Mieser Trick: So werden Jobsuchende veräppelt

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Ist ein Angebot zu schön, um wahr zu sein, dann ist es das höchstwahrscheinlich auch. Besonders Arbeitssuchende sollten diese Phrase verinnerlichen. Denn tun sie dies nicht, können sie betrogen und verklagt werden. Doch worauf genau sollte man achten?
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Jobsuchende werden ausgetrickstBildquelle: fizkes / shutterstock.com

Auf der Suche nach einem Job geben Menschen in der Regel mehr Informationen über sich preis, als im Alltag. Dieser Umstand ist auch Kriminellen durchaus bewusst. Und so machen sie sich die Offenheit von Arbeitssuchenden zunutze. Für jene kann dies allerdings schwerwiegende Folgen haben. Bis hin zu einer zivilrechtlichen Klage auf Rückzahlung. Die Verbraucherzentrale verrät, worauf Jobbewerber achten sollten.

Job-Scamming: So funktioniert es

In einem ersten Schritt stellen Cyberkriminelle eine gefälschte Stellenanzeige online. Die Qualität der Anzeige kann dabei variieren; folglich sagt eine gute Rechtschreibung und Grammatik nicht zwingend etwas über ihre Validität aus. Anschließend erhalten die Bewerber eine positive Rückmeldung und werden üblicherweise dazu gedrängt, zeitnah weitere Informationen nachzureichen oder aber ein Video-Ident-Verfahren bei einer Partnerbank zu durchlaufen – um die eigene Identität zu bestätigen oder aber, um ein Verrechnungskonto für das Honorar zu eröffnen. Ähnlich erging es bereits 2020 einer Berlinerin, die sich in einem Job-Vermittlungsportal auf eine vermeintliche Anzeige der Deutschen Bahn für eine Stelle als „Grafiker & Webdesigner in Heimarbeit“ bewarb.

In Wahrheit steckt hinter dem angeblichen Video-Ident-Verfahren eine Kontoeröffnung bei einer Bank. Dieses sei laut einer Ausrede der Kriminellen lediglich für die Feststellung der Identität erforderlich und werde im Anschluss sofort wieder gelöscht. In Wahrheit wird das Konto hingegen üblicherweise für weniger legale Geldgeschäfte verwendet – wie beispielsweise Fake-Shops. Die Hintermänner bleiben dabei anonym. Im Gegensatz zum Bewerber, auf dessen Namen das Konto läuft. Daher ist er es auch, der sich vor dem Zivilgericht verantworten muss. Der Ausgang solcher Fälle sei dabei ungewiss, so die Verbraucherzentrale. Und auch sonst können Daten wie E-Mail-Adressen, Namen, Geburtstage und Anschriften für Identitätsdiebstahl missbraucht werden.

Echte Stellenanzeige oder Betrug?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt zunächst, auf Rechtschreibfehler und Unstimmigkeiten in der Stellenanzeige zu achten. Ferner kann auch eine schnelle, positive Rückmeldung ein Hinweis auf Betrug sein. Genauso, wie die Abfrage persönlicher Daten über WhatsApp und Co. oder das Fehlen eines persönlichen Kontakts im Rahmen des Bewerbungsprozesses. Zu guter Letzt sollte eine Aufforderung zum Video-Ident-Verfahren bei einer Bank stets für Misstrauen sorgen. Geht man dennoch auf jene ein, sollte man im Videogespräch mit dem Mitarbeiter, den Grund für das Prozedere erwähnen. Mit etwas Glück könnte dieser dann handeln und Schlimmeres verhindern. Die Polizei Nordrhein-Westfalen rät indes generell dazu, Kontoeröffnungen via Video-Ident-Methode in einem Bewerbungsverfahren abzulehnen.

Falls es dazu bereits zu spät sein sollte, solltest du schnellstmöglich Kontakt mit der Bank aufnehmen und das neue Konto sperren lassen. Anschließend kann der Vorfall der Polizei gemeldet werden.

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