LKA & Verbraucherzentrale warnen: Nutzer über Webcams ausspioniert?

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Ein Horrorszenario: Nutzer, die über Webcams ausspioniert und ausschließend mit gespeichertem Bildmaterial erpresst werden. Doch genau davor warnen aktuell das LKA Niedersachsen und die Verbraucherzentrale NRW. Ganz so schlimm, wie es zunächst klingen mag, ist die Erpressung allerdings nicht.
Notebook-Kamera
WebcamBildquelle: Matheus Bertelli / Pexels

„Ich habe schlechte Nachrichten für dich.“ Mit diesen Worten beginnt eine E-Mail, vor der das Landeskriminalamt Niedersachsen und die Verbraucherzentrale NRW gegenwärtig warnen. Darin informieren Kriminelle die Empfänger darüber, dass sie ihre Rechner gehackt und Schadprogramme installiert haben. Damit soll es den Hackern möglich gewesen sein, die Opfer über die verbaute Webcam dabei zu filmen beziehungsweise zu fotografieren, wie sie sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen. Nun werden diese aufgefordert, 600 Euro in Bitcoins an die Erpresser zu transferieren. Andernfalls wird das Bildmaterial an die Kontakte des Opfers, also Verwandte, Freunde und Kollegen, verschickt. Das LKA Niedersachsen verrät, wie Betroffene zu reagieren haben.

LKA Niedersachsen klärt auf

Vorab: Technisch besteht durchaus die Möglichkeit, eine Webcam zu hacken und Nutzer auf diesem Wege auszuspionieren. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Ton. Bei der oben thematisierten E-Mail handelt es sich dagegen schlicht um Betrug – allerdings um einen ziemlich gut gemachten. Denn die Cyberkriminellen bedienen sich mehrerer ausgeklügelter Taktiken, um für ein gewisses Maß an Reliabilität zu sorgen.

Zunächst einmal behaupten die Betrüger, Zugriff auf das Computersystem ihres Opfers zu haben. Als Beweis verschicken die Betrüger des Öfteren ein Passwort, das in vielen Fällen tatsächlich existiert. Dieses ermittelten die Cyberkriminellen allerdings nicht mittels Schadprogrammen; stattdessen entstammt es einem früheren Datenleck oder einem Phishing-Angriff. Solche Nutzerdaten finden sich des Öfteren in Darknet-Foren. Solltest du automatisch benachrichtigt werden wollen, sobald deine E-Mail in entsprechenden Listen auftaucht, erfährst du in unserem Ratgeber, wie du dies bewerkstelligst. Ferner wirkt die Erpresser-Mail so, als hätten die Erpresser sie von der E-Mail-Adresse des Opfers verschickt. Dem ist allerdings ebenfalls nicht so. Stattdessen führen die Betrüger den Effekt mittels sogenanntem Mail-Spoofing herbei.

Bitcoin-Erpressung
Webcam-Erpressung

Solltest du ein entsprechendes Erpresserschreiben erhalten haben, empfiehlt es sich daher, auf keinen Fall auf die Forderung einzugehen – zumal kein Beweismaterial mitgeschickt wird. Stattdessen solltest du die unten aufgeführten Maßnahmen ergreifen.

Du wirst erpresst? So musst du vorgehen

Zunächst einmal empfiehlt das Landeskriminalamt Niedersachsen, das Passwort auszutauschen. Als Ersatz solltest du bestenfalls ein starkes Kennwort verwenden. Wie du eines erstellst, verrät unser Passwort-Ratgeber. Darüber hinaus solltest du überall dort, wo es möglich ist, eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) einrichten und deine Webcam mechanisch schützen. Aus einem rechtlichen Blickwinkel unterstreicht das LKA Niedersachsen derweil, dass es sich bei der E-Mail um eine Erpressung handelt. Folglich darfst du bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Wobei die Aufklärungschancen in solchen Fällen als eher gering angesehen werden.

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