Seit Anfang April 2024 ist der Konsum von Cannabis hierzulande legal. Für den Konsum gibt es viele Gesetze und Vorgaben von der Regierung. Jetzt folgt eine neue Regelung zum Thema „Kiffen und danach mit dem Auto fahren„. Ein neuer, vom Bundestag beschlossener Grenzwert soll eingeführt werden. Denn auch wie bei dem Konsum von Alkohol darfst du ab einem bestimmten Grenzwert, ab der 0,5-Promillegrenze, nicht mehr hinter dem Steuer eines Autos sitzen.
Neues Gesetz: Nach dem Kiffen mit dem Auto fahren
Zurzeit reicht bereits ein Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC), damit Konsequenzen eingeleitet werden. Jetzt soll jedoch ein klar festgelegter Grenzwert folgen. Die neue Regelung schreibt vor, dass das Steuern eines Kraftfahrzeugs ab einem Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter verboten ist. Solltest du diesen überschreiten, droht dir nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sondern auch ein Monat Fahrverbot. Experten zufolge ist der Wert mit 0,2 Promille Alkohol zu vergleichen.
Am 5. Juli 2024 will sich der Bundesrat genauer mit Gesetz befassen. Anschließend wird dieses dann samt den Strafen im Falle eines Verstoßes nach der Verkündigung in Kraft treten. Ziel ist es, Menschen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, zu sanktionieren. Stefanie Iwersen-Bergman, Leitung der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Mitglied der Expertengruppe, sagt gegenüber der Tagesschau: „Studien zeigen, dass der THC-Wert bei Gelegenheitskonsumenten innerhalb von etwa acht Stunden auf unter ein Nanogramm pro Milliliter Serum abfällt.“ Somit haben „Gelegenheitskonsumenten“ eine schnellere Chance, wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
Höhere Strafe bei Mischkonsum
Das Autofahren ist nach dem Cannabiskonsum untersagt. Zugleich ist auch der Mischkonsum von Gras und Alkohol im Straßenverkehr verboten. Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld von 1.000 Euro. Solltest du dich in der Führerschein-Probezeit befinden und bist unter 21 Jahre alt, gilt ein komplettes Cannabis-Verbot.
