Kindergeld: So einfach bekommt man 3.500 Euro mehr

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Seit dem 1. Januar 2023 bekommen Eltern und Kinder ein Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Doch 2024 greift ein neues Gesetz. Und so lässt sich das Kindergeld mehr als verdoppeln. Pro Jahr sind somit gut 3.500 Euro mehr drin.
Kindergeld: So einfach bekommt man 3.500 Euro mehr
Kindergeld: So einfach bekommt man 3.500 Euro mehrBildquelle: Ralph / Pixabay

Erst im Januar des vergangenen Jahres hat die Regierung das Kindergeld erhöht. Eltern bekommen seitdem 31 Euro pro Kind mehr im Monat und damit insgesamt 250 Euro. Doch das ist noch nicht alles. Denn: Es gibt auch noch den sogenannten Kinderzuschlag. Und der wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Wer ihn beantragt, kann bis zu 292 Euro pro Monat zusätzlich bekommen und das Kindergeld damit mehr als verdoppeln. Doch wer hat Anspruch darauf und wie beantragt man den Zuschlag?

Kindergeld mehr als verdoppeln: So geht’s

Der Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die neben dem Kindergeld all denjenigen zusteht, die ein niedriges Einkommen haben. Damit will die Regierung Kinderarmut verhindern. Wer den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen will, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • alleinerziehend sein und mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen
  • mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen
  • das Kind muss im Haushalt der Eltern leben
  • das Kind muss jünger als 25 Jahre sein
  • man bekommt bereits Kindergeld
  • das Einkommen muss zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass man den Lebensunterhalt decken kann

Ob einem neben dem Kindergeld auch der Kinderzuschlag zusteht, lässt sich auf dieser Internetseite der Bundesagentur für Arbeit prüfen. Übrigens: Wenn man einen Kinderzuschlag bezieht, kann man sich zudem auch von den Kita-Gebühren befreien lassen.

Antrag online stellen

Sollte man berechtigt sein, kann man den Antrag für den Zuschlag ganz einfach online stellen und muss nicht zum Amt rennen. Dazu muss man das Antragsformular ausfüllen und benötigt etwa eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder andere Einkommensnachweise und eine Mietbescheinigung.

Schande: So nimmt die Regierung Steuerzahler jetzt aus

Ist das eigene Vermögen zu hoch, bekommt man keinen Kinderzuschlag. Die Vermögensfreigrenze liegt bei 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Überschreitet man diese Grenze, bleibt nur das Kindergeld. Und: Wer Bürgergeld bekommt, erhält keinen Kinderzuschlag. Der Grund: Bürgergeld schließt auch Leistungen für Kinder mit ein.

Kindergeld verschwindet 2025

Beim Kindergeld herrscht zu viel Chaos. Deshalb will die Bundesregierung mit der geplanten Reform bisherige Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets und mehr bündeln. Aus diesen Gründen soll ab 2025 die sogenannte Kindergrundsicherung kommen und das Kindergeld damit ablösen. Statt bislang 542 Euro (Kindergeld und Kinderzuschlag zusammen gerechnet) gibt es ab 2025 dann bis zu 636 Euro monatlich. Hier haben wir alle Infos zur Kindergrundsicherung.

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