Deutsche Post stellt Dienst ein: Millionen Bürger sind betroffen

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Viele Menschen nutzen jeden Monat einen bequemen Bargeld-Service der Deutschen Post – doch damit ist bald Schluss. Betroffene sollten schnell handeln, um zu verhindern, dass hohe Geldbeträge eingezogen werden.
Der Eingangsbereich einer Postfiliale
Eingang einer PostfilialeBildquelle: Deutsche Post

Jeden Monat nutzen zahlreiche Menschen den bequemen Bargeld-Service der Deutschen Post, doch bald ist damit Schluss. Die Deutsche Post stellt die Möglichkeit ein, Zahlungen ohne Konto direkt in der Filiale abzuholen. Betroffene sollten umgehend handeln, um zu verhindern, dass hohe Geldbeträge eingezogen werden.

Deutsche Post stoppt Dienst: Welche Bürger müssen handeln?

Für viele Rentner ist es zur monatlichen Routine geworden – der Besuch bei der Deutschen Post. Gegen Vorlage des Personalausweises erhalten Bürger ihre gesetzliche Rente bar ausgezahlt. Der Dienst hört auf den Namen „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV). Was dabei die Wenigsten wissen: Der Rentenservice der Post übernimmt auf diesem Wege die Auszahlung der gesetzlichen Renten. 

Das Prinzip wirkt auf den ersten Blick genial. Anstatt sich die Rente auf ein Konto überweisen zu lassen, erhalten Rentner monatlich einen Scheck, der in ausgewählten Postfilialen gegen Bargeld eingetauscht werden kann. Damit sparen sich Millionen Bürger die monatlichen Kosten für die Führung eines Kontos. Dass sich das Modell für die Deutsche Post nicht zu rentieren scheint, beweisen offizielle Zahlen. Demnach kam die ZzV im Februar 2024 noch bei etwa 5.600 Renten zum Einsatz. Aktuell liegen die Zahlen bei etwa 3.300.

Die Gründe liegen auf der Hand. Die ZzV ist teuer. Eine gewöhnliche Überweisung ist kostenlos. Nutzer des Dienstes müssen eine monatliche Gebühr von 9 Euro zahlen. Lediglich Härtefälle oder Personen über 75 Jahre sind davon befreit.

Wie Rentner jetzt am besten vorgehen sollten

Seit geraumer Zeit werden Betroffene mehrfach schriftlich aufgefordert, den Vorgang auf „per Überweisung“ umzustellen. Wer kein Konto hat, muss eines eröffnen. Unabhängig davon, wie die Bonität ist oder ob die betroffene Person einen festen Wohnsitz hat, gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. In der Regel zahlt man dafür maximal 10 Euro. Wer die Kosten nicht tragen möchte, kann optional die Kontodaten des Ehepartners oder der Kinder unter Vorlage einer Vollmacht angeben.

Wird auf die Kontaktaufnahme nicht reagiert, bleibt die Auszahlung der Rente zunächst aus. Eine gute Nachricht gibt es aber: Das Geld ist in dem Fall nicht weg, sondern wird ausgezahlt, sobald eine Kontoverbindung mitgeteilt wurde. Wer die Dokumente nicht mehr hat, kann das Formular telefonisch unter 0221 5692-444 anfordern oder online herunterladen. Die Daten müssen bis spätestens Ende November 2025 an die folgende Adresse eingehen:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin

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