Eine offene Frage, der sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) annehmen muss, könnte weitreichende Folgen haben. Das Portal „Bußgeldkatalog“ geht bei einer positiven Entscheidung sowohl von einer Reihe an Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide aus. Als auch von einem breiter ausgelegten Austausch von Radarfallen. Dabei begann alles schlicht mit einem Autofahrer, der außerorts mit 35 km/h zu viel geblitzt und zu einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro verpflichtet wurde.
Ein Blitzer-Foto mit deutschlandweiten Konsequenzen
Der zuvor erwähnte Autofahrer legte eine Rechtsbeschwerde beim saarländischen Oberlandesgericht (OLG) ein. Er widersprach der Verwertung des Messergebnisses, weil der Blitzer die zur Messwertbildung genutzten Rohmessdaten nicht gespeichert hat. Dadurch sei die Verteidigung des Fahrers nach seiner Einschätzung unzulässig eingeschränkt.
Tatsächlich findet in Deutschland bei einigen Blitzermodellen keine Speicherung der Rohmessdaten statt – also der gemessenen Informationen zur Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit. Entsprechend schwer lässt sich anschließend nachweisen, ob die errechnete Geschwindigkeitsüberschreitung korrekt ist.
Nun reicht es nach aktuell geltendem Recht in solchen Fällen aus, wenn das Messergebnis vorliegt. Eine Speicherung der Daten ist nicht zwingend notwendig. Allerdings gilt in Saarland seit 2019 aufgrund eines Urteils des örtlichen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) eine Sonderregelung. Und ob diese Regelung – also die Notwendigkeit der Speicherung von Rohmessdaten – auch bundesweit zum Einsatz kommen soll, entscheidet nun der BGH.
Schlupfloch für Autofahrer?
Wird die Regelung übernommen, können sich Autofahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf die Überprüfung der Rohmessdaten stützen – und dadurch möglicherweise mit einem blauen Auge davonkommen. Zumindest so lange, bis die Behörden aufgerüstet und Blitzer mit Speicherfunktion installiert respektive aktualisiert haben. Wann der BGH das endgültige Urteil in dieser Angelegenheit fällt, ist noch unklar.

Demokratie wäre, wenn Bürger über die Geschwindigkeit im Ort abstimmen können.
Nur weil ein Autofahrer einmal etwas schneller fährt, ist er noch lange kein „Raser“.
Blitzerkontrollen sind erst ab 20 Km/h mehr zu sanktionieren, alles andere ist und bleibt Abzocke.
Der Verkehrsfluss muss rollen, oder sollen wir unsere genialen SUVˋs gegen alberne Lastenfahrräder austauschen?
😎😎😇😇