostenlos. Hier erklären wir, wie die neue Art der Überweisung funktioniert. Und andererseits müssen Banken und Sparkassen einen Abgleich von IBAN und Zahlungsempfänger durchführen – ebenso in Echtzeit.

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Stimmen IBAN und Empfänger nicht überein, soll der Kunde sofort darauf aufmerksam gemacht werden. Und das, bevor er das Geld an eine andere Person oder ein Unternehmen abschickt. Das soll denjenigen, der die Überweisung vornimmt, auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam machen. Bereits jetzt gilt aber eine andere Vorschrift, die aber für alle Kunden der Finanzinstitute gilt. Die sogenannte AWV-Meldepflicht (Außenwirtschaftsverordnung-Meldepflicht).

Diese Strafe drohen

Diese Meldepflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und regelt, dass bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen – also eine Überweisung von Geld ins Ausland oder der Erhalt von Geld aus dem Ausland – der Bundesbank gemeldet werden müssen. Seit Anfang dieses Jahres gilt: Wer eine Überweisung von 50.000 Euro oder mehr tätigt oder bekommt, muss das der Bundesbank melden. Wer diese Pflicht ignoriert oder zu spät meldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Unternehmen sogar bis zu 300.000 Euro. Die Gründe für diese gesetzliche Vorschrift sind, den internationalen Zahlungsverkehr statistisch zu erfassen und Geldwäsche sowie andere Finanzkriminalität zu bekämpfen.

Wer eine Überweisung eines derart hohen Betrags vornimmt, kann das einfach telefonisch bei der Bundesbank melden. Hier muss man lediglich den Namen des Empfängers, den Betrag, die Währung, den Verwendungszweck, Datum der Überweisung und einige weitere Details angeben. Unternehmen müssen die Meldung online über das Meldeportal der Bundesbank einreichen.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Martin

    So wird man als einfacher Bürger unter dem Vorwand der „Gelwäschebekämpfung“ von einem übergriffigen Staat, überwacht und kriminalisiert. In Spanien gibt es für Barauszahlungen schon die Beweislastumkehr, d.h. wer z.B. 5.000 EUR in Bar abheben möchte, braucht eine staatliche Genehmigung und muss diese Tage vorher anmelden und die Herkunft mit Belegen nachweisen. Wer das unterlässt muss bis zu 150.000 EUR Strafe zahlen. Die EU-Bürger leben nicht mehr in Freiheit, sondern im Sozialismus. Vor allem ist es lustig, wenn man Geld innerhalb der EU überweist und solche Dinge greifen. Die EU sollte mal ein gemeinsamer Binnenmarkt sein mit gemeinsamer Währung. Stattdessen gibt es trotz gemeinsamer Währung quasi digitale Grenzkontrollen und immer weitere Einschränkungen des Zahlungsverkehrs. Bin mal auf den digitalen Euro gespannt mit Verfallsdatum, social creditsystem, etc.

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  2. Nutzerbild Dr. Manfred Hauptreif

    Die Schrauben werden angezogen! Erst Meldepflicht und später dann Genehmigungspflicht.

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