Amazon und Co.: Diese Regel gilt ab sofort beim online bezahlen

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Suchen, klicken, bestellen - fertig. Online-Shopping ist einfach und bequem. Doch es lauern auch einige Gefahren, zum Beispiel durch Hacker. Damit du sicher online bezahlen kannst, gilt ab sofort eine neue Regel bei Amazon und Co. Und die betrifft jeden.
Ein Mann sitzt vor seinem Laptop und hält eine Kreditkarte in der Hand.
Ab dem 15. März gelten neue Regeln bei der Online-Bezahlung.Bildquelle: Unsplash

Wenn du im Internet shoppst, hast du viele Möglichkeiten, deine offene Rechnung zu begleichen. Die Deutschen bezahlen zwar am liebsten mit Paypal, wie eine Studie von Statista ermittelte. Daneben gibt es aber auch noch Möglichkeiten wie Klarna, den Kauf auf Rechnung und die Sofort Überweisung. Oder du nimmst deine Kreditkarte zur Hand, um Online zu bezahlen. Und genau dort liegt der Knackpunkt. Denn die Bezahlmethode war bislang nicht sonderlich sicher, sodass Cyberkriminelle vergleichsweise einfach deine Kreditkarte beziehungsweise die Zahlungsmethode hacken und deine Daten stehlen konnten.

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Online Bezahlen: Zwei-Faktor-Authentifizierung kommt

Willst du deinen Einkauf per Kreditkarte zahlen, musstest du bis dato den Karteninhaber, die Kreditkartennummer, das Verfalldatum und die Prüfnummer angeben. Danach ist der Kauf abgeschlossen. Doch seit dem 15. Januar wird etappenweise eine neue Regelung dafür ausgerollt, die nun verbindlich gilt: Du kannst ab sofort nicht mehr nur mit der Kreditkarte zahlen, sondern brauchst zusätzlich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).

Was heißt das? Die 2FA stellt doppelt sicher, dass es sich beim Kauf beziehungsweise beim Einsatz der Kreditkarte um dich handelt. Hast du die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert, wird dir beispielsweise auf deinem Handy ein weiterer Sicherheitsschlüssel angezeigt, den du beim Online-Shopping eingeben musst. Im Prinzip kannst du dir das Verfahren vorstellen wie beim Online-Banking: Überweist du einen Betrag, reicht die Eingabe der Bankverbindung und des zu überweisenden Betrags nicht. Du musst zusätzlich eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben, um den Vorgang abzuschließen.

Shoppen im Netz: Das ändert sich für dich

Die dahinterstehende Regelung gibt es bereits seit Ende 2019. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) räumte Unternehmen und Händlern jedoch bis Ende des vergangenen Jahres eine Übergangsfrist ein, in der die Zwei-Faktor-Authentifizierung von eben jenen eingebaut werden konnte. Diese Frist ist nun verstrichen, sodass 2021 folgende Richtlinien für das Online-Bezahlen mit der Kreditkarte gelten:

  • Seit dem 15. Januar: Zwei-Faktor-Authentifizierung für Beträge ab 250 Euro
  • Seit dem 15. Februar: Zwei-Faktor-Authentifizierung für Zahlungen ab 150 Euro
  • Seit dem 15. März: Zwei-Faktor-Authentifizierung für sämtliche Rechnungen über 30 Euro

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So funktioniert das neue Online-Bezahlen

Das bedeutet für dich, dass wenn du auch weiterhin mit deiner Kreditkarte Einkäufe im Netz zahlen willst, du eine Zwei-Faktor-Authentifizierung benötigst. Aktivierst du sie nicht, können Händler deine Kreditkarte womöglich nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptieren. Um die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, musst du dich an deine Bank oder das jeweilige Kreditinstitut wenden.

Ein einheitliches Verfahren, wie man den zweiten Sicherheitsschlüssel zu dir schickt, gibt es indes nicht. Die Sparkasse beispielsweise nutzt die App „S-ID-Check“, in der du deine Kreditkarte hinterlegen musst. Einkäufe werden in der App per TAN oder Fingerabdruck bestätigt. Andere bekommen stattdessen eine TAN-Nummer per SMS zugesandt; weitere Banken setzen hingegen auf das Scannen eines Strichcodes.

„Wenn Kunden die Kreditkartenzahlung zu kompliziert wird, könnten sie künftig verstärkt auf andere Zahlarten wie den Rechnungskauf oder das Lastschriftverfahren ausweichen“, empfiehlt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Allerdings hast du die Möglichkeit, Händler, bei denen du oft kaufst, auf eine sogenannte „Whitelist“ zu setzen. Die jeweiligen Unternehmen werden als vertrauenswürdig eingestuft, sodass eine doppelte Sicherheitsabfrage nicht nötig ist. Die Liste erstellt und verwaltet die jeweilige Bank des Kunden.

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