Tempolimit: Schnellen Radlern drohen 30 Euro Bußgeld

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Wer gerne in die Pedale tritt, muss mit Bußgeldern rechnen. Selbst dann, wenn man ein handelsübliches, nicht motorisiertes Fahrrad fährt. Und das deutlich schneller als man denkt. Der ADAC verrät, worauf Radler achten müssen.
Frau auf Fahrrad
Tempolimit: Schnellen Radlern drohen 30 Euro BußgeldBildquelle: Vitpho / shutterstock.com

Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten jedoch nur für Kraftfahrzeuge. Ergo: Radfahrer dürfen so schnell fahren, wie sie wollen. Korrekt? Nicht ganz. Zwar wirkt dieser Umstand auf den ersten Blick wie ein Schlupfloch, doch ganz so simpel ist es dann in der Realität doch nicht.

Vollgas: Mit dem Fahrrad durch die Straßen

Wer beispielsweise in einer 30er-Zone seine Beinmuskulatur spielen lässt und die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, sollte auf Bußgelder gefasst sein und ggf. sogar mit Punkten in Flensburg rechnen. Denn auch Fahrrad-Fahrer müssen sich an die Tempobegrenzung halten – allerdings über einen Umweg. Wie die ADAC-Juristen unterstreichen, dürfe man auch mit dem Fahrrad nur so schnell fahren, dass es ständig beherrscht wird. Heißt: Die Geschwindigkeit muss unter anderem an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten des Fahrers angepasst sein.

Unterm Strich bedeutet dies, dass sich Radler ebenfalls an die Geschwindigkeits-Verkehrszeichen halten und sonstige Gegebenheiten berücksichtigen müssen. Sei es auf der Fahrbahn, auf Fahrradstraßen oder in Fußgängerzonen. Bei letzteren gilt übrigens die Schrittgeschwindigkeit – auch für Fahrrad-Fahrer.

Bußgelder für Radfahrer

So viel zur Rechtslage. Doch was geschieht bei einem Verstoß gegen die StVO? Vonseiten des Bußgeldkatalogs heißt es dazu, dass diejenigen, die durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden, mit 30 Euro Bußgeld rechnen müssen. Sollten die Behörden die Strafe aufgrund der Schwere des Vergehens in Ausnahmefällen auf über 60 Euro anheben, wird zudem ein Punkt in Flensburg fällig.

Beamte können den Verstoß direkt vor Ort ahnden. Und das auch dann, wenn der Betroffene selbst nicht wusste, wie schnell er fuhr. Denn laut Bußgeldkatalog spiele es keine Rolle, dass Fahrräder nicht mit einem Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle ausgestattet sein müssen. Das Tempo muss auch ohne vorhandenen Tacho an die Umstände angepasst sein. Wer also gerne mal schneller unterwegs ist, sollte darüber nachdenken, die Geschwindigkeit mittels Smartphone oder GPS-Tracker zu überwachen.

Kommt das richtige Tempolimit?

Das Thema Tempolimit ist teils auch im Zusammenhang mit Fahrrädern nicht neu. So forderte ausgerechnet die FDP im Jahr 2022 eine Limitierung auf 10 km/h in einer speziellen Düsseldorfer Fußgängerzone. Und auch im Ausland ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Gespräch – etwa in den Niederlanden. Hier sollten Pedelecs innerhalb der Stadtgrenzen sicherheitsbedingt maximal 20 km/h fahren dürfen. In Deutschland ist die Tretunterstützung bei E-Bikes derweil auf 25 km/h beschränkt. Was jedoch keine Limitierung im eigentlichen Sinne darstellt. Denn wer ordentlich in die Pedale tritt, kann auch mit einem Elektrofahrrad mit deutlich höherer Geschwindigkeit durch die Straßen flitzen.

Bildquellen

  • Fahrradcodierung – Fahrrad registrieren lassen: Jacek Dylag / Pixabay
  • Verkehrsregeln für Fußgänger: Jaromir Chalabala / shutterstock.com
  • Achtung! Schnellen Radlern drohen 30 Euro Bußgeld: Vitpho / shutterstock.com

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