Dein Handy im Notfall: Nach 30 Minuten Stromausfall ist Schluss

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Fällt der Strom aus, ist bei vielen Mobilfunksendern nach rund 30 Minuten Schluss. Berliner Experten forderten deshalb 72 Stunden Notstrom, bundesweit verbindlich. Doch die Bundesregierung will das nicht vorschreiben. Ihre Begründung: Geht nicht überall.
Eine Frau hockt vor einer Solaranlage mit einem Handy in der Hand
Beim Stromausfall bringt auch ein voller Akku nichtsBildquelle: Shutterstock

Eine bundesweit einheitliche Batteriepflicht für Mobilfunkstandorte wird es vorerst nicht geben. Eine solche Vorgabe lasse sich je nach Standort „nur teilweise oder gar nicht“ umsetzen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Anlass ist der Stromausfall in Berlin-Steglitz-Zehlendorf vom 3. bis 7. Januar 2026. Rund 45.000 Haushalte waren betroffen. 2.200 Gewerbebetriebe. Insgesamt etwa 100.000 Menschen.

Bund: 30 Minuten Notstrom müssen reichen

Eine vom Regierenden Bürgermeister eingesetzte Expertenkommission kam danach zu dem Ergebnis, dass Mobilfunkstandorte vielfach nur über einen Batteriepuffer von rund 30 Minuten verfügen. Sie empfahl einen verbindlichen Mindeststandard von 72 Stunden und hielt dafür eine bundeseinheitliche Regelung für nötig. Zum Vergleich: Der Ausfall dauerte vier Tage.

Woher die 30 Minuten stammen, sagt der Bericht allerdings nicht. Eine Quelle nennt er nicht. Wir haben schon im Mai 2025, nach dem Blackout in Spanien und Portugal, bei den Netzbetreibern nachgefragt. Eine Zahl nannte uns keiner. Die Telekom teilte mit, ihre Antennenstandorte seien in der Regel zur kurzzeitigen Überbrückung mit Batterien ausgestattet; kurze und lokal begrenzte Ausfälle ließen sich bei einigen Anlagen über interne Speicher kompensieren. Zum Zeitraum: keine Angabe. Vodafone erklärte seinerzeit, alle Sendemasten, die die Grundversorgung vor Ort sicherstellen, hätten zusätzliche Batteriekapazität; ein schwerer regionaler Totalausfall führe deshalb nicht zum sofortigen Ausfall des Netzes. Wie viele Masten das sind, wollte Vodafone nicht sagen. O2 verwies auf mobile Stromaggregate, der vierte Netzbetreiber 1&1 auf georedundante Standorte in den Gebieten verschiedener Stromnetzbetreiber.

Gesetz wird durch Mobilfunker erfüllt

Das Telekommunikationsgesetz kennt bis heute keine Mindestdauer. Netzbetreiber müssen „angemessene“ Vorkehrungen treffen. Angemessen heißt laut Gesetz: Der Aufwand darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des Netzes stehen. Wie viel Batterie am Sendemast hängt, entscheiden damit die Unternehmen. Maßgeblich seien die technische Realisierbarkeit am jeweiligen Standort und die Kosten, so die Bundesregierung.

Und die Betreiber? Haben erfüllt, was das Gesetz verlangt. Zu diesem Ergebnis kam die Bundesregierung nach Gesprächen mit dem Land Berlin und den Unternehmen. Vollzugsdefizite konnte sie nicht erkennen. Bundesnetzagentur, BSI und Bundesdatenschutzbeauftragter überarbeiten derzeit aber die technischen Sicherheitsanforderungen, ausdrücklich mit Blick auf Energieversorgung und Krisenkommunikation. Auch die laufende TKG-Novelle wird daraufhin geprüft.

Blackout auch für Handynetze

Ein Satz aus der Antwort ist für dich wichtiger als alle Paragrafen: Notruf und öffentliche Warnung sind nur so lange verfügbar wie das Mobilfunknetz selbst. Genau das gilt der Bundesregierung als Mindestbetriebsfähigkeit. Fällt die Funkzelle aus, fällt alles aus. Kein Telefonat. Kein Notruf über 112 (wenn auch die anderen Netze ausgefallen sind). Auch keine Warnung per Cell Broadcast, jene amtliche Meldung, die dein Handy sonst ohne App erreicht.

Deine Powerbank hilft dabei nicht. Sie versorgt dein Handy, nicht den Sendemast. Wer vorsorgen will, braucht einen zweiten Kanal ohne Mobilfunk: ein batteriebetriebenes Radio, ein Kurbelradio, im Zweifel das Autoradio.

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