Neue Sammelklage: Facebook- und Instagram-Nutzern winken bis zu 5.000 Euro

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Klage gegen Meta: Weil der Konzern unerlaubt die Bewegungen seiner Nutzer auf Webseiten und in Apps protokolliert, präsentieren Verbraucherschützer eine saftige Rechnung, die nicht nur einen finanziellen Schaden bedeuten könnte.
Meta, soziale Netzwerke
Instagram & Facebook geben aufBildquelle: Primakov / shutterstock.com

Meta greift nicht nur innerhalb seiner sozialen Netzwerke Facebook und Instagram sowie des Messengers WhatsApp auf die Daten seiner Nutzer zu. Mithilfe der Meta-Business-Tools, zu denen etwa die Conversions-API und das Meta-Pixel gehören, verfolgt der Konzern auch den Besuch von Webseiten und die Nutzung von Apps durch seine Nutzer.

Allerdings sind nicht alle Besitzer eines Meta-Kontos von dieser Überwachung begeistert. Zudem verstößt diese Form des Nutzer-Trackings in Europa gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wie bereits 70 Landgerichte in über 900 Urteilen festgestellt haben.

Bis zu 50 Millionen Deutsche betroffen

Obwohl die Anzahl der Verfahren beeindruckend hoch erscheint, ist der individuelle Rechtsweg für viele Betroffene zu aufwendig. Der Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (Verbraucherschutzverein) schätzt die Zahl der Geschädigten in Deutschland auf rund 50 Millionen. Diese sollen nun durch eine Verbandsklage, umgangssprachlich auch als Sammelklage bezeichnet, zu ihrem Recht kommen.

Der Verein hofft, für jeden, der sich der Klage anschließt, einen Schadensersatz von bis zu 5.000 Euro durchsetzen zu können. Bei unter 18-Jährigen soll die Summe sogar auf 10.000 Euro steigen. Interessenten müssen sich hierfür lediglich auf der Webseite des Vereins registrieren und dabei die Anzahl ihrer Accounts sowie ihr Alter beim erstmaligen Anlegen eines Kontos angeben. Zusätzliche Kosten entstehen den Teilnehmenden laut Verein nicht; die Prozesskosten werden zunächst von einem spezialisierten Prozessfinanzierer übernommen.

Schadenssumme hoch angesetzt – aber realistisch?

Es bleibt abzuwarten, ob die geforderte Schadensersatzsumme realistisch ist. Die Klage soll noch in diesem oder im kommenden Jahr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden und hat gute Erfolgsaussichten.

Allerdings ist fraglich, ob die Klagenden tatsächlich auf eine Entschädigung in der gewünschten Höhe hoffen können. Zuletzt sprach das Oberlandesgericht Dresden in einer Einzelklage einem Meta-Geschädigten eine Summe von 1.500 Euro zu. Das Oberlandesgericht München entschied Ende letzten Jahres auf Entschädigungen zwischen 250 und 750 Euro. Sollte sich eine hohe Zahl von Inhabern eines Facebook- oder Instagram-Accounts der Klage anschließen, drohen Meta nicht nur sehr hohe finanzielle Belastungen. Es könnte das Werbegeschäft des Konzerns in seinen Grundfesten erschüttern, denn für die Erhebung von Nutzerdaten sind die Business-Tools essentiell.

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